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leroy
Threadersteller
Dabei seit: 04.10.2007
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Verfasst Di 29.01.2008 12:46
Titel Vergütung bei Übertragung sämtlicher Nutzungsrechte |
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Liebe Kollegen,
dank Eurer Zusammenstellung an Information hier im Forum ist mir durchaus klar, wie ich meine Vergütungsanforderungen an den Kunden kalkuliere. Es gibt einschlägig bekannte Spannweiten bei Stundensätzen und meinen Zeitaufwand kann ich schätzen.
Was ist jedoch, wenn der Kunde eine Übertragung der Nutzungs- und Urheberrechte am Arbeitsergebnis fordert? Dies muss sich doch deutlich in der Vergütung niederschlagen, oder? Es muss doch einen Unterschied geben, ob ich im Prinzip allein meine Arbeitsleistung anbiete oder ein frei verfügbares Ergebnis, das der Kunde gewinnbringend weiterveräußern kann.
Kann ich in meiner Kalkulation einen pauschalen Aufschlag für die Übertragung der ausschließlichen Nutzungsrechte am Ergebnis addieren (und wie würde dieser aussehen), oder wie verfährt man praktischerweise?
Vielen Dank schon einmal für Eure Tipps!
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c_writer
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Di 29.01.2008 12:59
Titel Re: Vergütung bei Übertragung sämtlicher Nutzungsrechte |
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leroy hat geschrieben: | Liebe Kollegen,
dank Eurer Zusammenstellung an Information hier im Forum ist mir durchaus klar, wie ich meine Vergütungsanforderungen an den Kunden kalkuliere. Es gibt einschlägig bekannte Spannweiten bei Stundensätzen und meinen Zeitaufwand kann ich schätzen.
Was ist jedoch, wenn der Kunde eine Übertragung der Nutzungs- und Urheberrechte am Arbeitsergebnis fordert?
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Dass der Kunde Nutzungrechte will, ist doch wohl der Normalfall - was soll er sonst mit Deinem Arbeitsergebnis anfangen, wenn er es nicht nutzen darf?
Urheberrechte sind nicht übertragbar, ausser durch Vererbung beim Tod des Urhebers.
Zitat: | Kann ich in meiner Kalkulation einen pauschalen Aufschlag für die Übertragung der ausschließlichen Nutzungsrechte am Ergebnis addieren (und wie würde dieser aussehen), oder wie verfährt man praktischerweise?
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Was der Kunde bereit ist, für welche Nutzung zu bezahlen ist Verhandlungssache zwischen Dir und Deinem Kunden. Ein Anhaltspunkt können (!) Empfehlungen etwa der AGD sein. http://www.agd.de/ Der VGT Vergütungstarifvertrag ist im Shop erhältlich.
In der Praxis sind die dort genannten Sätze für viele Dienstleister aber nicht durchsetzbar.
c_writer
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