arnie
Dabei seit: 11.07.2007
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Verfasst Mi 11.07.2007 14:48
Titel
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moin,
also leider ist dieses thema in D etwas kompliziert. in der diskussion wurde einige dinge miteinander vermischt, die nicht miteinander vermischt werden sollten. vom logischen ansatz ist es zwar richtig, aber nicht in unserem sozialsystem
grob gesagt betrifft die thematik 3 bereiche:
- umsatzsteuerrecht
- einkommensteuerrecht
- sozialversicherungsrecht
leider werden oft einkommensteuer- und umsatzsteuer in einen topf geworfen. vom grundsatz haben sie nichts miteinander zu tun, da die umsatzsteuer einkommensneutral ist (ohne auf die ausnahmen einzugehen)...
zu umsatzsteuer:
umsatzsteuerlich kannst du soviel arbeiten wie du willst. es gibt lediglich ein WAHLRECHT. wenn du weniger als 17500 EUR pa. umsatz machst bzw. schätzt, dass du machst. als sog. "Kleinunternehmer" kannst du die umsatzsteuer NICHT ausweisen (dh. auf der rechnung darf nur stehen 20 Std. 500 EUR, fertig)
wenn mehr umsetzt oder dieses wahlrecht nicht ausübst, dann musst du auf deinen rechnungen die umsatzsteuer offen ausweisen. diese musst du dann an das finanzamt zahlen. im umkehrschluss bekommst du die umsatzsteuer die du anderen unternehmen bezahlt hast (wird als "Vorsteuer" bezeichnet), vom finanzamt wieder..
was heisst das konkret:
1. wenn dein auftraggeber ebenfalls 'normal' umsatzsteuer abführt, dann ist die bessere, aber aufwendigere variante
2. wenn du viel investieren willst (laptop, software, etc. kaufen) - dann lohnt es sich ggf. auf das wahlrecht 'kleinunternehmer' zu verzichten.
zu einkommensteuer:
die einkommensteuer bemisst sich nach deinem gewinn oder verlust, dh. die aufwendungen (fahrtkosten, büromaterial, etc.) werden vom umsatz abgezogen - den gewinn musst du versteuern (über eine sog. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung). außerdem darf der gewinn (und deine sonstigen steuerlichen einnahmen - also zinsen , etc.) nicht größer sein als die ca. 7600 EUR. ansonsten gibt es kein kindergeld mehr.
sozialversicherung
in wie weit der (steuerliche) gewinn für die krankenversicherung herangezogen wird, habe ich gerade nicht im kopf (m.w. gar nicht, solange du noch unter der grenze bist) - am besten bei der eigenen krankenversicherung nachfragen. wichtig dabei ist, dass du (zumindest für die krankenkasse) nicht mehr als 15 std. arbeitest... ansonsten kannst du nicht mehr hauptberuflich student sein. damit ändert sich dann alles wieder.
soweit dieser grobe überblick...
d.h. für dich:
1. frag bei der Krankenkasse nach wieviel zu nebenher arbeiten darfst (an studen) und ggf. an einkommen erzielen
2. nie mehr als die stunden arbeiten bzw- abrechnen
3. den steuerlichen gewinn (und die sonstigen einnahmen) nicht die ~7600 übersteigen lassen. (wichtig: es gilt immer das Kalenderjahr!!!!)
viel erfolg!
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