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Thema: Wie schreibe ich eine Rechnung als Freelancer? vom 18.08.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Wie schreibe ich eine Rechnung als Freelancer?
Autor Nachricht
eisenhower
Threadersteller

Dabei seit: 18.08.2005
Ort: Duisburg
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 18.08.2005 10:37
Titel

Wie schreibe ich eine Rechnung als Freelancer?

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Der Titel des Themas ist auch gleichzeitig meine Frage, wie schreibe ich eine Rechnung als Freelancer?
Habe einen Job angenommen und muss jetzt eine Rechnung schreiben. Was kommt da alles drauf? MwSt?Und wenn ja, was noch? Steuernummer? Habe keine! Wer kann mir helfen?

Grüße und Danke
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bk1

Dabei seit: 14.04.2004
Ort: Düsseldorf
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 18.08.2005 10:41
Titel

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Dann solltest du dir schnell eine besorgen...gibt's beim Finanzamt. Infos übrigens auch.
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 18.08.2005 10:45
Titel

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Hallo,
benutze einfach mal unsere Suche oder schaue bei ähnlich Themen.

Das Thema hatten wir mindestens schon 50mal.
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KalterKaffee
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Di 23.08.2005 14:55
Titel

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als Kleinunternehmer bist du von der MwSt. befreit, darfst sie also auch nicht ausweisen:

www.e-lancer-nrw hat geschrieben:

Von der Umsatzsteuer befreit sind Kleinunternehmer. Kleinunternehmer sind diejenigen E-Lancer, die im Vorjahr einen geringeren Gesamtumsatz als € 16.620,00 hatten und zum Beginn des neuen Kalenderjahres nicht mit einem Gesamtumsatz von mehr als € 50.000,00 rechnen. Es handelt sich bei den € 50.000,00 lediglich um eine Schätzung. Es ist nicht schlimm, wenn man in diesem Kalenderjahr die € 50.000,00 überschreitet. Allerdings ist man dann im Jahr darauf voll umsatzsteuerpflichtig und muss dies dann bei seinen Rechnungen unbedingt beachten.

Für das erste Jahr der Tätigkeit, also bei den Existenzgründern, kann man nicht die € 50.000,00 als Schätzungsgrundlage nehmen, sondern die € 16.620,00. Das hat die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs so festgelegt.

Kleinunternehmer ist man automatisch, man muss dies gegenüber dem Finanzamt nicht anzeigen. Man darf nur nicht seine Rechnungen mit Umsatzsteuer ausstellen. Tut man dies doch, so liegt darin ein stillschweigender Verzicht auf das sogenannte Kleinunternehmerprivileg.
 
[fränK]
Moderator

Dabei seit: 27.04.2002
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 14.09.2005 10:50
Titel

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