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femaleartist
Dabei seit: 04.08.2002
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Verfasst Do 07.09.2006 23:40
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Kreativist hat geschrieben: | Ich weiß, die Beiträge sind älter, aber ich möchte an die Diskussion anknüpfen. Ich habe hier jetzt so ein tolles Formular vom Finanzamt daliegen, weil ich denen mitgeteilt hatte dass ich ne Steuernummer will, da ich neben dem Studium gelegentlich Aufträge abwickeln will. So, und jetzt fängt der Stress an:
1. Mein Chef sagt: Ich brauch ne Steuernummer auf der Rechnung (stimmt ja auch, also deswegen die Anfrage ans Finanzamt)
2. Meine Eltern sagen: Lass Dich bloss nicht mit dem Finanzamt ein, solange es geht (Ja, aber, ich will doch meinen Kunden Dienstleistungen anbieten )
Dazu muss man anmerken, dass meine Eltern drei Firmen haben, und sich relativ gut in der Buchhaltung auskennen. Wie soll ich jetzt reagieren? Muss ich ein Kleingewerbe anmelden? Ich dachte, ne Steuernummer bekommt man einfach so, wieso muss ich dieses dreiseitige Formular (jeder kennt es wahrscheinlich) ausfüllen? |
Eigentlich wurde doch in den Beiträgen schon alles gesagt!? Das Formular füllst Du aus, damit das Finanzamt weiß, wofür Du Rechnungen ausstellst und dass du Rechnungen ausstellst. Ein Gewerbe musst Du als freiberuflicher Grafiker nicht anmelden- da Du ja nicht handelst, im klassischen Sinne, mit Waren. Innerhalb der Kleinunternehmerregelung musst Du dann angeben, wieviel du voraussichtlich verdienen wirst im Kalenderjahr (aufgeschlüsselt auf 12 Monate). Als Student musst Du da wohl schauen, wie Gewinne dein mögliches BaFög beeinträchtigen, und, wenn Du willst, dass Deine Eltern weiterhin Kindergeld für Dich beziehen, wie hoch die Grenze des möglichen Einkommens sein darf- 8760 Euro oder 7860 Euro im Jahr – da hab ich grad nicht den Plan, welche die Zahlendreherangabe ist, und welche stimmt.
Am Ende des Jahres machst Du eine einfache Steuererklärung, der Du ein formloses Blatt beilegst, auf dem Du Deine Kosten gegen Deine Gewinne aufrechnest.
Verbessert mich, wenn ich irgendwo total falsch liege.
Schöne Grüße
fa
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Popkultur
Dabei seit: 08.05.2006
Ort: bei Stuttgart
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Verfasst Fr 08.09.2006 01:02
Titel
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Ja, so seh ich das auch, aber:
Zitat: | Innerhalb der Kleinunternehmerregelung musst Du dann angeben, wieviel du voraussichtlich verdienen wirst im Kalenderjahr (aufgeschlüsselt auf 12 Monate). |
Soweit ich das verstanden habe, gilt diese Kleingewerbe-Regelung nur für gewerbliche Tätigkeiten mit einem Umsatz kleiner als 16000 (?) und hat nichts mit einer freiberuflichen Tätigkeit (Anerkannter Freiberuf nach Katalog) zu tun.
Müssen Freiberufler Umsatzsteuer ausweisen? Meines Wissens nein, auch nicht über 16000.
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
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Verfasst Fr 08.09.2006 08:03
Titel
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Kreativist hat geschrieben: | Ja, so seh ich das auch, aber:
Zitat: | Innerhalb der Kleinunternehmerregelung musst Du dann angeben, wieviel du voraussichtlich verdienen wirst im Kalenderjahr (aufgeschlüsselt auf 12 Monate). |
Soweit ich das verstanden habe, gilt diese Kleingewerbe-Regelung nur für gewerbliche Tätigkeiten mit einem Umsatz kleiner als 16000 (?) und hat nichts mit einer freiberuflichen Tätigkeit (Anerkannter Freiberuf nach Katalog) zu tun.
Müssen Freiberufler Umsatzsteuer ausweisen? Meines Wissens nein, auch nicht über 16000. |
so isses.
der unterschied zwischen klein- und normalem gewerbe ist, das man als kleinunternehmer die möglichkeit hat zu wählen, ob man mwst-abzugsberechtigt ist oder nicht. auch die buchführung ist einfacher als bei einem vollen gewerbe. wie schon gesagt worden ist eine gewinn/verlustrechnung bei der steuererklärung mit bei und dort dann noch die anlage gse ausfühllen und gut ist. in den bereichen in denen du da wohl arbeiten wirst, werden denke ich eh keine einkommenssteuern anfallen (wobei das von deinen freibeträgen abhängt).
ich würd einfach mal zu nem steuerberater gehen und dort fragen, was für dich das geschickteste wäre. spekuliert werden kann hier viel, aber ich denke anhand deiner reeelen zahlen kann nur wer kompetentes entscheiden, was für dich die beste möglichkeit ist.
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nanu
Dabei seit: 31.03.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Fr 08.09.2006 11:47
Titel
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aUDIOfREAK hat geschrieben: | der unterschied zwischen klein- und normalem gewerbe ist, das man als kleinunternehmer die möglichkeit hat zu wählen, ob man mwst-abzugsberechtigt ist oder nicht. auch die buchführung ist einfacher als bei einem vollen gewerbe. wie schon gesagt worden ist eine gewinn/verlustrechnung bei der steuererklärung mit bei und dort dann noch die anlage gse ausfühllen und gut ist. in den bereichen in denen du da wohl arbeiten wirst, werden denke ich eh keine einkommenssteuern anfallen (wobei das von deinen freibeträgen abhängt). |
genauso ist es.
und die Steuernummer muss definitiv nicht im Impressum angeben werden.
Die Umastzsteueridentifikation (USt-ID-Nr.) schon, sofern eine vorhanden ist.
Die Steuernummer muss aber auf der Rechnung aufgeführt werden.
Wer von der Kleinunternehmerregelung gebrauch macht und sich für die einfache Buchführung entscheidet darf keine Mehrwertsteuer berechnen.
Ein Steuerberater lohnt sich erst bei einem Gewinn von > 10.000 € (sagt zumindest das Finanzamt).
Gut wenn man einen Kredit will oder (höhere) Investitionskosten hat, braucht man den schon früher.
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c_writer
Account gelöscht Threadersteller
Ort: -
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Verfasst Fr 08.09.2006 12:42
Titel
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Kreativist hat geschrieben: |
Müssen Freiberufler Umsatzsteuer ausweisen? |
Grundsätzlich ja. Es sei denn ...
Zitat: | Meines Wissens nein, auch nicht über 16000. |
Doch.
Von der Umsatzsteuerpflicht ausgenommen sind nur bestimmte Freiberufler wie Ärzte oder Physiotherapeuten. Aber auch Freiberufler können von der Kleingewerberegelung Gebrauch machen, auch wenn der Name etwas anderes vermuten lässt.
Es gibt aber eigentlich sowieso keinen Grund, keine Umsatzsteuer auszuweisen, da man als Freiberufler die Ist-Besteuerung nutzen kann. Das heisst, die Umsatzsteuer wird nicht schon dann fällig, wenn die Rechnung gestellt wird (Soll-Besteuerung), sondern wenn der Kunde die Rechnung auch tatsächlich bezahlt hat und das Geld auf dem Konto ist. Freiberufler müssen dann also nicht in Vorlage gehen.
c_writer
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Popkultur
Dabei seit: 08.05.2006
Ort: bei Stuttgart
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Fr 08.09.2006 13:19
Titel
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Zitat: | nur bestimmte Freiberufler wie Ärzte oder Physiotherapeuten |
Ja, die Freiberufler eben - Kennst Du die genaue Begriffsdefinition von Freiberuflich und Selbstständig?
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c_writer
Account gelöscht Threadersteller
Ort: -
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Verfasst Fr 08.09.2006 15:28
Titel
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Kreativist hat geschrieben: | Zitat: | nur bestimmte Freiberufler wie Ärzte oder Physiotherapeuten |
Ja, die Freiberufler eben |
Nee, eben *nicht*.
Nur _bestimmte_ Freiberufler. Ich bin Texter/Konzeptioner, Freiberufler, und genauso wenig von der Umsatzsteuerpflicht befreit, wie der freiberufliche Designer oder der Architekt oder die freie Bildjournalistin.
Zitat: | - Kennst Du die genaue Begriffsdefinition von Freiberuflich und Selbstständig? |
Ja. Soll ich's Dir nochmal erklären?
Der Freiberuf definiert sich über die sog. Katalogberufe (§18, Absatz 1 Nummer 1, EStG):
Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratende Volks- und Betriebswirte, vereidigter Buchprüfer (vereidigter Bücherrevisor), Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer und Lotsen.
Neben diesen 'Katalogberufen' gibt es die den "Katalogberufen ähnliche(n) Berufe", die sich dadurch auszeichnen, dass Ausbildung und (!) Tätigkeit den Katalogberufen "ähnlich" sein müssen. Auf diesem Weg kommen dann u.a. Hebammen, Texter, Kunsthandwerker oder auch EDV-Berater (soweit sie im Bereich der Systemtechnik tätig sind) in die Kategorie 'Freiberuf'.
Der Begriff der "Selbstständigkeit" hingegen wird definiert über § 7 Absatz 1, SGB IV. Guckst Du da:
http://de.wikipedia.org/wiki/Selbstst%C3%A4ndigkeit_%28beruflich%29
c_writer
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Svenja24
Dabei seit: 19.08.2013
Ort: -
Alter: -
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Verfasst Mo 07.10.2013 23:09
Titel
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Hi,
sagt man wie schnell bekommt man denn aktuell eine Steuernummer zugeschickt wenn das Gewerbe bereits angemeldet ist? Möchte eine Rechnung schreiben... geht ja aber ohne nich...
Grüße
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