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Pielie
Threadersteller
Dabei seit: 18.10.2005
Ort: Lingen
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 06.11.2006 13:38
Titel Vertragsrecht |
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Tach, hat jemand eine Ahnung ob es verboten werden kann sich untereinander mit den Kollegen über Gehalt/Urlaub etc zu unterhalten?
Mein Chef meinte nämlich das sei abmahnfähig...
und ich kann mir das nicht vorstellen...
Vielen Dank
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Sidschei
Dabei seit: 20.06.2003
Ort: Ponyhof
Alter: 115
Geschlecht:
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Verfasst Mo 06.11.2006 13:51
Titel
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Es herrscht ja grundsätzlich Vertragsfreiheit. Daher gilt wohl: Wenn es in Deinem Arbeitsvertrag steht, dass Du dich mit Kollegen nicht über's Gehalt unterhalten darfst, dann darfst Du das auch nicht. Wenn's nicht drinsteht, kann's Dir aber auch nicht verboten sein.
Kleiner Tipp für ersteren Fall: Natürlich könnte niemand Deiner Freundin, Frau, etc. verbieten "rein zufällig" bei privater Angelegenheit dieses Thema zu erörtern...
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fragile
Dabei seit: 22.09.2004
Ort: Amberg
Alter: 50
Geschlecht:
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Verfasst Mo 06.11.2006 13:56
Titel
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Privat sicher nicht, am Arbeitsplatz herrschen halt die Regeln des Arbeitgebers... Grenzen zeigt natürlich das Wörtchen "sittenwidrig" auf - aber ich denke nicht, daß so ein Verbot diese Grenze überschreitet...
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Pielie
Threadersteller
Dabei seit: 18.10.2005
Ort: Lingen
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 06.11.2006 14:26
Titel
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Jo vielen Dank erstmal, es steht nnicht in meinem Vertrag, also kann ich das auch...
Wir werden nämlich alle sehr unterschiedlich bezahlt...
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burnout
Dabei seit: 31.01.2002
Ort: Osnabrücker Land
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mo 06.11.2006 14:54
Titel
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Pielie hat geschrieben: | Wir werden nämlich alle sehr unterschiedlich bezahlt... |
was an sich ja nix verwerfliches und auch nix ungewöhnliches ist. wir leben in einer freien marktwirtschaft und jeder hat andere qualifikationen und nicht zuletzt auch ein anderes verhandlungsgeschick.
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charon
Dabei seit: 23.01.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 06.11.2006 14:58
Titel
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Abmahnfähig ist ersteinmal alles was dein Chef will. Die Frage ist eher ob du dich mit ihm anlegen willst und ob er es durchbekomme würde vor einem Arbeitsgericht. Der Begriff von "Zerstörung des Vertrauensverhältnisses" und "Stören des Betriebsfriedens" ist ziemliche Auslegungssache.
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