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sony86
Threadersteller
Dabei seit: 29.08.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst So 12.10.2008 20:19
Titel iPod nano bei amazon.com kaufen! |
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Hallo zusammen,
ich habe darüber nachgedacht mir einen neue iPod nano bei amazon.com zu kaufen, da der Wechselkurs ja zurzeit sehr gut ist. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob sich die ganze Sache wirklich rechnet, da die Versandkosten zum einen recht hoch sind und ich nicht weiß, ob ich Zollgebühren oder ähnliches zahlen muss!? Und wenn, ja in welche Höhe? Wie lange sind in der Regel die Lieferzeiten? Habt ihr bereits Erfahrungen bezüglich meiner Fragen gesammelt? Freue mich über jede hilfreiche Antwort.
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
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Verfasst So 12.10.2008 21:37
Titel
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Du wirst Zoll zahlen müssen.
Ich warne schon mal im Voraus alle, die hier irgendwelche Tipps abgeben wollen, wie man das umgehen kann. das wäre eine Straftat.
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radschlaeger
Moderator
Dabei seit: 10.12.2004
Ort: Neuss
Alter: 57
Geschlecht:
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Verfasst So 12.10.2008 21:55
Titel
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MP3-Player ohne Aufzeichnungsmöglichkeit
Codenummer: 8519 8145 90 0
Drittlandszollsatz: 4,5 %
EUSt-Satz: 19 %
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ghostface
Dabei seit: 02.07.2008
Ort: -
Alter: 113
Geschlecht:
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Verfasst So 12.10.2008 22:28
Titel
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die lieferzeit beträgt knapp 4-5 wochen, dazu der stress mit zoll und sowas, beim ipod nano 8 GB spart man knapp 80 €, allerdings sind da die versand und zollgebühren nicht mit einberechnet.
also für die maximal 30-50 € die man da spart lohnt sich die mühe auf keinen fall.
ausserdem muss man beim iphone in den USA neuerdings seine amerikanisch sozialversicherungsnummer angeben beim kauf, iphone aus USA also nur noch für Amerikaner. weiß nicht ob das beim ipod vielleicht auch eingeführt wurde.
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Astro
Dabei seit: 14.04.2003
Ort: Lost Valley
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst So 12.10.2008 23:18
Titel
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So oder so wird's dem Zoll teurer als wenn man in hier kauft. Darauf sind schon viele reingefallen. Auf alles über 20€ wird Zoll draufgeknallt. Und die "Gift"-Methode klappt nicht immer.
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coon
Dabei seit: 09.04.2005
Ort: Hamburg
Alter: 18
Geschlecht:
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Verfasst So 12.10.2008 23:49
Titel
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such dir lieber 'nen laden in der nähe.
drei leute aus meinem bekanntenkreis
konnten das ding innerhalb der ersten
drei wochen wegen irgendwelcher
fehler wieder zurückbringen. äpfel sind
auch nicht mehr das, was sie mal waren.
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Kahlcke
Dabei seit: 13.02.2004
Ort: Flensburg
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Mo 13.10.2008 00:30
Titel
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Zitat: | Du wirst Zoll zahlen müssen.
Ich warne schon mal im Voraus alle, die hier irgendwelche Tipps abgeben wollen, wie man das umgehen kann. das wäre eine Straftat. |
Wenn man keine Ahnung hat ...
... nunja, das Teil als Geschenk zu deklarieren ist durchaus möglich, wie gesagt, das klappt nicht immer, illegal ist es aber nicht.
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Mo 13.10.2008 05:49
Titel
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Kahlcke hat geschrieben: | Zitat: | Du wirst Zoll zahlen müssen.
Ich warne schon mal im Voraus alle, die hier irgendwelche Tipps abgeben wollen, wie man das umgehen kann. das wäre eine Straftat. |
Wenn man keine Ahnung hat ...
... nunja, das Teil als Geschenk zu deklarieren ist durchaus möglich, wie gesagt, das klappt nicht immer, illegal ist es aber nicht. |
Ach, wie Recht du damit doch hast.
der Zoll auf seiner Internetseite hat geschrieben: | Warum muss ich für ein Geschenkpaket aus USA Zoll bezahlen?
Auch bei der Einfuhr einer Geschenksendung aus den USA oder anderen Drittländern (d.h. Ländern, die nicht der Europäischen Gemeinschaft angehören) in die Bundesrepublik Deutschland sind grundsätzlich Einfuhrabgaben, d.h. Zoll sowie die Einfuhrumsatzsteuer und ggf. andere Verbrauchsteuern zu entrichten.
Von diesem Grundsatz gibt es aber auch Ausnahmen. So sind bei Waren, die von einer Privatperson außerhalb des Zollgebiets der Europäischen Gemeinschaft an eine andere Person im Zollgebiet der Gemeinschaft gesandt werden, keine Einfuhrabgaben zu entrichten, wenn es sich um eine gelegentliche, nichtkommerzielle Sendung (=unentgeltlich) handelt, deren Gesamtwert den Betrag von 45 Euro nicht übersteigt. Bei Tabakwaren, Alkohol und alkoholischen Getränken sowie bei Parfüm und Eau de Toilette dürfen darüber hinaus bestimmte Mengengrenzen nicht überschritten werden.
Die Wertgrenze bezieht sich auf den Betrag in Euro, nicht US-Dollar oder eine andere Währung. |
Quelle: http://www.zoll.de/faq/postverkehr/postverkehr/index.html
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