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Thema: Hamburger Abendblatt - Sinnfreies Online-Abonnement vom 04.04.2013


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Off Topic - Diskussionsrunde -> Hamburger Abendblatt - Sinnfreies Online-Abonnement
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Autor Nachricht
Kommerzielle Abendblatt-Artikel googeln ist:
Erschleichung von Leistungen
20%
 20%  [ 1 ]
Völlig egal, das Abendblatt hat selber schuld
40%
 40%  [ 2 ]
Bin mir nicht sicher
40%
 40%  [ 2 ]
Stimmen insgesamt : 5

Bollwitz
Threadersteller

Dabei seit: 28.07.2009
Ort: Hamburg
Alter: 50
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 04.04.2013 15:48
Titel

Hamburger Abendblatt - Sinnfreies Online-Abonnement

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hi,
würde gerne mal eure Meinung zu folgendem Sachverhalt hören: Seit einigen Jahren muss man für Artikel des Hamburger Abendblatts (www.abendblatt.de) ein Online-Abonnement abschließen. Ca. 90 % der Artikel sind erst lesbar, wenn man sich als Online-Abonnent eingeloggt hat.
Nun habe ich aber schon vor einiger Zeit folgendes rausgefunden: Wenn man einen Bezahl-Artikel auswählt, erscheint die Überschrift des Artikels und direkt darunter der Hinweis, sich einzuloggen. Wenn man nun diese Überschrift rauskopiert, in Google eingibt, und dann auf den (meistens an erster Stelle stehenden) Abendblatt-Link klickt, der auf diesen Artikel verweist, landet man wieder auf abendblatt.de, aber mit dem Unterschied, dass man nun den gesamten Artikel lesen kann. Grins Das funktioniert bei allen (!) Bezahlartikeln, unabhängig davon, wie alt dieser ist.
Ich hatte vor einiger Zeit das Abendblatt auf diesem Umstand hingewiesen, aber darauf keine Antwort erhalten.
Nun hätte ich gerne Eure Einschätzung: Wenn ich wie oben beschrieben den Bezahlartikel google, ist das dann Leistungserschleichung? Oder kann man sagen, das Abendblatt hat selber schuld, wenn sie ihr Bezahlsystem nicht im Griff haben und ihre "kommerziellen" Artikel von Google indizieren lassen, womit ich mir keine rechtlichen Gedanken machen muss? Wie seht ihr das?
Gruß
Boll
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dercem

Dabei seit: 18.08.2011
Ort: Düsseldorf
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 04.04.2013 15:52
Titel

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Da du die Absicht hast nicht zu bezahlen aber trotzdem die Leistung zu „empfangen“ kannst du dir die Frage ja selbst beantworten.
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Do 04.04.2013 15:59
Titel

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Du umgehst ja keine Sperren oder Sicherheitsvorkehrungen, sondern rufst einen verfügbaren Artikel (über Google) ab.
Der html-Link ist ja auch derselbe. Ich sehe da keine Probleme.
 
Benutzer 119559
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Do 04.04.2013 16:00
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

das ist so ähnlich wie mit den lokalen (bezahl-)artikeln auf wap.bild.de, die wundersamerweise plötzlich lesbar werden, wenn man ganz unten "zur internet-seite von bild.de" wechselt. würde ich nicht machen.
 
Bollwitz
Threadersteller

Dabei seit: 28.07.2009
Ort: Hamburg
Alter: 50
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 04.04.2013 16:02
Titel

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dercem hat geschrieben:
Da du die Absicht hast nicht zu bezahlen aber trotzdem die Leistung zu „empfangen“ kannst du dir die Frage ja selbst beantworten.

Das würde ja bedeuten, dass jeder, der zufällig über einen Abendblatt-Artikel via Google stolpert, sich bei dessen Anzeige strafbar macht. Das kann doch nicht sein, oder? * Keine Ahnung... *
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dercem

Dabei seit: 18.08.2011
Ort: Düsseldorf
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 04.04.2013 16:02
Titel

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Nefliete hat geschrieben:
Du umgehst ja keine Sperren oder Sicherheitsvorkehrungen, sondern rufst einen verfügbaren Artikel (über Google) ab.
Der html-Link ist ja auch derselbe. Ich sehe da keine Probleme.

Wenn ich ohne gültiges Ticket in eine Bahn einsteige, umgehe ich auch keine Sperren oder Sicherheitsvorkehrungen.

Butter bei die Fische: Ich halte es nicht für schlimm das zu machen und ich würde es vermutlich selber tun, wenn mich der Schrott dort interessieren würde, aber die Frage hier zu stellen ist so massiv blöd, dass ich mich frage, ob der OP nicht einfach nur ein bisschen prahlen will, eine tolle Lücke gefunden zu haben. No offense.

Zitat:
Das würde ja bedeuten, dass jeder, der zufällig über einen Abendblatt-Artikel via Google stolpert, sich bei dessen Anzeige strafbar macht. Das kann doch nicht sein, oder?

Noe, die sind ja nicht mit der Absicht eine zu bezahlende Leistung kostenfrei zu empfangen auf den Artikel gelangt. Ich bin aber auch kein Jurist, ich gebe nur meine Auffassung wieder. Übrigens: Laut Wikipedia wäre das in deinem Fall „Computerbetrug“, der noch wischiwaschiger ausgelegt werden kann.


Zuletzt bearbeitet von dercem am Do 04.04.2013 16:05, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Bollwitz
Threadersteller

Dabei seit: 28.07.2009
Ort: Hamburg
Alter: 50
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 04.04.2013 16:07
Titel

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dercem hat geschrieben:
... aber die Frage hier zu stellen ist so massiv blöd, dass ich mich frage, ob der OP nicht einfach nur ein bisschen prahlen will, eine tolle Lücke gefunden zu haben. No offense.

Danke für die Blumen * Ööhm... ja? *
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Do 04.04.2013 16:14
Titel

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Man darf auch gerne anderer Meinung sein. Eine Straftat sehe ich da trotzdem nicht.
 
 
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