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Thema: Wechsel von Freiberufler auf Gewerbe (Fotografie+Design) vom 07.03.2012


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Wechsel von Freiberufler auf Gewerbe (Fotografie+Design)
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farmi
Threadersteller

Dabei seit: 30.03.2007
Ort: München
Alter: 37
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 07.03.2012 15:52
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Wechsel von Freiberufler auf Gewerbe (Fotografie+Design)

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Ahoi Matrosen,

ich habe bereits sehr viel gelesen, hoffe aber dennoch, dass mir hier noch jemand offene Fragen beantworten kann.

Ich war bisher seöbstständig freiberuflich Tätig und muss nun, da sich meine Aufgabenbereiche verschoben haben, ein Gewerbe anmelden.
Kurz zusammengefasst werde ich voraussichtlich 80 Prozent meiner Einnahmen durch handwerkliche Fotografie, 20 Prozent durch ein paar Grafische Dinge (Layouts und Co.) verdienen.

Nun bin ich am Rätseln, was genau ich bei meiner Gewerbeanmeldung angeben muss.
Fotografie ist klar, damit bin ich auch zwangsversichert in der bgetem (früher BG Druck/Papier) und zahle einen stattlichen Beitrag. Zudem kommt wohl noch die HWK auf mich zu - soweit so gut, daran kann ich eh nichts ändern.

Ich befürchte nun aber, dass ich mit Angabe des zweiten Zweiges (also Grafikdesign) noch in weitere Pflichtmitgliedschaften rutsche. Angesichts dessen, dass der Designbereich wohl nur einen kleiner Teil meiner Einnahmen darstellt, wäre das dann absolut nicht mehr wirtschaftlich... sind meine Sorgen berechtigt?

Hat jemand von euch einen ähnlichen Fall und kann mir sagen, wie ich mein Gewerbe am besten betiteln sollte und welche Mitgliedschaften dann fällig sind?

Muss ich eigentlich sosnt noch etwas beachten, wenn ich vom Freiberuflerstatus aufs Gewerbe wechsle? Reicht es, nun einfach das Gewerbe anzumelden?

Vielen Dank Lächel


Zuletzt bearbeitet von farmi am Mi 07.03.2012 15:57, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Zeithase

Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 07.03.2012 15:55
Titel

Re: Wechsel von Freiberufler auf Gewerbe (Fotografie+Design)

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farmi hat geschrieben:
Nun bin ich am Rätseln, was genau ich bei meiner Gewerbeanmeldung angeben muss.
Fotografie ist klar


Weshalb solltest Du das dort angeben? Das kannst Du ja nach wie vor freiberuflich ausüben. Nur eben die gewerblichen Leistungen laufen über den Gewerbeschein. Ich mache auch zwei EÜRs, nebst Anlage S und Anlage G. Einmal aus meinem Unternehmen, einmal als Autor.
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farmi
Threadersteller

Dabei seit: 30.03.2007
Ort: München
Alter: 37
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 07.03.2012 15:58
Titel

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Doch, da meine Art von Fotografie nun nicht mehr als freiberufliche Tätigkeit anerkannt wird (Stichwort Auftragsfotografie). Dafür MUSS ich ein Gewerbe anmelden. Der Sachverhalt ist bereits geklärt, sonst würde ich natürlich weiterhin freiberuflich bleiben.

Zuletzt bearbeitet von farmi am Mi 07.03.2012 15:58, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mi 07.03.2012 16:31
Titel

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20 euro gewerbeanmeldung. der bg druck+papier beitrag liegt bei 90 euro im jahr. als fotograf aber eher unüblich, oder?

beim gewerbe gibst du eben fotografie und grafikdesign an. kammer-beiträge kannst du vorerst ablehnen. allerdings nur bis zu einer bestimmten einkommensgrenze.

deine tätigkeiten sind relevant, was du auf deiner rechnung stehen hast und nicht wie du das gewerbe nennst... du kannst es auch mediendesign oder fotodesign nennen. deine anmeldung juck später keinen mehr. deine rechnungen sind ausschlaggebend.

edit: was die versicherung angeht, muss ich noch mal selbst nachlesen was versichert ist...


Zuletzt bearbeitet von am Mi 07.03.2012 16:43, insgesamt 2-mal bearbeitet
 
farmi
Threadersteller

Dabei seit: 30.03.2007
Ort: München
Alter: 37
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 07.03.2012 16:48
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Einkommensgrenzen fallen schon weg, ich übe das hauptberuflich aus und werde (hinsichtlich der jetzt schon fixen Buchungen) deutlich über die Grenzen kommen. Kammerbeiträge ablehnen klappt daher nicht.

Meine Frage war eigentlich eher, ob ich zuästzlich zur HWK und BG Druck+Papier (aufgrund des Fotografiegewerbes) auch noch zusätzlich IHK o.ä. zahlen müsste, weil ich neben der Fotografie auch Einkommen aus Designarbeiten erziele? Oder gelten die Einkommensgrenzen nicht insgesamt gesehen, sondern je nach Sparte aufgegliedert (dann läge ich nur hinsichtlich der Erträge aus Designarbeiten, wohl unter der Grenze).


Zuletzt bearbeitet von farmi am Mi 07.03.2012 16:49, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Mi 07.03.2012 17:31
Titel

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das kann ich nicht beantworten... das müsste man vlt direkt von der kammer/genossenschaft erfahren.

bei mir war es damals umgekehrt. hauptanteil design, rest foto. ich habe mich aber nur bei der bg druck gemeldet und eine weiter meldung war nicht nötig. ihk ebenfalls nicht, da es nur nebenberuflich war und entsprechend der gewinn.
 
 
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