Dabei seit: 02.05.2006 Ort: - Alter: 42 Geschlecht:
Verfasst Fr 11.07.2008 08:52 Titel
Aufwandsentschädigung
Servus,
habe da mal eine steuerliche Frage.
Kann ich als Einzelunternehmer einen Bekannten eine Aufwandsentschädigung zahlen für die
Nutzung seines Fahrzeugs.
Er würde für mich freundlicherweise in Kürze Druckunterlagen und sonstige Dokumente für einen meiner Kunden mit seinem PKW transportieren.
Die gefahrenen Kilometer sollen mit den üblichen 0,30 €-Cent entschädigt werden.
Hatte dies ebenfalls mal vor 2 Jahren für ein von mir bekannten Unternehmer (GmbH) gemacht.
Hier wurde dann ebenfalls eine Aufwandsentschädigung gleistet.
Einzelunternehmer und GmbH machen in dieser Sache eigentlich keine Unterschiede in dieser Sache, oder?
Für Antworten bin ich dankbar.
grüße
P.S. Habe bereits mich hier durchgelesen und fande nichts passendes zu meiner Frage.
Dabei seit: 04.04.2002 Ort: Ansbach Alter: 44 Geschlecht:
Verfasst Sa 12.07.2008 13:41 Titel
damit das absetzbar is muss der fahrer
• entweder ein angestellter von dir sein oder
• dir eine rechnung über den transport stellen, die er selbst aber auch bei seiner steuererklärung angeben muss und dafür dann ein gewerbe braucht
Keine Buchung ohne entsprechenden Beleg (entweder die Rechnung oder eben die Fahrtkostenerstattung für den Mitarbeiter). Ich würd sagen mit Macs Vorschlag ist es am einfachsten.
Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Sa 12.07.2008 13:41, insgesamt 1-mal bearbeitet
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