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Thema: Kunde fremdgegangen vom 20.03.2008

Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Off Topic - Diskussionsrunde -> Kunde fremdgegangen
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mizkA

Dabei seit: 07.11.2003
Ort: Saarbrücken
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Verfasst Do 20.03.2008 23:23
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Ne Zusage per E-Mail zählt genausoviel wie eine Zusage auf Papier..

Zuletzt bearbeitet von mizkA am Do 20.03.2008 23:40, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Backware

Dabei seit: 09.12.2004
Ort: bei Köln
Alter: 23
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Verfasst Do 20.03.2008 23:47
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mizkA hat geschrieben:
Ne Zusage per E-Mail zählt genausoviel wie eine Zusage auf Papier..


sag mir deine mailadresse und ich schreib mir ne mail mit deiner e-mailadresse wo du mir dein ganzes leben schenkst.

klar kannst du dir dann nen brief von mir schreiben auf welchem ich dir mein ganzes leben schenke und deins gleich mit....

aber ..... BÄH!!!! -.- pah!
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mizkA

Dabei seit: 07.11.2003
Ort: Saarbrücken
Alter: 26
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 20.03.2008 23:53
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Ok, dann hab ich was falsch verstanden. Lasse mich gerne belehren Lächel Ich kenne das eben nicht nur schriftlich, es gibt ja teilweise sogar mündliche Verträge usw. die volle Gültigkeit haben.

Vertragsrecht Internet schwieriges Thema Lächel

un nochwas zum Thema "Elektronischer Vertragsschluss"


Zuletzt bearbeitet von mizkA am Fr 21.03.2008 00:06, insgesamt 3-mal bearbeitet
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Zeithase

Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Arnstadt
Alter: 23
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 21.03.2008 00:15
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mizkA hat geschrieben:
Ok, dann hab ich was falsch verstanden. Lasse mich gerne belehren Lächel Ich kenne das eben nicht nur schriftlich, es gibt ja teilweise sogar mündliche Verträge usw. die volle Gültigkeit haben.


Klar. Aber dann sagt der eine eben "Ist nicht echt", es steht Aussage gegen Aussage und dann? Lächel
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O2noob

Dabei seit: 05.11.2005
Ort: Heilbronn
Alter: 18
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 21.03.2008 01:12
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naja die echtheit von emails lässt
sich im zweifelsfall ja recht gut nachweisen.
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Zeithase

Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Arnstadt
Alter: 23
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 21.03.2008 01:28
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O2noob hat geschrieben:
naja die echtheit von emails lässt
sich im zweifelsfall ja recht gut nachweisen.


Samt Inhalt? Wie das? Wie moechtest Du nachweisen, dass ich in der E-Mail geschrieben habe "Du bist doof", wenn im Original "Du bist schlau" steht und Du das Wort einfach getauscht hast? Hmm...?! Das aendert an den E-Mail-Headern nix. Du kannst maximal belegen, dass ich Dir eine E-Mail geschickt habe. *zwinker*


Zuletzt bearbeitet von Zeithase am Fr 21.03.2008 01:28, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Alexrobozombie
Gesperrt

Dabei seit: 25.02.2008
Ort: FH DO | RE
Alter: 24
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 21.03.2008 01:59
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ähm,.... ich denke auch das die Email im Rechtsfall gelten würde...
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Nimroy
Moderator

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 30
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 21.03.2008 02:08
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