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Thema: Bußgeld für Blitzwarner? vom 01.09.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Off Topic - Diskussionsrunde -> Bußgeld für Blitzwarner?
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Astro

Dabei seit: 14.04.2003
Ort: Lost Valley
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 01.09.2006 22:46
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Was mir in letzter Zeit mächtig auf die Eier geht ist die Blinkfaulheit.
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Ashton

Dabei seit: 16.09.2004
Ort: 90265
Alter: 107
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 01.09.2006 22:53
Titel

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Blinken ist schwul.



































Nein... ich hasse diese arroganten Wichser auch, die es nicht für nötig halten zu blinken. * Ja, ja, ja... *
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Asi Prollowski

Dabei seit: 30.09.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Sa 02.09.2006 00:15
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Geht doch keinen was an, wo ich hin will.
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 02.09.2006 00:26
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Astro hat geschrieben:
Man kann sich sogar mit einem Schild an den Straßenrand stellen. Das Warnen ist straffrei. Das Benutzen der Signalanlage des KFZ in dem Fall natürlich nicht.


Dazu hätte ich gerne ne Quelle. Vielleicht sogar ein Urteil?
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radschlaeger
Moderator

Dabei seit: 10.12.2004
Ort: Neuss
Alter: 57
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 02.09.2006 08:06
Titel

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Zitat:
Verwaltungsgericht des Saarlandes
2004-02-17
6 F 6/04
Einstellung in die Datenbank: 2004-08-31
Bearbeitet von: Adriane Bednarek
Privatpersonen warnen vor Radarfallen

Privatpersonen dürfen nicht vor Radarkontrollen warnen.

Ein hilfsbereiter Mitbürger wollte Raser warnen. Er spürte Radaranlagen auf, und stellte sich mit einem Schild, das besagte "Ich bin für Radarkontrollen" auf die Straße. Dabei war das Wort Radar besonders hervorgehoben.
Dem Mann wurde mit einer Androhung von Zwangsgeld in Höhe von 500 Euro untersagt, in Zukunft auf Radaranlagen hinzuweisen.


Zitat:
OVG Münster
1997-01-17
5 B 2601/96
Rechtsbereich/Normen: PolG
Einstellung in die Datenbank: 1997-04-10
Warnung vor Geschwindigkeitskontrollen

Passanten, die andere Verkehrsteilnehmer vor einer polizeiliche Geschwindigkeitskontrolle warnen, können mit einem Bußgeld bestraft werden.

Verdeckte Geschwindigkeitskontrollen sollen die Autofahrer veranlassen überall und jederzeit die gebotene Geschwindigkeit einzuhalten. Dieser Zweck würde beeinträchtigt, wenn darauf hingewiesen werden würde..



im gegensatz dazu steht dieses urteil
Zitat:
Keine Geldbuße wegen Warnung vor Geschwindigkeitskontrolle
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Stuttgart begeht jemand im Regelfalle keine Ordnungswidrigkeit, wenn er die anderen Verkehrsteilnehmer vor einer Geschwindigkeitskontrolle warnt. Eine Ausnahme liegt vor, wenn er die Autofahrer durch sein Verhalten zum starken Abbremsen zwingt. Ferner darf er den Meßvorgang als solchen nicht stören.

Oberlandesgericht Stuttgart (v. 29.01.1997); Az.: 4 Ss 33/97


die gerichte scheinen sich nicht einig zu sein ...


Zuletzt bearbeitet von radschlaeger am Sa 02.09.2006 08:07, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Astro

Dabei seit: 14.04.2003
Ort: Lost Valley
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 02.09.2006 09:17
Titel

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Das geht dann natürlich konträr zu dem Bericht, den ich mal im Fernsehen dazu gesehen habe. Damals hieß es, sie könnten nichts dagegen tun. Ändert sich wohl ständig. Grins Deutschland ist eh kein Rechtsstaat mehr.
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 02.09.2006 10:58
Titel

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radschlaeger hat geschrieben:
Zitat:
Verwaltungsgericht des Saarlandes
2004-02-17
6 F 6/04
Einstellung in die Datenbank: 2004-08-31
Bearbeitet von: Adriane Bednarek
Privatpersonen warnen vor Radarfallen

Privatpersonen dürfen nicht vor Radarkontrollen warnen.

Ein hilfsbereiter Mitbürger wollte Raser warnen. Er spürte Radaranlagen auf, und stellte sich mit einem Schild, das besagte "Ich bin für Radarkontrollen" auf die Straße. Dabei war das Wort Radar besonders hervorgehoben.
Dem Mann wurde mit einer Androhung von Zwangsgeld in Höhe von 500 Euro untersagt, in Zukunft auf Radaranlagen hinzuweisen.


Zitat:
OVG Münster
1997-01-17
5 B 2601/96
Rechtsbereich/Normen: PolG
Einstellung in die Datenbank: 1997-04-10
Warnung vor Geschwindigkeitskontrollen

Passanten, die andere Verkehrsteilnehmer vor einer polizeiliche Geschwindigkeitskontrolle warnen, können mit einem Bußgeld bestraft werden.

Verdeckte Geschwindigkeitskontrollen sollen die Autofahrer veranlassen überall und jederzeit die gebotene Geschwindigkeit einzuhalten. Dieser Zweck würde beeinträchtigt, wenn darauf hingewiesen werden würde..



im gegensatz dazu steht dieses urteil
Zitat:
Keine Geldbuße wegen Warnung vor Geschwindigkeitskontrolle
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Stuttgart begeht jemand im Regelfalle keine Ordnungswidrigkeit, wenn er die anderen Verkehrsteilnehmer vor einer Geschwindigkeitskontrolle warnt. Eine Ausnahme liegt vor, wenn er die Autofahrer durch sein Verhalten zum starken Abbremsen zwingt. Ferner darf er den Meßvorgang als solchen nicht stören.

Oberlandesgericht Stuttgart (v. 29.01.1997); Az.: 4 Ss 33/97


die gerichte scheinen sich nicht einig zu sein ...


Danke. Die ersten Zitate druck ich mir aus und leg sie mir ins Handschuhfach. Und hoffe, dass die Jungs das Urteil aus Stuttgart nicht kennen. Grins
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plasticangel

Dabei seit: 07.03.2006
Ort: köln
Alter: 39
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Sa 02.09.2006 11:06
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Ashton hat geschrieben:




Alter du sprichst mir aus der Seele, das wollte ich auch gerade schreiben. Nun gut, es gibt diesen Satz wenn es jemand schon besser als du gesagt hast... dann zitiere ihn. Done.

Is mir eben auf der Autobahn auch passiert. Zwei Lebensmüde Pesudoschumis jagen sich auf der A1. Der eine nen neuen 1ser BMW der andere nen AUDI A6... geben mir erstma Lichthupe während ich gerade nen Convoy von Wohnwagen überhole. Lichthupe immer wieder, die Trottel. Wilde Gestikulationen im Rückspiegel, die mich wahrlich amüsierten... dann als sie überholten und wie zwei sabbernde Zombies rüberglotzen, hab ich nachgegeben und denen den Majestestetischen Handwirbel gegeben.

Ich freu mich immer wieder wenn ich eine zusammengefaltete Luxuskarre um den Baum gewickelt sehe. Nichts gegen BMW Fahrer oder so... so einen hätte ich auch gerne... aber ich würde damit ganz cool cruisen, da jeder mit Verstand weiss, dass jeder diese Neureichen Assifahrer hasst. Natürlich gibt es diese Z4 BMW Fahrer, die ganz normal fahren. Die zeigen wenigstens mal Courage ordentlich zu fahren. Respekt.

*Thumbs up!*

Achso und Lichthupe gebe ich auch immer... aber das hängt von der gegend ab... hier in Schleswig Holstein, kommt dir eh kein Werner-Bulle wegen eine Lichthupe hinterher gefahren. In Köln mag das schon eher der Fall sein.



http://www.ra-kassing.de hat geschrieben:

Andauerndes Hupen oder Blinklicht

Dieses Verhalten ist besonders häufig. Der Nachfahrende versucht auf der Autobahn, den Vorausfahrenden durch die Lichthupe oder durch den eingeschalteten linken Blinker dazu zu veranlassen, die Überholspur zu räumen. Nach der ständigen Rechtsprechung liegt in einem solchen Verhalten eine bloße Belästigung (und ist wegen fehlerhafter Betätigung der Lichtanlage des Fahrzeugs natürlich ordnungswidrig), jedoch keine Nötigung (OLG Düsseldorf, NZV 1996, S. 288). Aus der ganzen Angelegenheit kann aber blitzschnell eine Nötigung werden, wenn der Hintermann seinem Begehr dadurch Nachdruck verschafft, in dem er zusätzlich zu dicht auffährt.
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