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Thema: Voller Urlaubsanspruch bei Kündigung? vom 30.06.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Voller Urlaubsanspruch bei Kündigung?
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ixifott
Threadersteller

Dabei seit: 19.01.2002
Ort: auxburg
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Fr 30.06.2006 08:39
Titel

Voller Urlaubsanspruch bei Kündigung?

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Hallo,

ich habe gerade mein Arbeitsverhältnis gekündigt. (zum 31.07.2006)
Ich bin seit fünf Jahre hier.

Jetzt dachte ich, dass ich meinen Resturlaub von 14 Tage (9 habe ich schon genommen) noch bekomme.
Mein Chef meinte, dass der mir aber nicht komplett zusteht, weil ich ja auch nicht 12 Monate sondern nur 7 gearbeitet habe.

weiss von euch jemand was jetzt richtig ist?

liebe grüße
sabine
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kuckucksmaus

Dabei seit: 05.01.2006
Ort: -
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 30.06.2006 08:45
Titel

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Da hat dein Chef recht. Dir steht ein anteiliger Resturlaub auf die sieben Monate zu.
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 30.06.2006 08:46
Titel

Re: Voller Urlaubsanspruch bei Kündigung?

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ixifott hat geschrieben:
Hallo,

ich habe gerade mein Arbeitsverhältnis gekündigt. (zum 31.07.2006)
Ich bin seit fünf Jahre hier.

Jetzt dachte ich, dass ich meinen Resturlaub von 14 Tage (9 habe ich schon genommen) noch bekomme.
Mein Chef meinte, dass der mir aber nicht komplett zusteht, weil ich ja auch nicht 12 Monate sondern nur 7 gearbeitet habe.

weiss von euch jemand was jetzt richtig ist?

liebe grüße
sabine


Dein Chef hat Recht. Jahresurlaubsanspruch / 12 = Anspruch pro Monat. Anspruch pro Monat * gearbeitete Monate = Anspruch für diesen Zeitraum. Anspruch - bereits genommenen Urlaub = Resturlaub.
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netnite

Dabei seit: 24.12.2005
Ort: Thüringen
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 30.06.2006 08:57
Titel

Re: Voller Urlaubsanspruch bei Kündigung?

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ixifott hat geschrieben:
Hallo,

ich habe gerade mein Arbeitsverhältnis gekündigt. (zum 31.07.2006)
Ich bin seit fünf Jahre hier.

Jetzt dachte ich, dass ich meinen Resturlaub von 14 Tage (9 habe ich schon genommen) noch bekomme.
Mein Chef meinte, dass der mir aber nicht komplett zusteht, weil ich ja auch nicht 12 Monate sondern nur 7 gearbeitet habe.

weiss von euch jemand was jetzt richtig ist?

liebe grüße
sabine


Wenn du schon 9 genommen hast, dann müssten dir noch 5 Tage zustehen ( 2 tage Urlaubsanspruch pro vollen Monat)!

7 Monate gearbeitet = 14 Tage Urlaub - 9 Tage = 5 Tage!
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 30.06.2006 09:02
Titel

Re: Voller Urlaubsanspruch bei Kündigung?

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netnite hat geschrieben:
ixifott hat geschrieben:
Hallo,

ich habe gerade mein Arbeitsverhältnis gekündigt. (zum 31.07.2006)
Ich bin seit fünf Jahre hier.

Jetzt dachte ich, dass ich meinen Resturlaub von 14 Tage (9 habe ich schon genommen) noch bekomme.
Mein Chef meinte, dass der mir aber nicht komplett zusteht, weil ich ja auch nicht 12 Monate sondern nur 7 gearbeitet habe.

weiss von euch jemand was jetzt richtig ist?

liebe grüße
sabine


Wenn du schon 9 genommen hast, dann müssten dir noch 5 Tage zustehen ( 2 tage Urlaubsanspruch pro vollen Monat)!

7 Monate gearbeitet = 14 Tage Urlaub - 9 Tage = 5 Tage!


Wie kommst du auf die 2 Tage? Bei 30 Tagen Tagen wären es zum Beispeil 2,5. Lächel
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M_a_x

Dabei seit: 28.02.2005
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Verfasst Fr 30.06.2006 09:04
Titel

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Wäre ja auch irgendwie lustig einen Monat im Jahr gearbeitet zu haben und dann vollen Anspruch auf 30 Tage Jahresurlaub zu haben.

Sowas versteht sich doch irgendwie schon von selbst, oder!?

Edit:
tja, nach diesels post hab' ich mich dann wohl zu weit aus dem Fenster gelehnt *hehe*


Zuletzt bearbeitet von M_a_x am Fr 30.06.2006 09:20, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Diesel
Gesperrt

Dabei seit: 09.12.2003
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 30.06.2006 09:12
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Frankfurt/Main (dpa) - Scheidet ein Arbeitnehmer in der zweiten Jahreshälfte aus seinem Unternehmen aus, hat er einen Anspruch auf finanziellen Ausgleich für den gesamten Jahresurlaub. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt festgestellt. Die Richter gaben damit der Klage eines Portiers gegen ein Hotel statt und verurteilten das Unternehmen, an den Portier Urlaubsentgelt für 20 Tage nachzuzahlen.

Auf Grund von Auseinandersetzungen mit Vorgesetzten war das Arbeitsverhältnis am 2. Juli dieses Jahres fristlos gekündigt worden. Der Arbeitnehmer nahm zwar die Kündigung an, verlangte aber finanziellen Ausgleich für den noch verbliebenen Urlaub bis zum Jahresende. Der Gerichtsvorsitzende wies im Urteil auf die gesetzliche Bestimmung hin, die eine komplette «Urlaubsabgeltung» dann vorsehe, wenn das Arbeitsverhältnis in der zweiten Jahreshälfte beendet sei. Stichtag sei dem zu Folge der 1. Juli. (Az: 7 Ca 7053/02).


Hier noch etwas zum Thema Urlaubsanspruch.

Gruß Diesel
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ixifott
Threadersteller

Dabei seit: 19.01.2002
Ort: auxburg
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Fr 07.07.2006 15:02
Titel

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also, falls es jemanden interessiert wies wirklich ist:

ich habe nun meinen kompeltten resturlaub fürs ganze jahr bekommen. steht in bundesurlaubsgesetz!
trotzdem danke für eure vermutungen.

grüße
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