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Thema: Bahn Monatsfahrkarte absetzen? vom 24.06.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Off Topic - Diskussionsrunde -> Bahn Monatsfahrkarte absetzen?
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Tyrell84
Threadersteller

Dabei seit: 05.10.2005
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Verfasst Do 24.06.2010 11:22
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Bahn Monatsfahrkarte absetzen?

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Hallo Leute,

gibt es eine Möglichkeit einen Teil des Geldes meiner Monatsfahrkarten zurück zu bekommen?
Das sind im Jahr immerhin 750€ und das ist für einen Azubi ne menge Kohle.

Gruß
Ty
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Sherithra

Dabei seit: 05.09.2007
Ort: Kreis Schwäbisch Hall
Alter: 46
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 24.06.2010 11:24
Titel

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Wenn Du Steuern zahlst sind das absetzbare Werbungskosten.
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ines

Dabei seit: 19.06.2002
Ort: -
Alter: 42
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Verfasst Do 24.06.2010 11:26
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Du kannst die Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln genauso als Werbungskosten absetzen wie andere Fahrtkosten auch. Und sogar nochmal die Fahrtkosten zum Bahnhof separat.
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Tyrell84
Threadersteller

Dabei seit: 05.10.2005
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Verfasst Do 24.06.2010 11:41
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ah das wäre ja gut, wenn ich die Fahrkarten als Werbungskosten zumindest zum Teil absetzen kann. Dann mal schauen, ob ich bei elster das richtige Formular finde...
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Tyrell84
Threadersteller

Dabei seit: 05.10.2005
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 24.06.2010 12:16
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hm, also klappt das bei mir als Azubi dann doch nicht, weil ich keine Lohnsteuer zahle?
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ines

Dabei seit: 19.06.2002
Ort: -
Alter: 42
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 24.06.2010 12:19
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Du musst auch als Azubi ne Steuererklärung machen, weil du ja Abgaben hast. Und da kannst du die Fahrtkosten genauso angeben wie jeder andere auch...
Du brauchst dazu die Anlage N vom Finanzamt bzw. Elster
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Tyrell84
Threadersteller

Dabei seit: 05.10.2005
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Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 24.06.2010 12:23
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und als Nachweis sende ich dann meine Monatskarten mit an das Finanzamt?
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ines

Dabei seit: 19.06.2002
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Verfasst Do 24.06.2010 12:30
Titel

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Tyrell84 hat geschrieben:
und als Nachweis sende ich dann meine Monatskarten mit an das Finanzamt?


Musst du nicht, aber das spart die Zeit, wenn sie dann evt. im Nachhinein eingefordert werden.
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