| Autor |
Nachricht |
Windhauch
Threadersteller
Dabei seit: 01.08.2008
Ort: Saarland
Alter: 21
Geschlecht:
|
Verfasst Fr 12.11.2010 10:23
Titel Urlaubsanspruch nach Übernahme |
 |
|
Hi!
ich hätte mal eine Frage bez. des Urlaubsanspruches an euch
Folgende Situation:
Am 01.08.2008 habe ich meine MG-Ausbildung begonnen, um 1 Jahr verkürzt und diesen Mai AP gemacht. Ich wurde dann von meiner Ausbildungsfirma übernommen, mit einem vorerrst auf einen Jahr befristeten Vertrag (Beginn und Ende ist der 24.06).
Insgesamt habe ich dieses Jahr 20 Urlaubstage genommen (Als Azubi hatte ich 24/Jahr, als Angestellte 26/Jahr), davon 13 Tage bis 24.Juni (also noch als Azubi) und ab 24.Juni (als Angestellte) 7 Tage.
Laut unserer "Personalverwalterin" hätte ich dieses Jahr nur noch 1 Tag und von dann noch 19 Tage Urlaub zur Verfügung.
Ich verstehe nur nich,wieso ich dieses Jahr nur noch 1 Tag habe, müsste ich nicht noch mindestens 4 Tage (um auf 24 Tage Urlaub por Jahr zu kommen) dieses Jahr nehmen können?
Danke und liebe Grüße!
|
|
| |
|
 |
| |
|
 |
SL-Design
Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 53
Geschlecht:
|
Verfasst Fr 12.11.2010 10:41
Titel
|
 |
|
Warum fragst Du nicht Eure "Personalverwalterin"?
Niemand hier kennt die Details Deines Arbeitsvertrages.
|
|
| |
|
 |
radschlaeger
Moderator
Dabei seit: 10.12.2004
Ort: Neuss
Alter: 45
Geschlecht:
|
Verfasst Fr 12.11.2010 10:46
Titel
|
 |
|
Das ist richtig.
Oder Du fragst beim DGB nach:
Klick1
Klick2
|
|
| |
|
 |
SIMoshON
Dabei seit: 26.03.2009
Ort: Amberg
Alter: 31
Geschlecht:
|
Verfasst Fr 12.11.2010 12:36
Titel
|
 |
|
Auch ohne Details zu kennen scheint mir diese Rechnung der Personalstelle irgendwie nicht aufzugehen.
Hak' nach und lass es dir detailliert erklären!
|
|
| |
|
 |
Frank Münschke
Forums-Papa
Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 57
Geschlecht:
|
Verfasst Fr 12.11.2010 13:07
Titel
|
 |
|
|
Falls sich durch eine Übernahme Änderungen in den Beschäftigungsverhältnissen ergeben ... wie zum Beispiel eine Änderung des Urlaubsanspruchs durch einen anderen Tarifbereich, dann müssen dafür Änderungskündigungen oder Betriebsvereinbaren vorliegen ...
|
|
| |
|
 |
| |
|
 |
| Ähnliche Themen |
Urlaubsanspruch
Urlaubsanspruch
Urlaubsanspruch bei Kündigung
Anteiliger Urlaubsanspruch
Urlaubsanspruch im Praktikum?
Voller Urlaubsanspruch bei Kündigung?
|
 |