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Thema: Student - nebenberufliche Tätigkeit vom 19.03.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Student - nebenberufliche Tätigkeit
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markus86
Threadersteller

Dabei seit: 17.02.2007
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Verfasst Do 19.03.2009 13:47
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Student - nebenberufliche Tätigkeit

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Hallo zusammen,
versuche mich seit Tagen schlau zu machen was es für Möglichkeiten gibt neben dem Studium, im Medien Bereich, etwas Geld dazu zu verdienen. Hintergrund ist die zukünftige Finanzierung eines Masterstudiums, um die Eltern so gut es geht zu entlasten.

Bei Anfragen bei Agenturen kam oft zurück, ob man eine Anstellung mit Gewerbeschein (also Freelancer) oder als Sozialversicherungspflichtiger sucht. Diese Freelancer Sache wird offenbar stark bevorzugt.

Deswegen habe ich mich mal versucht schlau zu machen in Sachen Gewerbe.
Ich habe mal so abgeschätzt im Jahr ca. 3200 Euro zu verdienen. (Webdesign / -programmierung)

Habe ich das so richtig verstanden:
- Kleingewerbe anmelden (Kosten 20-30 Euro)
- Einnahmen bis zu 5200 € pro Jahr
- ich kann mich dann von der Umsatzsteuer befreien lassen

Worauf ich keine Antwort gefunden habe:
1.) Ist das Kleingewerbe de Geschäftsform oder muss ich beim Anmelden des Kleingewerbes eine Geschäftsform angeben?
(Einzelunternehmen in meinem Fall?)

2.) Kann ich trotzdem bei einem Elternteil versichert bleiben?

3.) Bekommen meine Eltern weiterhin das Kindergeld?

Ich habe noch folgende Info geunden:
Zitat:
Ist der Student nebenberuflich selbständig, hat das keinen Einfluss auf die Sozialversicherung. Wird die nebenberufliche Selbständigkeit aber zur hauptberuflichen, dann fällt der Student sowohl aus der Familienversicherung oder der Krankenversicherung für Studenten heraus.


Wie weisse ich nach, dass meine Tätigkeit nur nebenberuflich ist, bzw. wem muss ich das nachweisen?

4.) Gibt es Muster für Rechnungen?

5.) Was passiert wenn ich ein Gewerbe anmelde und nichts verdiene? Mache ich durch irgendwelche Posten dann Minus? (Steuern, ...)

Irgendwie steig ich da noch nicht so ganz durch.
Ich würde mich über Hilfestellungen jeder Art sehr freuen.

Viele Grüße
Markus
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_gianna_

Dabei seit: 30.10.2008
Ort: Karlsruhe
Alter: 41
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 19.03.2009 14:50
Titel

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Hi,

soweit ich weiß, brauchst du als Kreativer kein Gewerbe anmelden, da du nicht mit Waren handest, sondern mit deinem geistigen Eigentum. Frag aber da nochmal deinen Steuerberater.

Das hier ist auch auf jeden Fall wichtig für dich: http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__19.html

Ein Nebenjob übersteigt nicht 400 €/Monat. Allerdings kann das auch aufs Jahr umgelegt werden, soweit ich weiß.

Ich glaub, ich würd einfach mal zur Agentur für Arbeit schlappen und da fragen, eigentlich müssten die sowas doch wissen, oder?

Viel Erfolg auf jeden Fall,
viele Grüße
_gianna_
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Do 19.03.2009 15:23
Titel

Re: Student - nebenberufliche Tätigkeit

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markus86 hat geschrieben:

Ich habe mal so abgeschätzt im Jahr ca. 3200 Euro zu verdienen. (Webdesign / -programmierung)
woher kommt denn die schätzung?

Habe ich das so richtig verstanden:
- Kleingewerbe anmelden (Kosten 20-30 Euro) ja, auch bei einem gewerbe
- Einnahmen bis zu 5200 € pro Jahr die kleinunternehmerregelung bezieht sich auf 17500eur im jahr
- ich kann mich dann von der Umsatzsteuer befreien lassen ja, das ist die oben genannte regelung. kannst die dann aber auch nicht geltend machen.

Worauf ich keine Antwort gefunden habe:
1.) Ist das Kleingewerbe de Geschäftsform oder muss ich beim Anmelden des Kleingewerbes eine Geschäftsform angeben?
(Einzelunternehmen in meinem Fall?) du brauchst keine geschäftsform wie gbr, also einzelunternehmer

2.) Kann ich trotzdem bei einem Elternteil versichert bleiben? das kommt auf die gewinne an.

3.) Bekommen meine Eltern weiterhin das Kindergeld? b]das kommt auf die gewinne an.[/b]

Ich habe noch folgende Info geunden:
Zitat:
Ist der Student nebenberuflich selbständig, hat das keinen Einfluss auf die Sozialversicherung. Wird die nebenberufliche Selbständigkeit aber zur hauptberuflichen, dann fällt der Student sowohl aus der Familienversicherung oder der Krankenversicherung für Studenten heraus.


Wie weisse ich nach, dass meine Tätigkeit nur nebenberuflich ist, bzw. wem muss ich das nachweisen?

4.) Gibt es Muster für Rechnungen? es mindestanforderungen + hinweis auf den verzicht der mwst. (kleinunternehmer)

5.) Was passiert wenn ich ein Gewerbe anmelde und nichts verdiene? Mache ich durch irgendwelche Posten dann Minus? (Steuern, ...) das kommt auf deine posten an, dem FA meldest du lediglich eine "nullrunde".

Irgendwie steig ich da noch nicht so ganz durch.
Ich würde mich über Hilfestellungen jeder Art sehr freuen.

Viele Grüße
Markus



das muss nich alles richtig sein, so habe ich es in erinnerung!!!
allg. kann ich dir ein gespräch mit nem steuerberater empfehlen sowie e-lancer nrw


Zuletzt bearbeitet von am Do 19.03.2009 15:24, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
markus86
Threadersteller

Dabei seit: 17.02.2007
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Verfasst Do 19.03.2009 16:05
Titel

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Hallo,

Danke mal für eure Hinweise. Ich hab nochmal etwas recherchiert und auch mit der Krankenkasse Rücksprache gehalten.

Bezüglich Kindergeld:
Man muss unter 7.680,- € Einkünften pro Kalenderjahr bleiben.

Bezüglich Krankenkasse Mitversicherung bei einem Elternteil:
Man muss während dem Semester unter 20 Wochenstunden bleiben. (nicht nachprüfbar laut Krankenkasse)
Und man darf nicht mehr als 350 € pro Monat verdienen (4200 Euro pro Jahr)

Das ist ziemlich problematisch oder? Was wenn man ein Projekt mit z.Bsp. 700 Euro bearbeitet.
Kann man das dann auf 2 Monate teilen und 2 Rechnungen schreiben?
Oder ist das illegal?

Bezüglich Umsatzsteuer und kleingewerbe habe ich mehrfach folgende Aussagen inhaltlich gefunden:
Zitat:
- Du kannst dann entscheiden, ob Du Umsatzsteuer ausweisen möchtest oder nicht.
a) tust Du es nicht, dann bist Du ein Kleingewerbe und darfst 17500,- Euro im Jahr (Edit: Umsatz!) nicht überschreiten. Auf der Rechnung DARF keine Mwst stehen. Du musst die Steuernummer drauf schreiben und solltest den Kleingewerbeparagraf in klein unten drunter schreiben ("ich bin Kleinunternehmer nach §19.2 und weise daher keine Mwst aus" - oder ähnlich)

b) tust Du es, dann MUSST Du die Mwst auf der Rechnung angeben. Du musst dann auch eine einfache Buchführung machen (zwei Schuhkartons: Einnahmen, Ausgaben) und im ersten Jahr monatlich eine Meldung ans FA schicken (Umsatzsteuervoranmeldung) - bis zum 10. des Folgemonats. Nach dem ersten Jahr dann Vierteljährlich.
Sprich: wenn DU Umsatzsteuer zahlst (Du kaufst einen Computer), dann werden diese 19% mit Deinen Rechnungen verrechnet. Kaufst Du also für 1000,- Euro ein und schreibst Rechnungen für 1000,-, dann hast Du in der Summe keine USt. bezahlt. Lohnt sich im Grunde aber nur, wenn Du wirklich große Anschaffungen planst (z.B. ein Auto)

Du kannst mit a) anfangen und jederzeit auf b) wechseln - wobei bei einem Wechsel immer das ganze Jahr betrachtet wird. Also möglichst zum Jahreswechsel wechseln.
Von b) auf a) kannst Du nicht so leicht zurück. Ich glaube erst nach 5 Jahren wieder.
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Fr 20.03.2009 09:25
Titel

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du kannst bei deinen angeboten ja deine zahlungsziele definieren. du teilst deine arbeit einfach in 2 phasen auf. 1 phase layout, die wird extra vergütet. dann phase 2 reinzeichnung und/oder datenabgabe, die ebenfals extra berechnet wird. der kunde hat also jeweils kleinere rechnungen und ein längeres zahlungsziel.

oder eben andere modelle. illegal ist das nicht auch wenn du dem kunden sagst, zahl mir nur 350 pro monat bis wir die endsumme erreicht haben. dein verdienst bleibt ja 350 im monat.
 
 
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