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Thema: Boah Finanzämter... MGler und Freiberuf vom 13.09.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Off Topic - Diskussionsrunde -> Boah Finanzämter... MGler und Freiberuf
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Popkultur
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Verfasst Mi 13.09.2006 22:52
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ok, alle die nicht wissen, was ich mit Freiberufler meine, antworten hier besser im Moment nicht Grins
Doch, auf dem Bogen steht auch "freiberuflich". Viel mehr steht da aber nicht, es ist dann Einschätzung des FA, wie Sie dich einordnen.
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Tofutante

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Verfasst Mi 13.09.2006 22:52
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Kreativist hat geschrieben:
Du wurdest als MGler freiberuflich anerkannt? Oder bist Du nur selbstständig ohne Gewerbe?



Es hat sich bis jetzt noch niemand vom Finanzamt beschwert. * Keine Ahnung... * Wie ich hörte, passiert das - wenn überhaupt - auch erst ab einer gewissen Einkommenshöhe, weil dann die Stadt scharf ist auf die Gewerbesteuer. Bis jetzt bin ich eben freiberufliche Mediengestalterin/Texterin ohne Gewerbeschein. Zu dem Thema habe ich diverse Meinungen im Internet gefunden. In irgendeinem Gerichtsurteil hieß es, dass Mediengestalter wie Grafiker Freiberufler wären, wenn ihre Aufgabenbereiche ähnlich sind.


Zuletzt bearbeitet von Tofutante am Mi 13.09.2006 22:52, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Popkultur
Threadersteller

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Verfasst Mi 13.09.2006 22:54
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Zwecks Begründung wäre ich an solchen Gerichtsurteilen sehr interessiert. Denn auch wenn es im Moment aufgrund der niedrigen Einnahmen noch egal scheint, wenn man einmal eingestuft ist, ist es nicht einfach dann doch noch den Freiberuflerstatus zu bekommen Jo!
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neographics

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Verfasst Mi 13.09.2006 22:58
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wie's der zufall so viel, war ich die tage auch beim finanzamt zubesuch wegen selbigen grund. muss mich quasi selbstständig machen, da die beiden jobangebote auf die ich mich beworben habe (wovon einer schon zugesagt hat) beide nur studenten auf freiberuflicher basis haben.
die perle beim finanzamt hat mir auch gesagt, dass diese Kleinunternehmerregelung für mich in frage käme und ich dieses eben ankreuzen solle. wie tofutante eben schon sagte.
manchmal kann man beamten auch zutrauen, dass sie wissen, was sie in ihrem job zu machen haben.
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Tofutante

Dabei seit: 20.04.2006
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Verfasst Mi 13.09.2006 23:02
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Kreativist hat geschrieben:
Zwecks Begründung wäre ich an solchen Gerichtsurteilen sehr interessiert.


Ok, weil Du's bist, hab ich es noch mal schnell ergoogelt: "Wenn das Berufsbild des Mediengestalters dem eines Lay-Outers, Grafiker oder Designers ähnelt, dann ist er freiberuflich tätig (BFH, BStBl II 1991, Seite 20 BFH, BStBl. III 1960, Seite 453, FG Hamburg EFG 1991, Seite 19, 124; FG Hamburg, EFG 1993, Seite 386).
Ähnelt sein Berufsbild dagegen dem eines Druckers oder dem, was früher ein Schriftsetzer gemacht hat, ist er gewerblich."

Stand hier: http://www.wer-weiss-was.de/theme176/article977383.html.
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Benutzer 31237
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Verfasst Mi 13.09.2006 23:11
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Kreativist hat geschrieben:
ok, alle die nicht wissen, was ich mit Freiberufler meine, antworten hier besser im Moment nicht Grins
Doch, auf dem Bogen steht auch "freiberuflich". Viel mehr steht da aber nicht, es ist dann Einschätzung des FA, wie Sie dich einordnen.


sag mir bitte wo auf dem bogen das wort "freiberufler" steht. ich habe es in der hand jetzt.
würde sehr gerne wissen wo es steht.
 
Tofutante

Dabei seit: 20.04.2006
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Verfasst Mi 13.09.2006 23:16
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shahak hat geschrieben:
Kreativist hat geschrieben:
ok, alle die nicht wissen, was ich mit Freiberufler meine, antworten hier besser im Moment nicht Grins
Doch, auf dem Bogen steht auch "freiberuflich". Viel mehr steht da aber nicht, es ist dann Einschätzung des FA, wie Sie dich einordnen.


sag mir bitte wo auf dem bogen das wort "freiberufler" steht. ich habe es in der hand jetzt.
würde sehr gerne wissen wo es steht.


Mmh, ich habe auch noch mal geschaut. Ich hab's unter Punkt 2.1 eingetragen: "Freiberufliche Tätigkeit".
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Popkultur
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Verfasst Mi 13.09.2006 23:27
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Supa *Thumbs up!* Guckst Du hier shahak, u.a.:




Nur hat man wie gesagt nicht direkte Einflussnahme darauf. edit: Grade gefunden


Zuletzt bearbeitet von Popkultur am Mi 13.09.2006 23:29, insgesamt 1-mal bearbeitet
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