Dabei seit: 01.08.2008 Ort: Saarland Alter: 33 Geschlecht:
Verfasst Fr 12.11.2010 09:23 Titel
Urlaubsanspruch nach Übernahme
Hi!
ich hätte mal eine Frage bez. des Urlaubsanspruches an euch
Folgende Situation:
Am 01.08.2008 habe ich meine MG-Ausbildung begonnen, um 1 Jahr verkürzt und diesen Mai AP gemacht. Ich wurde dann von meiner Ausbildungsfirma übernommen, mit einem vorerrst auf einen Jahr befristeten Vertrag (Beginn und Ende ist der 24.06).
Insgesamt habe ich dieses Jahr 20 Urlaubstage genommen (Als Azubi hatte ich 24/Jahr, als Angestellte 26/Jahr), davon 13 Tage bis 24.Juni (also noch als Azubi) und ab 24.Juni (als Angestellte) 7 Tage.
Laut unserer "Personalverwalterin" hätte ich dieses Jahr nur noch 1 Tag und von dann noch 19 Tage Urlaub zur Verfügung.
Ich verstehe nur nich,wieso ich dieses Jahr nur noch 1 Tag habe, müsste ich nicht noch mindestens 4 Tage (um auf 24 Tage Urlaub por Jahr zu kommen) dieses Jahr nehmen können?
Dabei seit: 08.06.2006 Ort: Essen Alter: 69 Geschlecht:
Verfasst Fr 12.11.2010 12:07 Titel
Falls sich durch eine Übernahme Änderungen in den Beschäftigungsverhältnissen ergeben ... wie zum Beispiel eine Änderung des Urlaubsanspruchs durch einen anderen Tarifbereich, dann müssen dafür Änderungskündigungen oder Betriebsvereinbaren vorliegen ...
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