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Thema: Wer kennt sich mit Beitragspflicht in BG DruckPapier aus? vom 24.07.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Wer kennt sich mit Beitragspflicht in BG DruckPapier aus?
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Monika49
Threadersteller

Dabei seit: 24.07.2009
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Verfasst Fr 24.07.2009 20:59
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Wer kennt sich mit Beitragspflicht in BG DruckPapier aus?

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Hallo,
seid ihr hier alle Grafiker, Mediengestalter, oder sind auch ein paar Fotografen dabei?

Habe ein Schreiben von der Berufsgenossenschaft erhalten mit einem Bescheid für Zuständigkeit ab 01.01.1983
für mich als Fotojournalistin und Freischaffende.

Verlangen jetzt Beiträge, ob für 5 Jahre rückwirkend, oder gar für 26 Jahre, noch ist dies nicht ganz eindeutig dem Schreiben zu entnehmen.
Bin Fotografin, freischaffend und als Journalistin/Autorin tätig für Verlage. Hatte bezahlte Praktikanten, einen Azubi, der jetzt seinen Abschluss gemacht hat, sonst nur alleine gearbeitet. Obwohl Steuerkanzlei mit Lohnbuchhaltung- bisher keinerlei Info darüber erhalten.
.Und nun? *Schnief*
Bin seit 1983 selbstständig, können die mich auch noch 26 Jahre zwangs-rück-versichern?
Mich auch? Oder nur meine Fotopraktikanten, den Azubi??? Und was kommt da finanziell auf mich zu? Die Wirtschaftslage ist eh nicht so rosig, da kann ich mir nicht mal so locker etwas aus dem Ärmelchen schütteln.

Weiß jemand Bescheid? Ist jemand auch davon betroffen?

Bin neu hier, hoffe ich bin im richtigen Forum gelandet.

Wer etwas weiß, bin für jeden Tipp dankbar. Verstehe nur nicht, dass ich nie angeschrieben wurde, auch die Frau, die meine Lohnbuchhaltung macht- null Info. Dabei gehen dort alle meine Unterlagen hin.

Und warum soll ich nun für eine Leistung rückwirkend zahlen, die ich ja nie in Anspruch nehmen konnte und meine Mitarbeiter auch nicht? Ich kann mich ja auch nicht rückwirkend krankenversichern. Oder rückwirkend für null erbrachte Leistung Honorare verlangen? *balla balla*

Hä?
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pirat

Dabei seit: 27.04.2009
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Verfasst Fr 24.07.2009 21:21
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4 Jahre können rückwirkend eingefordert werden, denke ich. Als "Einzelkämpfer" ist laut BG Druck verpflichtet, sich anzumelden.

Zitat:
Auch Selbständige ohne Mitarbeiter sind bei der Berufsgenossenschaft pflichtversichert. Das gilt auch wenn sie als feste Freie, freie Freie oder Pauschalisten tätig sind.


Zuletzt bearbeitet von pirat am Fr 24.07.2009 21:23, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Monika49
Threadersteller

Dabei seit: 24.07.2009
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Verfasst Fr 24.07.2009 21:56
Titel

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Beitrag Verfasst: Fr 24.07.2009 21:21 Titel:
4 Jahre können rückwirkend eingefordert werden, denke ich. Als "Einzelkämpfer" ist laut BG Druck verpflichtet, sich anzumelden.


Okay, aber warum wurde ich nie angeschrieben, oder darüber von meiner "Expertin", die ja meine Steuer und Lohnbuchhaltung macht, darüber informiert????

Muss man denn als kleine Selbstständige immer alles selber wissen? Komme doch eh schon vor lauter Behördenzeugs oft nicht mehr zu meiner eigentlichen Arbeit. Und nix Fotos= nix Geld.

Und kommt jetzt auch noch eine Pflichtmitgliedschaft in der Handwerkskammer auf mich zu?

Ganz ehrlich, wundert mich dann auch nicht mehr, dass zuletzt immer weniger Kohle übrig bleibt und dies bei einer Stundenzahl ohne eine geregelte Freizeit, die kein Angestellter bereit wäre zu leisten.

Manchmal beneide ich die Arbeitslosen. Kenne einige, die ganz gut klar kommen. Und wenn ich Blöde mal wieder am Wochenende arbeiten muss, gehen die an den See baden, auch in der Woche.
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
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Verfasst Sa 25.07.2009 11:21
Titel

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Monika49 hat geschrieben:
Beitrag Verfasst: Fr 24.07.2009 21:21 Titel:
4 Jahre können rückwirkend eingefordert werden, denke ich. Als "Einzelkämpfer" ist laut BG Druck verpflichtet, sich anzumelden.


Okay, aber warum wurde ich nie angeschrieben, oder darüber von meiner "Expertin", die ja meine Steuer und Lohnbuchhaltung macht, darüber informiert????

Muss man denn als kleine Selbstständige immer alles selber wissen? Komme doch eh schon vor lauter Behördenzeugs oft nicht mehr zu meiner eigentlichen Arbeit. Und nix Fotos= nix Geld.

Und kommt jetzt auch noch eine Pflichtmitgliedschaft in der Handwerkskammer auf mich zu?


ja als selbstständige hast du halt eben die pflicht, dich über solche pflichtversicherungen vorher zu informieren. is doch das selbe spiel wie mit der ksk. da jammern jetzt alle, weil sie "auf einmal geprüft werden und zahlen müssen", obwohl die zahlungsverpflichtung seit annähernd 25 jahren besteht...

und das thema mit dem steuerberater. ich beschäftige ne 400 € kraft und mein steuerberater hat mir direkt die anmeldung bei der berufsgenossenschaft abgenommen und mich umfassend drüber aufgeklärt. ne wirkliche verpflichtung hat er zwar nicht, dich aufzuklären, aber zum guten ton würde es allemal gehören, zumal er ja alle deine zahlungsausgänge kennen sollte und ihm dabei auffallen müsste, das du keine beiträge zur BG entrichtest.
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munni

Dabei seit: 20.03.2010
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Verfasst Sa 20.03.2010 17:54
Titel

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zielt das mit dem Steuerberater nicht Richtung "Sorgfaltspflicht"?
Schließlich wird er dafür bezahlt, dass er einem umfassend mit Rat und Tat zu Seite steht.

Von diesen Berufsgenossenschaften habe ich auch schon vor meinem Berufsleben die Nase voll...
Habe der Form halber ein kleines Gewerbe für digitale Fotografie angemeldet und prompt ein Schreiben der BG bekommen.
Bin erst mal vom Stuhl gefallen, da 250€ Beitragsgebühr meine erwarteten Gewinne quasi gefressen hätten.
Glücklicherweise kann man von der Beitragspflicht befreit werden, wenn man weniger als 100 Tage im jahr (auf 8-Stunden-Basis) der Tätigkeit nachgeht.

Vielleicht ist das ja ein Tipp, den du gebrauchen kannst... wenn du noch weitere Tätigkeiten hast, vielleicht warst du ja nur 90 Tage als Fotografin unterwegs, oder so... Manchmal sind die Zufälle eben auf der eignen Seite;)

§46 (2) der Satzung, übrigens.

Gruß!


Zuletzt bearbeitet von munni am Sa 20.03.2010 17:55, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Beluga

Dabei seit: 26.03.2008
Ort: in der Druckerei
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 21.03.2010 10:13
Titel

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Siehs doch Positiv.... du hast 22 Jahre geschenkt bekommen! Besser geht´s doch garnicht Lächel
Hätte dich dein Steuerberater darauf hingewiesen, wärst du jetzt um einige Euro´s ärmer *hehe*
Kannst dir ja selber ausrechnen, wieviele Urlaube die BG dir gesponsert hat *ha ha*


Zuletzt bearbeitet von Beluga am So 21.03.2010 10:14, insgesamt 1-mal bearbeitet
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