Autor |
Nachricht |
TaXuS90
Threadersteller
Dabei seit: 28.01.2008
Ort: -
Alter: 33
Geschlecht: -
|
Verfasst Fr 11.07.2008 20:20
Titel Kann ich noch Kindergeld bekommen? |
|
|
Moin! Ich hoffe ich bin in der richtigen Abteilung
Ich fange zum 1.8 eine Ausbildung an und bekomme im 1. Lehrjahr 816,29 Brutto.
Könnt ihr mir sagen ob ich bzw. meine allein Erziehende Mutter weiterhin anspruch auf Kindergeld hat?
habe mal irgendwo gelesen, das mein Einkommen nicht über 7680€ im Jahr sein darf? Werbungskosten kann ich ab 920€ für Benzinkosten zb. bis zu meiner Ausbildungstelle und bis zur Schule, Burübedarf vom Jahresnettogehalt abziehen? Dann könnte man ja einfach so auf jeden fall sagen da sman 920€ Werbungskosten hat oder?
Hoffe ihr könnt mir helfen.
Liebe Grüße
Zuletzt bearbeitet von TaXuS90 am Fr 11.07.2008 20:32, insgesamt 1-mal bearbeitet
|
|
|
|
|
airball
Dabei seit: 28.08.2002
Ort: 2850
Alter: 38
Geschlecht:
|
Verfasst Fr 11.07.2008 20:33
Titel Re: Kann ich noch Kindergeld bekommen? |
|
|
TaXuS90 hat geschrieben: | Ich fange zum 1.8 eine Ausbildung an und bekomme im 1. Lehrjahr 816,29 Brutto. |
Sorry wenn ich dir nicht Antworte... machst du eine Ausbildung zum MG?
|
|
|
|
|
Anzeige
|
|
|
TaXuS90
Threadersteller
Dabei seit: 28.01.2008
Ort: -
Alter: 33
Geschlecht: -
|
Verfasst Fr 11.07.2008 20:46
Titel
|
|
|
nein...Drucker MG und 816€ Brutto..ne ne davon träumen viele.
Ich habe das Glück und habe eine Ausbdilungstelle zum Drucker der nach Ver.di zahlt
|
|
|
|
|
airball
Dabei seit: 28.08.2002
Ort: 2850
Alter: 38
Geschlecht:
|
Verfasst Fr 11.07.2008 20:50
Titel
|
|
|
Danke, das wollte ich wissen.
Und wegen den Leistungen frag doch mal das örtliche Arbeitsamt, Jugendamt, etc...
|
|
|
|
|
ghostface
Dabei seit: 01.07.2008
Ort: -
Alter: 112
Geschlecht:
|
Verfasst Fr 11.07.2008 21:24
Titel
|
|
|
du zählst dein brutto-jahresgehalt zusammen, ziehst davon pauschal die 920 € und die gesetzliche Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungen ab, dann hast du dein jahreseinkommen, welches für die entscheidung relevant ist. wenn das die vorgeschriebene höchstgrenze von 7680 € nicht überschreitet gibts kindergeld, ansonsten nicht.
|
|
|
|
|
|
|
|