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Thema: Vergütungstarif auch für Mediengestalter ? vom 01.07.2010

Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Vergütungstarif auch für Mediengestalter ?
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Autor Nachricht
izanagi
Threadersteller

Dabei seit: 07.02.2007
Ort: Neuss
Alter: 31
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 05.07.2010 09:28
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@snyda
thx, das Buch wird bestellt.



Also ich war vor Tagen auch kurz davor dem Kunden, wenn er nicht mit dem Preis einverstanden ist,
einfach einen reduzierten Pauschalpreis anzubieten, dafür aber einige Features im Flashspiel rauszulassen.

Eine kleine Frage an euch, Freiberufler oder Kleine Agentur (1-mann unternehmen erstmal)
was würdet ihr da empfehlen? Wo liegen vorteile und nachteile ?
Ich möchte ab Ende des Jahres 400 Euro Jobber einstellen, zur Aushilfe.

(mein Ziel im Leben ist es Arbeitsplätze zu schaffen da ich selbst erfahren habe wie schwer es ist.)



lg marco


Zuletzt bearbeitet von izanagi am Mo 05.07.2010 09:30, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Tim Buktu

Dabei seit: 13.10.2010
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mi 13.10.2010 14:33
Titel

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Hallo izanagi,

am besten Du rechnest mal alles zusammen, was Du für monatliche Ausgaben hast (Miete, Strom, Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitunfähigkeitsversicherung, Haftpflichtversicherung (also nicht nur die, von denen Du denkst dass Du sie unbedingt brauchst, sondern wirklich alle, die nötig sind!), Telefon, Internet, Steuerberater, Benzin, Auto (Reparatur, Inspektion, evt. Leasingraten), Anschaffung und Rücklagen (für Büroausstattung, Computer und Peripherie, Software und Upgrades, Fortbildungskurse), Verbrauchsmaterialien usw.

Teil dann alles durch 200 Arbeitsstunden, dann kommst Du auf Deinen Mindestlohn, den Du zum Überleben brauchst. Mit dem Mindestlohn überlebst Du aber nur, da ist noch nichts verdient. Wenn Du für weniger arbeitest, wirst Du Dich schnell verschulden. Ich denke mal, bei Dir wird ein Mindestlohn von 20-30 € rauskommen. Zu den 200 Arbeitsstunden kannst Du nochmal 50 Stunden für administrative Arbeiten hinzurechnen, die Dir keiner zahlt und somit auch mit dem Mindestlohn abgegolten sind. Das was Du auf den Mindestlohn draufschlägst ist den Verdienst, vom dem Du dann noch Steuern zahlen musst.
Die beim AGD genannten Stundensätze sind also absolut gerechtfertigt. Niemand kann von Dir verlangen, dass Du Dich in den Ruin arbeitest.

Du sollst bei Deinen Auftraggebern auch nicht als Bittsteller auftreten, sonder als gleichberechtigter Geschäftspartner auf Augenhöhe. Du kannst etwas, das er braucht. Wenn er es selber machen könnte, würde er es tun. Wenn Du fast für lau arbeitest, nimmt Dich kein Auftraggeber ernst. Wenn Dein AG seinen BMW in die Werkstatt bringt, zahlt er 130 € pro Mechanikerstunde fürs Zündkerzen wechseln, ob er will oder nicht. Da bist Du sozusagen ein Schnäppchen bei einem Stundensatz von 80 €. Deine Arbeit verkauft seine Ware, sein Wagen nicht.

Nächstes Argument / Bespiel: Ein angestellter Autoverkäufer verkauft im Monat 5 Autos und bekommt dafür 2000 € Provision zu seinem Festgehalt. Du gestaltest ein Zeitungsbeilage oder entwickelst eine Werbekampagne. Der AG verkauft im Folgemonat 10 Autos mehr als normal und will Dich mit 300 € abspeisen. Fällt Dir was auf?

Der AG begründet die schlechte Bezahlung mit schlechten wirtschaftlichen Zeiten. Nicht Dein Problem. Wenns ihm finanziell schlecht geht, soll er seinen dicken Geschäftswagen gegen einen kleinen eintauschen oder seine Ehefrau bei Kik einkaufen lassen statt in Mailand. Alles nicht Dein Problem. Er gibt Dir auch kein Auto zu 1/10 vom Normalpreis, weil Du kein Geld hast, da du immer 3 €/Std arbeitest. Sonst würden sein ganzes Putzpersonal mit neuen Autos rumfahren.

Wenn Du für so wenig Geld arbeitest, machst Du Dir Deine eigenen Preise kaputt. Außerdem wird Dich nie jemand für voll nehmen, weil Du immer nur der Trottel für andere bist. Was nichts kostet, ist nichts wert.

So long erstmal,
Tim Buktu
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