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Thema: Verbot für Praktikanten seitens des Vermieters? vom 02.10.2013


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Verbot für Praktikanten seitens des Vermieters?
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Autor Nachricht
carolota
Threadersteller

Dabei seit: 03.12.2007
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Verfasst Mi 02.10.2013 08:29
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Verbot für Praktikanten seitens des Vermieters?

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Hi Ihr Lieben,

was meint Ihr?
Ich bin Freiberufler, wohne in einem Reihenhaus zusammen mit 3 anderen Leuten und habe dort auch mein Büro. Vor kurzem hatte ich 2 Praktikanten - 4 Wochen und 2 Monate.
In einem persönlichen Gespräch zwischen allen Hausbewohnern + Vermieter haben 2 Mitbewohner geäußert, dass sie nicht begeistert waren, dass ich in meinen Räumlichkeiten Praktikanten beschäftigt habe. Der Vermieter hat nach diesem Gespräch eine schriftliche Zusammenfassung angefertigt, in der er schreibt: "Frau XY verpflichtet sich, keine Praktikaten u.ä. mehr im Haus zu beschäftigen".

Darf er das so? Kann ich in von mir angemieteten Räumlichkeiten nicht machen, was ich will?
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 02.10.2013 08:42
Titel

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Hängt von deinem Mietvertrag ab, was da drin steht.

Wenn du eine normale Miet-Wohnung hast (quasi Büro ist ein
Raum der Miet-Wohnung), die nicht explizit als Gewerbe
benannt ist, könnte der Vermieter dir das schon untersagen, zb. mit der
Begründung zu viel Publikumsverkehr.

Ich würde zunächst das Gespräch mit den Mitbewohnern suchen.
Meist sind da Vorstellungen unterwegs, die man mit einem netten
Gespräch oder einer Vorstellung, was man in den Räumen treibt,
ausräumen kann.
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Benutzer 116623
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Ort: -

Verfasst Mi 02.10.2013 10:04
Titel

Re: Verbot für Praktikanten seitens des Vermieters?

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carolota hat geschrieben:

Kann ich in von mir angemieteten Räumlichkeiten nicht machen, was ich will?


Nö.

"Wenn der Mieter im Rahmen seiner gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit Mitarbeiter in der Wohnung beschäftigt, muss der Vermieter das grundsätzlich nicht gestatten, meinten die obersten deutschen Zivilrichter in ihrer Entscheidung (VIII ZR 165/08 )."

http://www.mietwohnzentrale-dd.de/Details.36+M539839d74e2.0.html


Zuletzt bearbeitet von am Mi 02.10.2013 10:05, insgesamt 2-mal bearbeitet
 
Kipperlenny

Dabei seit: 20.05.2010
Ort: Preetz
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 03.10.2013 00:23
Titel

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Jenau - wenn du Pech hast verbietet er die das Gewerbe zu Hause ganz - insofern lieber auf ein externes Büro ausweichen oder mit dem Homeoffice kein Aufsehen (viel Altpapier, Kundenverkehr, Praktikanten...) erregen.
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Neox

Dabei seit: 27.12.2003
Ort: Berlin
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 03.10.2013 00:37
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freiberufler != gewerbetreibender
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Kipperlenny

Dabei seit: 20.05.2010
Ort: Preetz
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 03.10.2013 00:38
Titel

Re: Verbot für Praktikanten seitens des Vermieters?

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someonesdaughter hat geschrieben:

"Wenn der Mieter im Rahmen seiner gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit Mitarbeiter in der Wohnung beschäftigt, muss der Vermieter das grundsätzlich nicht gestatten, meinten die obersten deutschen Zivilrichter in ihrer Entscheidung (VIII ZR 165/08 )."

http://www.mietwohnzentrale-dd.de/Details.36+M539839d74e2.0.html
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Fr 04.10.2013 10:04
Titel

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Neox meint damit nur, dass es hierbei nicht um ein Gewerbe, sondern um eine freiberufliche Tätigkeit geht. Was an dem Fall allerdings nichts ändert.
 
nanu

Dabei seit: 31.03.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 04.10.2013 20:10
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carolota hat geschrieben:
Ich bin Freiberufler, wohne in einem Reihenhaus zusammen mit 3 anderen Leuten und habe dort auch mein Büro. Vor kurzem hatte ich 2 Praktikanten - 4 Wochen und 2 Monate.
In einem persönlichen Gespräch zwischen allen Hausbewohnern + Vermieter haben 2 Mitbewohner geäußert, dass sie nicht begeistert waren, dass ich in meinen Räumlichkeiten Praktikanten beschäftigt habe. Der Vermieter hat nach diesem Gespräch eine schriftliche Zusammenfassung angefertigt, in der er schreibt: "Frau XY verpflichtet sich, keine Praktikaten u.ä. mehr im Haus zu beschäftigen".

Bei einem Mietverhältnis kann es Probleme gehen, wenn die Wohnung in einem reinen Wohngebiet liegt.
Außerdem liegt es auch an der Art der Tätigkeit bzw. des Praktikums. Geht es um Gesangsunterricht und das Haus ist auch noch hellhörig, dann kann es schon Probleme geben.
Was haben denn die Mitbewohner für konkrete Gründe?


Zuletzt bearbeitet von nanu am Fr 04.10.2013 20:14, insgesamt 2-mal bearbeitet
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