mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Fr 29.03.2024 06:56 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Übernahme nach Elternzeitvertretung vom 28.06.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Übernahme nach Elternzeitvertretung
Autor Nachricht
die_min
Threadersteller

Dabei seit: 10.03.2005
Ort: Waltrop
Alter: 40
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 28.06.2006 09:24
Titel

Übernahme nach Elternzeitvertretung

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ich hab die Tage ein Vorstellungsgespräch für eine Stelle in der Marketingabteilung eines mittelgroßen Unternehmens. Die Stellenbeschreibung hörte sich ganz gut an, der einzige kleine Haken: Die Stelle ist befristet, da sie nur als Mutterschaftsvertretung gedacht ist.

Würde mir der Job wirklich gefallen, würd ich ihn natürlich trotz der Befristung sofort nehmen (vorausgesetzt natürlich, das Unternehmen will mich überhaupt). Meine Fragen sind nun aber: Wie gut stehen die Chancen, nach solch einer Mutterschaftsvetretung doch weiter übernommen zu werden? Sollte man das im Gespräch gleich ansprechen und was habt ihr da vielleicht so für Erfahrungen gemacht?
  View user's profile Private Nachricht senden
Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 28.06.2006 09:26
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Fängt der Name der Firma mit einem D an?

Wenn ja, bitte PN

Ansonsten zu deiner Frage: Kann man kaum beantworten.
Einzige Möglichkeit ist, sich in der Zeit so unersetzlich wie möglich zu machen.
Wenn es eine grössere Firma ist, wird sie mit Sicherheit Kompetenz auch
nach der Zeit nicht unbedingt missen wollen. Aber Risiko ist immer dabei


Zuletzt bearbeitet von Mac am Mi 28.06.2006 09:28, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Anzeige
Anzeige
flavio

Dabei seit: 14.04.2003
Ort: MUC
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 28.06.2006 09:32
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

ich hab genauso angefangen, befriestet auf ein jahr. da wir nur frauen hier haben bin ich nun unbefristet eingestellt *ha ha*
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
The Council

Dabei seit: 19.01.2006
Ort: Rivendell
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 30.06.2006 10:59
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hallo die_min

Wenn das ein befristeter Vertrag ist, dann gibt es nur in besonderen Ausnahmefällen eine Verlängerung der Frist. Ansonsten ist dann Schluß. Das ist eine Frage der Wirtschaftlichkeit für eine Firma. Das kann am Ende nur der Chef entscheiden... alles andere ist propheterei

EDIT: Heißt aber nicht, daß man sich deswegen vllt. nicht auch ganz bes. toll profilieren kann... *zwinker*


Zuletzt bearbeitet von The Council am Fr 30.06.2006 11:03, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
Virtuality

Dabei seit: 23.05.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 30.06.2006 17:43
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ich habe mal für 1 1/2 Jahre Mutterschaftsvertretung gemacht (bei einer Stadtverwaltung).

Dann kam die "Mutter" wieder.. monatelang nur für 8 Stunden in der Woche. Ich musste den Platz räumen, obwohl in der restlichen Zeit (30,5 Std./Woche) der Arbeitsplatz unbesetzt war Au weia!

Ich hatte aber Glück, in einer anderen Abteilung wurde dann ein Arbeitsplatz frei und ich konnte dann nochmal 2 1/2 Jahre mit Zeitvertrag in anderen Abteilungen bleiben.


Du musst halt davon ausgehen, dass die Arbeit erstmal nur für die Vertretung befristet ist und du gehen musst, sobald diejenige wiederkommt. Sollte sie allerdings nicht wiederkommen, manche entscheiden so etwas dann später und halten sich die Option erstmal frei, dann hast du vielleicht Glück und die behalten dich, falls sie mit dir zufrieden sind. Sollte es sich in der Zwischenzeit ergeben, dass noch weiteres Personal eingestellt werden kann, dann hast du vielleicht auch Glück und wirst weiterhin beschäftigt, weil du mit dem Ablauf dort bereits vertraut bist.

Ich hab das mit einer Verlängerung nicht gleich beim Vorstellungsgespräch angesprochen. Eine feste Zusage, dass du auf jeden Fall eine Verlängerung / festen Vertrag nach der Vertretung bekommst, gibt dir der Chef eh nicht. Zumal der wahrscheinlich auch erstmal sehen will, wie du arbeitest.

Ich würde erstmal dort anfangen, falls sie dich nehmen und nach einer Weile kannst du ja immer noch nachfragen, ob eine Weiterbeschäftigung ... vielleicht auch in einer anderen Abteilung .. möglich ist Lächel
  View user's profile Private Nachricht senden
McMaren

Dabei seit: 06.09.2002
Ort: Düsseldorf
Alter: 43
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 30.06.2006 22:07
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Virtuality hat geschrieben:
Du musst halt davon ausgehen, dass die Arbeit erstmal nur für die Vertretung befristet ist und du gehen musst, sobald diejenige wiederkommt. Sollte sie allerdings nicht wiederkommen, manche entscheiden so etwas dann später und halten sich die Option erstmal frei, dann hast du vielleicht Glück und die behalten dich, falls sie mit dir zufrieden sind. Sollte es sich in der Zwischenzeit ergeben, dass noch weiteres Personal eingestellt werden kann, dann hast du vielleicht auch Glück und wirst weiterhin beschäftigt, weil du mit dem Ablauf dort bereits vertraut bist.

Genauso sieht es aus. Das kommt auf dich an, du solltest dich unentbehrlich machen. Und du musst eben auch Glück haben.

Virtuality hat geschrieben:
Ich hatte aber Glück, in einer anderen Abteilung wurde dann ein Arbeitsplatz frei und ich konnte dann nochmal 2 1/2 Jahre mit Zeitvertrag in anderen Abteilungen bleiben.

Siehste, mit sowas hat man doch schon mal echt was an Land gezogen. Inzwischen ist es nicht unüblich, einen Zweijahresvertrag (oder sonstwie befristeten vertrag) zu haben.
  View user's profile Private Nachricht senden
 
Ähnliche Themen Vorvertrag für Übernahme ?
Gehaltsvorstellung für Übernahme bekommen
Übernahme nach Ausbildung
Urlaubsanspruch nach Übernahme
Ausbildungsgehalt trotz Übernahme
[Frage] Feste Zusage für die Übernahme?
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen
MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.