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Thema: Vergütung von erneuter Nutzung eines Entwurfs vom 17.08.2014


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Vergütung von erneuter Nutzung eines Entwurfs
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premierstreusel
Threadersteller

Dabei seit: 01.03.2010
Ort: Köln
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Verfasst So 17.08.2014 14:56
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Vergütung von erneuter Nutzung eines Entwurfs

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Hallo zusammen,

es ist für mich das erste Mal, dass es vorkommt, daher wollte ich euch kurz um Rat bitten.
Ich habe für einen Kunden ein Faltblatt gestaltet was letztes Jahr über ein paar Monate als Werbemittel verteilt wurde.
Da die Resonanz sehr gut war würde er eine aktualisierte Variante dieses Jahr wieder nutzen. Visuell bleibt es gleich, lediglich der Text muss ausgetauscht und etwas angepasst werden.

Wie würdet ihr euren Preis zusammensetzen? Rechnet ihr die neu anfallenden Stunden plus die selben Nutzungsgebühren an, oder spielt der Gesamtpreis vom letzten Auftrag eine Rolle? Im ersten Falle wäre es ein sehr günstiger um nicht zu sagen geschenkter Auftrag, was mir recht komisch vorkäme.

Danke euch & Grüße
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pantonine

Dabei seit: 03.03.2011
Ort: gehen Sie bitte weiter…
Alter: -
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Verfasst So 17.08.2014 15:09
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Man läuft halt schnell Gefahr, dass der Kunde an alles zukünftig dann den „muss ja nur geändert werden“-Maßstab anlegt. Egal ob neue Texte dann passen, Bilder vorhanden sind, das Layout noch stimmig ist. Ich wäre vorsichtig mit all zu großen Sonderpreisen. Andererseits muss das aber alles auch im Rahmen bleiben.
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premierstreusel
Threadersteller

Dabei seit: 01.03.2010
Ort: Köln
Alter: 34
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 17.08.2014 15:24
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So ist es und genau diesen Fehler würde ich ungerne begehen. Es ist sicherlich nicht fair die gleichen Kosten zu berechnen, dennoch ist es nun mal ein neuer Auftrag und dementsprechend auch neue Nutzung.

Habt ihr da eine klare Entscheidung und Berechnungsgrundlage für euch getroffen, oder wird das sehr individuell Pi mal Daumen entschieden?
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monika_g

Dabei seit: 23.01.2006
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Verfasst So 17.08.2014 16:14
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Wenn Du im vorherigen Auftrag die Nutzungsrechte ausgewiesen hast, spricht foch nichts dagegen, das genauso wieder zu machen. Dazu die Kosten für die Änderung.
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Benutzer 37983
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Ort: -

Verfasst So 17.08.2014 16:34
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Wie Monika sagt. Die Arbeitszeit plus die neue Nutzung berechnen. Wenn es günstiger wird als beim ersten mal (was vermutlich der Fall sein wird, da der Arbeitsaufwand geringer ist), dann ist es so. Es sei denn, die Nutzung wird deutlich erhöht, dann wirds natürlich dadurch wieder teurer.
 
premierstreusel
Threadersteller

Dabei seit: 01.03.2010
Ort: Köln
Alter: 34
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 17.08.2014 17:37
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Ok, danke euch! Habe es mir so fast schon gedacht. Lächel
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