Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter
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Benutzer 31237
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mi 13.09.2006 23:28
Titel
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art des ausgeübten gewerbes?
na gut. nur das wort "freiberufler" steht immer noch nicht drauf
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Popkultur
Threadersteller
Dabei seit: 08.05.2006
Ort: bei Stuttgart
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Verfasst Mi 13.09.2006 23:34
Titel
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Nja. Ich werde mir jetzt mal eine Worddatei mit zitierten Stellen zusammenstellen, die ich den Herren vorlege. Ach, und um meine Recherchen von grade eben zu untergraben: Ich hatte die ganze Zeit nur den Unterschied "gewerblich" und "selbstständig freiberuflich" im Kopf. Aber was ist denn eigentlich der Unterschied "selbstständig NICHT freiberuflich" und "selbstständig freiberuflich (nach Katalog oder Tätigkeit)"?
Ich glaub ich blicks nicht mehr
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Diesel
Gesperrt
Dabei seit: 09.12.2003
Ort: Hamburg
Alter: -
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Verfasst Mi 13.09.2006 23:41
Titel Re: Boah Finanzämter... MGler und Freiberuf |
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Kreativist hat geschrieben: |
Mir ist bekannt, dass Mediengestalter i.d.R. nicht als Freiberufler eingestuft werden. Aber das seh ich nicht ein, da ich ausschließlich Designarbeiten mache.
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Ob du als Freiberufler beim Finanzamt anerkannt wirst, ist auch ofttmals abhängig davon, ob du in der Künstlersozialkasse versichert bist. Diese Hürde ist aber recht hoch. Der MG ist erstmal ein gewerblicher Beruf.
Nochmal zum Verständnis:
Freie Berufe üben aus: Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Redakteure, Designer, Künstler etc.
Freiberuflich ist auch nicht zu verwechseln mit frei arbeiten oder ab und zu mal was arbeiten. Grundsätzlich ist die Besteuerung bis zu einer gewissen Höhe, wo viele hier eh nicht ran kommen eher gleichwertig.
Gruß Diesel
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Popkultur
Threadersteller
Dabei seit: 08.05.2006
Ort: bei Stuttgart
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 13.09.2006 23:45
Titel
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Ja, trotzdem. Mit der KSK sollte es nichts zu tun haben (sollte...). Ich sehe mich als Künstler, da ich auch überwiegend künstlerische Tätigkeit ausübe. Ich habe Fachrichtung Mediendesign (Als ob es einen Unterschied machen würde, ... naja) - ich werde es am Ende noch beweisen müssen, ich seh schon kommen
Zitat: | Freiberuflich ist auch nicht zu verwechseln mit frei arbeiten oder ab und zu mal was arbeiten. Grundsätzlich ist die Besteuerung bis zu einer gewissen Höhe, wo viele hier eh nicht ran kommen eher gleichwertig. |
Ja, ist hier ja nichts neues gesagt worden.
// mist, die Urteile findet man nicht im Web. Nicht alle.
Zuletzt bearbeitet von Popkultur am Mi 13.09.2006 23:46, insgesamt 1-mal bearbeitet
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RickMKK
Dabei seit: 21.10.2005
Ort: Main-Kinzig-Kreis - Hanau
Alter: 53
Geschlecht:
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Verfasst Mi 13.09.2006 23:55
Titel
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Hier ist was zum Thema:
Gewerbe oder Freier Beruf?
Wer sich selbständig macht, betreibt entweder ein Gewerbe oder gehört zu den Freien Berufen. Gewerbe oder Freier Beruf?
Wer sich selbständig macht, betreibt entweder ein Gewerbe oder gehört zu den Freien Berufen.Was ist ein Gewerbe?
Ein Gewerbe ist (fast) jede selbständige Tätigkeit, mit der man Geld verdient. Händler, Gastronomen, Handwerker oder Produzenten von Waren gehören beispielsweise zu den Gewerbetreibenden. Gründer, die eine freiberufliche Tätigkeit ausüben oder sich in der Land- und Forstwirtschaft selbständig machen, sind dagegen keine Gewerbetreibende.
Das Einkommensteuergesetz beschreibt eine gewerbliche Tätigkeit so: Wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit selbständig, d. h. eigenverantwortlich und auf eigene Rechnung und mit der Absicht, sie zu einer selbständigen Erwerbsquelle zu machen und mit Gewinnerzielungsabsicht ausüben, betreiben Sie ein Gewerbe (EStG § 15).Darauf sollten Sie achten:
Sie melden Ihr Unternehmen beim Gewerbeamt der Stadt, in der Sie Ihren Betrieb eröffnen möchten, an. Das Gewerbeamt informiert alle anderen Behörden, die für Ihre Gründung eine Rolle spielen (z.B. Finanzamt, Berufsgenossenschaft, Amtsgericht).
Sie sind zur Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer verpflichtet.
Gegenüber Ihrem Finanzamt müssen Sie Ihren Gewinn durch einen Betriebsvermögensvergleich (Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung Jahresabschluss) und Vermögensübersicht (Bestandsverzeichnis, Inventar)) ermitteln.
Was ist eine freiberufliche Tätigkeit?
Das wichtigste Kennzeichen für einen Freiberufler ist die enge Verknüpfung zwischen persönlicher Ausbildung und beruflicher Selbständigkeit.
Das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz definiert den Freien Beruf folgendermaßen: "Die Freien Berufe haben im allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche, und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt." (§1 (2) PartGG)
Welcher Beruf tatsächlich zu den Freien Berufen gehört und welcher nicht, ist nicht immer leicht festzustellen. Hilfestellung bietet hier eine Zusammenstellung von bestimmten Berufsgruppen:Die Katalogberufe: Bei den Katalogberufen handelt es sich um Freie Berufe, die im Einkommensteuergesetz aufgezählt sind:
Heilberufe: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten (Physiotherapeuten)
Rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe: Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, beratende Volks- und Betriebswirte, vereidigte Buchprüfer und Bücherrevisoren
Naturwissenschaftliche/technische Berufe: Vermessungsingenieure, Ingenieure, Handelschemiker, Architekten, Lotsen
Sprach- und informationsvermittelnde Berufe: Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer
Dazu kommen zusätzlich die im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) genannten vier (selbständig ausgeübten) Berufsbilder:
Diplom-Psychologe
Heilmasseur
Hebamme
Hauptberuflicher Sachverständiger
Die ähnlichen Berufe: Zu den freien Berufen wird auch eine Reihe von Berufen gezählt, die den Katalogberufen ähnlich sind. Entscheidend ist: Ihre Ausbildung und die konkrete berufliche Tätigkeit müssen mit einem Katalogberuf vergleichbar sein. Vergleichbar heißt z.B. auch, wenn für die Ausübung eines Katalogberufes eine amtliche Erlaubnis (z.B. durch das Gesundheitsamt) erforderlich ist, so gilt diese Anforderung auch für den ähnlichen Beruf (z.B. Ergotherapeut).
Die Tätigkeitsberufe: Zu den freien Berufe zählen auch selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten. Eine Zuordnung zu den freien Berufen ist nur nach Einzelfallprüfung möglich.Darauf sollten Sie achten:
Entscheidend ist die Tätigkeit und nicht die Berufsausbildung. Ein Architekt, der ein Bauunternehmen oder ein Rechtsanwalt, der eine Personalleasingunternehmen leitet, ist – in aller Regel - kein Freiberufler.
Letztendlich entscheidet das Finanzamt, ob Ihre Tätigkeit freiberuflich oder gewerblich ist.
Freiberufler melden sich nicht beim Gewerbeamt, sondern nur beim Finanzamt an. Dort erhalten Sie eine Steuernummer.
Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer.
Einige Freiberufler sind Pflichtmitglied in ihrer zuständigen Kammer. Zudem müssen eine Reihe von freien Berufen besondere Vorgaben des Berufsrechts und der Berufsausübung beachten.
Gegenüber Ihrem Finanzamt müssen Sie Ihren steuerlichen Gewinn i.d.R. durch eine Einnahmenüberschussrechnung ermitteln.
Gründen Sie mit anderen Freiberuflern eine Personengesellschaft, also eine GbR oder Partnerschaftsgesellschaft, muss jeder Gesellschafter über eigene Fachkenntnisse verfügen. Besitzt einer der Gesellschafter nicht die entsprechenden Fachkenntnisse und zählt damit nicht zu den Freien Berufen oder ist einer der Gesellschafter eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH), wird die Gesellschaft als Gewerbebetrieb angesehen. Gründen Sie mit anderen freiberuflich Tätigen eine Kapitalgesellschaft, handelt es sich immer um einen Gewerbebetrieb, unabhängig davon, welche Tätigkeit die Gesellschafter ausüben.
Quelle: http://www.existenzgruender.de/01/01/01/13/index.php
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Benutzer 31237
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mi 13.09.2006 23:56
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Kreativist hat geschrieben: | Supa Guckst Du hier shahak, u.a.:
Nur hat man wie gesagt nicht direkte Einflussnahme darauf. edit: Grade gefunden |
ja stimmt du hast recht.
Ich habe dort "design" hingeschrieben
naja habe meine nr. trotzdem bekommen.
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Popkultur
Threadersteller
Dabei seit: 08.05.2006
Ort: bei Stuttgart
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Verfasst Mi 13.09.2006 23:57
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RickMKK, Du hast die Fragestellung leider auch nicht (ganz) verstanden Ich spreche nicht von Gewerbe.
Ja, Design oder so werd ich hinschreiben müssen, besser "Design auf freiberuflicher Basis".
Zuletzt bearbeitet von Popkultur am Mi 13.09.2006 23:58, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Pornoralle
Dabei seit: 07.12.2004
Ort: Bad Oeynhausen
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Di 10.10.2006 15:20
Titel
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die lösung ist einfach:
nicht zum finanzamt hingehen sondern formular online besorgen, ausfüllen -
abschicken, neue steuernummer postalisch erhalten.
keine rückfragen - keine einschränkungen.
einfach die sackpfeifen links liegen lassen und
gar nicht erst sich diskussionen sparen.
UND:
MGler WERDEN als freiberuflich anerkannt.
Es geht nämlich um kreative geistige Arbeiten und das können wir ja uach ganz gut
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