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Verfasst Mi 10.01.2007 16:18 Titel
pixel hat geschrieben:
habt ihr alle dieses nachträgliche wettbewerbsverbot in eurem arbeitsvertrag mit drin?
Kommt sicher auf den Aufgabenbereich an - ich habe es zum Beispiel drin stehen, habe aber auch mit Mediengestaltung nicht mehr so wirklich was am Hut.
beeviZ hat geschrieben:
gefährliches halbwissen meinerseits: soweit ich mich erinnere muss sie den wisch überhaupt nicht unterschreiben wenns nicht eh schon vorher im arbeitsvertrag verankert war. sollte sie aber dennoch unterschreiben bekommt sie die 50% vom letzten gehalt zusätzlich zum arbeitslosengeld dazu. wenn sie also 2 jahre lang nichts tun will und arbeitslosengeld + 50% vom alten gehalt haben will sollte sies tun
ob das mal so gut is sei dahingestellt ...
das wird doch sicher auf das Arbeitslosengeld angerechnet... oder?
ich verstehe das einfach nicht! habt ihr alle dieses nachträgliche wettbewerbsverbot in eurem arbeitsvertrag mit drin?
Ich hatte es bisher noch immer drin. Wobei ich in der Praxis nie wirklich länger geblockt war, aber das kommt halt immer auf den Umfang der Vereinbarungen an.
So langsam könnte ich mir gut vorstellen, mal ein oder zwei Jahre bei 50% meines letzten Gehaltes 'eine Auszeit' zu nehmen.
Zitat:
es ist doch klar, dass in einem arbeitsvertrag ohne besondere vereinbarungen der arbeitnehmer zum arbeitgeber nicht in konkurrenz treten darf - aber muss dieses natchträgliche wettbewerbsverbot nicht schon im eigentlichen arbeitsvertrag benannt werden?
Meines Wissens nicht, es kann bspw. auch über Aufhebungsverträge nachträglich verankert werden. Aber das muss Deiner Freundin wirklich ein Anwalt rechtsverbindlich auseinanderklamüsern.
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