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Lapje
Threadersteller
Dabei seit: 17.06.2003
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Verfasst Mi 15.09.2004 08:51
Titel Zeugnisfrist... |
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Hallöchen...
Das Thema betrifft nicht mich sondern meine Freundin, aber vielleicht weiss doch jemand bescheid...
Es geht um das Zeugnis. In welcher Zeit muss der frühere Arbeitgeber ein Zeugnis ausstellen ? Meine Freundin wartet seit 2 1/2 Monaten auf das Zeugnis ihres letzten Arbeitgebers...das erscheint uns doch etwas lang. Gibt es eine Frist in der der Arbeitgeber verpflichtet ist ein Zeugnis auszustellen ???
besten dank
Lapje
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Knalltüte
Dabei seit: 27.04.2004
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Verfasst Mi 15.09.2004 09:01
Titel
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Eigentlich am letzten Arbeitstag.
Deine Freundin kann sich ohne Zeugnis ja gar nicht richtig bewerben, daher sollte sie ganz schnell zusehen ihr Zeugnis einzufordern, zur Not über das Arbeitsgericht!!!
Auch wenn sie derzeit in einem anderen Arbeitsverhältnis steht und es nicht so eilig sein sollte, sie sollte sich darum kümmern ihr Zeugnis zu bekommen!
Ich habe mal gehört das der Arbeitgeber max. 2 Wochen danach nachreichen darf, weiß es aber nicht genau, ich meine am letzten Arbeitstag!
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grafiksau
Dabei seit: 16.01.2004
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Alter: 27
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Lapje
Threadersteller
Dabei seit: 17.06.2003
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Verfasst Mi 15.09.2004 09:09
Titel
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und was wäre jetzt wenn er das nicht macht innerhalb der 6 Monate ? Wenn er sich quasi weigert ?
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flavio
Dabei seit: 14.04.2003
Ort: MUC
Alter: 33
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Verfasst Mi 15.09.2004 09:23
Titel
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| Lapje hat geschrieben: | | und was wäre jetzt wenn er das nicht macht innerhalb der 6 Monate ? Wenn er sich quasi weigert ? |
arbeitsgericht
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saucer
Dabei seit: 19.05.2002
Ort: München
Alter: 32
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Verfasst Do 16.09.2004 03:36
Titel
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| Lapje hat geschrieben: | | und was wäre jetzt wenn er das nicht macht innerhalb der 6 Monate ? Wenn er sich quasi weigert ? |
wenn sie in diesem zeitraum eine mahnung per einschreiben zustellen hat lassen ist diese frist aufgehoben da sie ja ihre ansprüche schon geltend macht.
ich würde einfach mahnen - 3 schreiben, jeweils 14 tage zeit und dann -> anwalt.
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