Autor |
Nachricht |
der_benno
Threadersteller
Dabei seit: 28.11.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst So 30.01.2005 17:24
Titel Zeugnisse/Bescheinigung - was bekomm ich nach der Ausbildung |
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Hallo, habe bisher erst eine Bescheinigung, dass ich die
Prüfung zum MG bestanden habe, ok, soweit alles klar, mein Arbeitgeber
lässt sich riesig Zeit mit dem Ausbildungszeugnis. Was bekomme ich noch alles
bzw. was muss ich alles haben?
Derzeit weiss ich noch garnicht, was alles fehlt
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gface
Dabei seit: 03.10.2003
Ort: -
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst So 30.01.2005 18:36
Titel
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Ich würd mal sagen das du noch ein Zeugnis von der IHK bekommst
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Naranji
Dabei seit: 07.01.2004
Ort: Zürich, CH
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst So 30.01.2005 19:38
Titel
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Ich würde mir auch ein Arbeitszeugnis, bzw. Zwischenzeugnis (insofern du übernommen wirst) ausstellen lassen. Hast du in jedem Fall eh immer Recht drauf, aber um das ganze "abzurunden" macht sich das ganz gut. Zudem: wenn dein Betrieb dich irgendwann kurz danach doch wieder loswerden will und sehr widersprüchliche Zeugnisse schreibt hast du Chancen zu zeigen: hey, der wollte mir nur eins reinwürgen.
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der_benno
Threadersteller
Dabei seit: 28.11.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst So 30.01.2005 20:19
Titel
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Naranji hat geschrieben: | Ich würde mir auch ein Arbeitszeugnis, bzw. Zwischenzeugnis (insofern du übernommen wirst) ausstellen lassen. Hast du in jedem Fall eh immer Recht drauf, aber um das ganze "abzurunden" macht sich das ganz gut. Zudem: wenn dein Betrieb dich irgendwann kurz danach doch wieder loswerden will und sehr widersprüchliche Zeugnisse schreibt hast du Chancen zu zeigen: hey, der wollte mir nur eins reinwürgen. |
hmm aber anspruch auf ein arbeitszeugnis hat man doch nicht, wenn man wirklich nur ausgebildet wurde und dann geht oder? dann gibbets nur ein ausbildungszeugnis - werde nämlich nicht übernommen.
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Naranji
Dabei seit: 07.01.2004
Ort: Zürich, CH
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst So 30.01.2005 20:22
Titel
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der Unterschied liegt glaub ich daran, dass ein Zeugnis über die Ausbildung nur neutral gehalten, also ohne Bewertung sein darf. Sprich nur eine Aufgliederung deiner Tätigkeiten, etc., aber keine Beurteilung über deine Leistung. Außer es ist dein ausdrücklicher Wunsch, dass so ne Leistungsbeurteilung drin steht.
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