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Thema: Zielvereinbarung Reinzeichner! vom 03.09.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Zielvereinbarung Reinzeichner!
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Benutzer 3464
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Verfasst Mi 03.09.2008 08:52
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Zielvereinbarung Reinzeichner!

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Hallo,
ich habe mit meinem Chef eine Gehaltsverhandlung und er benötigt eine Zielvereinbarung, damit er diese Gehaltserhöhung rechtfertigen kann. Nun ist es so, das ich seit 2,5 Jahren in der Agentur tätig bin und denke, dass das Rechtfertigung genug ist. In der Kreation werden z.B. Zielsetzungen wie Etatgewinn o.ä. veranschlagt, bei mir als Reinzeichner würde das gar keinen Sinn machen, denn ich habe ja keinen Einfluss darauf, ob eine Ausschreibung gewonnen wird oder nicht.

Was könnte ich also argumentieren? Er braucht leider unbedingt eine Zielformulierung *Schnief*
Danke, LG
 
accessoire

Dabei seit: 05.02.2007
Ort: -
Alter: 34
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 03.09.2008 09:00
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Überleg dir doch, was du deiner Agentur bietest an Leistung. Muss ja irgendeinen Grund haben, wieso du mehr Geld bekommen sollst. Nur weil man längere Zeit wo arbeitet ist kein Argument. Jemand, der total schlechte Leistungen erbringt, aber dafür zwei Jahre im Betrieb arbeitet, sollte meiner Meinung nach auch keine Gehaltserhöhung bekommen - schließlich fabriziert er nur sch***e ^^.

Werd dir einfach über deine Kompetenzen und dem daraus resultierenden Nutzen klar und formulier es schön Lächel.
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Benutzer 3464
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Ort: -

Verfasst Mi 03.09.2008 09:08
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Ja, also das hab ich schon gemacht, u.a. auch, das ich in der Kreation aushelfe, wenn viel zu tun ist und ich eigenverantwortlich dort Projekte übernehme. Das gehört nicht zu meinen Aufgaben, und somit wäre das schon ein wichtiges Argument. Lächel Das Problem ist, das ich die Gehaltserhöhung nicht in unmittelbarer Zukunft bekommen würde, sondern erst, nachdem ich etwas bestimmtes geschafft oder gemacht habe - als Belohnung quasi! Nur leider fällt mir nichts ein.
 
S.Franke

Dabei seit: 27.03.2007
Ort: Bielefeld
Alter: 45
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Verfasst Mi 03.09.2008 10:42
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Hallo,

schau dir mal die rechtlichen Aspekte von zielvereinbarungen an. Da läßt sich vieles SEHR Arbeitnehmerseitig machen.

http://www.bnmp.eu/news/arbeitsrecht/bag-bonuszahlung-bei-unterlassener-zielvereinbarung

LG Stefan
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Benutzer 3464
Account gelöscht Threadersteller


Ort: -

Verfasst Mi 03.09.2008 10:48
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Danke für den Link!!!
 
S.Franke

Dabei seit: 27.03.2007
Ort: Bielefeld
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 03.09.2008 11:06
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Kein Problem. *ha ha*
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