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Thema: Ebay - Text oder Bild bindend? vom 19.01.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Off Topic - Diskussionsrunde -> Ebay - Text oder Bild bindend?
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Autor Nachricht
$tefan
Threadersteller

Dabei seit: 14.11.2007
Ort: -
Alter: 35
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 19.01.2011 22:55
Titel

Ebay - Text oder Bild bindend?

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hey,

habe bei ebay ein nach nem htc desire gesucht...dort preist jmd in seiner beschreibung ein htc desire an, jedoch ist auf dem foto ein htc desire HD abgebildet...was ist bindend, text oder foto? im text steht nicht, dass die abbildung nicht abweicht..

weiß (nicht glauben;)) das jmd?


Zuletzt bearbeitet von $tefan am Mi 19.01.2011 22:55, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Darkwing

Dabei seit: 27.01.2006
Ort: Dresden
Alter: 40
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 19.01.2011 23:12
Titel

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1) Wer schreibt, der bleibt. Ich würde mehr auf den Text setzen.
2) Bei widersprüchlichen Artikelbeschreibungen hat eBay sicher was dagegen. Wird hier bestimmt nicht mit Absicht geschehen sein.
3) Einfach mal Verkäufer fragen?

Er weis sicher nicht, dass es ein htc desire HD ist, in sofern ist ja der Text nicht gelogen, wenn er dir ein htc desire verkauft. Ist ja auch das kleinste gemeinsame Vielfache von Bild und Text. Könnte also Schnäppchenverdächtig sein - aber nicht enttäuscht sein, wenns nicht so ist. *zwinker*
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Kipperlenny

Dabei seit: 20.05.2010
Ort: Preetz
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 19.01.2011 23:57
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Will man wirklich so ein Arschloch sein wenn es kein HD und ihn dann anzeigen?
Besser vorher fragen und alle sind zufrieden.
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Kash

Dabei seit: 07.11.2002
Ort: Schopfheim
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 20.01.2011 00:22
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Evtl sind es auch Papierschnipsel und ne Packung Kornflakes *zwinker*
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zeitgeisty

Dabei seit: 20.02.2002
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 20.01.2011 02:12
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BGH im Urteil vom 12. Januar 2011, Az.: VIII ZR 346/09 hat geschrieben:
Für die Beschreibung eines im Internet angebotenen Produkts ist das Foto genauso bindend für den Verkäufer wie der Beschreibungstext. Laut der Rechtssprechung muss sich der Käufer darauf verlassen können, dass er die Ware genauso bekommt, wie sie auf einem Bild zu sehen war.
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remote

Dabei seit: 10.11.2006
Ort: /var/www/
Alter: 110
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 20.01.2011 02:26
Titel

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zeitgeisty hat geschrieben:
BGH im Urteil vom 12. Januar 2011, Az.: VIII ZR 346/09 hat geschrieben:
Für die Beschreibung eines im Internet angebotenen Produkts ist das Foto genauso bindend für den Verkäufer wie der Beschreibungstext. Laut der Rechtssprechung muss sich der Käufer darauf verlassen können, dass er die Ware genauso bekommt, wie sie auf einem Bild zu sehen war.


naja ... der fall ist aber imo nicht so ganz vergleichbar. es handelt sich ja um ein ganz anderes produkt. * Keine Ahnung... *

Zitat:
Auf den Internetseiten war der Unfallwagen einerseits detailliert in einem ausführlichen Text beschrieben, zudem hatte der Anbieter hier aber auch verschiedene Fotos veröffentlicht. Auf einer dieser Abbildungen war deutlich eine Standheizung zu erkennen, die allerdings in der Auflistung der Zusatzausstattung nicht erwähnt wurde.

Bei der Übergabe des Wagens stellte der Käufer dann fest, dass diese Standheizung ausgebaut worden war. Da sich beide Parteien im Streit um dieses Zubehör nicht einigen konnten, kam die Auseinandersetzung vor Gericht.
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mode93

Dabei seit: 17.07.2006
Ort: Berlin
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 20.01.2011 03:08
Titel

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Frag den Anbieter per PN.
Auf Gutglück bieten und dann klagen, weil da evtl ein Fehler gemacht wurde..
Ich sag es mal so: Bis du zu deinem Recht kommst (wenn überhaupt) gibt es das iPhone 8
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Smooth-Graphics

Dabei seit: 22.05.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 20.01.2011 09:00
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Wenn er Privatverkäufer ist oder im Ausland sitzt, kommst du garantiert kein Recht. Und selbst in Deutschland wenn er Geschäftsmann ist, es wird schwierig, so etwas einzuklagen. Vor allem, da die Beschreibung(!), die wichtiger ist als ein Bild nirgendwo DesireHD aufweist.
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