Dabei seit: 14.03.2003 Ort: darmstadt Alter: 42 Geschlecht:
Verfasst Mi 27.04.2005 16:29 Titel
Da würde ich 100pro keinen einzigen Grund nennen. Heutzutage nennt dir auch kein Arbeitgeber mehr einen Grund, oder gibt dir eine Vorwahrnung. Also, keine falsche Scham. Sie würden es sehr wahrscheinlich mit dir genauso machen.
Dabei seit: 26.05.2004 Ort: zwischen Köln und D'dorf Alter: 46 Geschlecht:
Verfasst Mi 27.04.2005 19:19 Titel
Ne Kündigung vom Anwalt schreiben zu lassen ist Quatsch. In deinem Arbeitsvertrag steht eine Kündigungsfrist. Und entweder kündigts du fristgerecht oder du bittest deinen Vorgesetzten um frühzeiige Freistellung durch einen Aufhebungsvertrag.
Da du ja durch deinen Kündigungswillen, deinen Arbeitsunwillen zeigst, wird man dir wahrscheinlich keine Steine in den Weg legen wollen. Warum auch? Spätestens nach der frist bist du weg.
Dabei seit: 26.09.2003 Ort: Berlin Alter: 37 Geschlecht:
Verfasst Mi 27.04.2005 21:33 Titel
also das mit den 4 wochen stimmt schon und das eine wahl eines anderen ausbildungsberufes ein Kündigungsgrund ist auch. Das heißt also ich muss erst gekündigt haben und die Frist von 4 Wochen hinter mir haben und darf dann erst den anderen Vertrag unterschreiben?
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