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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
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Verfasst Do 30.06.2005 10:52
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lissard hat geschrieben: | Was mich jetzt noch interessieren würde ist folgendes: Wenn es heißt 17.500 Euro im vorangegangenen Jahr und max. 55.000 Euro im Folgejahr, sind das dann nur die geschätzten Beträge aus der freiberuflichen Nebentätigkeit oder inkl. des Einkommens aus der hauptberuflichen Tätigkeit? Was darf ich denn effektiv im Jahr mit einer freiberuflichen Nebentätigkeit verdienen, damit alles "legal" bleibt?
Und wie genau läuft das mit der Steuer? Ich zahle doch aus der hauptberuflichen Tätigkeit einen festen Steuersatz, der sich mit Sicherheit ändert, je nachdem wieviel ich nebenberuflich verdiene. Mit anderen Worten, man muss regelmäßig Geld weglegen, um am Jahresende was übrig zu haben für die Nachzahlung, die doch bestimmt kommt, oder? Kann man sich das irgendwie selber ausrechnen, wieviel das ungefähr ist? Und ich meine nicht die Umsatzsteuer, sondern Einkommenssteuer. Mal angenommen ich mache einige Jobs im Jahr nebenbei und verdiene damit 6000 Euro oder so, dann erhöht sich doch mein Gesamtjahresbrutto und ich muss bestimmt mehr Einkommenssteuer zahlen.
??? |
die 17.500 bzw 55.000 euro gelten nur für den selbstständigen bereich der arbeit. problematisch wird es erst, wenn der verdienst durch die selbstständigkeit größer ist, als durch die eigentliche arbeit - denn dann müsstest du dich wie ein selbstständiger versichern usw.
man sollte auf jeden fall was zur seite packen für die steuer am jahresende. pauschal kann man sowas aber nie sagen, weil man ja anschaffungen und div. freibeträge gegenrechnen kann. mein steuerberater hat aber mal zu mir gesagt ich kann bei meinen einnahmen mit ca. 20 % steuern rechnen, die noch anfallen. das sollte man vor augen haben und auch zur seite packen, denn sonst kanns nach dem steuerbesscheid unangenehm werden, wenn das finanzamt auf einmal 5000 euro fordert...
wegen der steuerklasse... hier werden normaler verdienst und selbstständige einnahmen zusammengefasst. wenn der betrag groß genug ist, kanns natürlich passieren, das du in eine andere steuerklasse rutschst. aber da musst du dann schon ordentlich verdient haben
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SkyLynx
Dabei seit: 02.06.2004
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Verfasst Do 30.06.2005 11:20
Titel
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@audiofreak
gilt die 20% Prognose auf Einnahmen oder Reingewinn?
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
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Verfasst Do 30.06.2005 11:25
Titel
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SkyLynx hat geschrieben: | @audiofreak
gilt die 20% Prognose auf Einnahmen oder Reingewinn? |
reingewinn... von den einnahmen kannst du ja noch deine ausgaben, anschaffungen, versicherungen (sofern sie die selbstständigkeit betreffen), abschreibungen usw. geltend machen... alles dannach wird als zu versteuerndes einkommen angesehen...
Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Do 30.06.2005 11:26, insgesamt 1-mal bearbeitet
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SkyLynx
Dabei seit: 02.06.2004
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Verfasst Do 30.06.2005 11:32
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OK dann hab ich das schon richtig in Erinnerung gehabt.
aber 5000Euro? verdammt ich will auch 5000Euro Steuern zahlen
ich krieg noch was raus weil ich zuviel Geld wieder ausgebe für Rechner Software Drucker Auto usw.
ab wo beginnt eigentlich die Schmerzgrenz zur Liebhaberei ?
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
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Verfasst Do 30.06.2005 12:04
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SkyLynx hat geschrieben: | OK dann hab ich das schon richtig in Erinnerung gehabt.
aber 5000Euro? verdammt ich will auch 5000Euro Steuern zahlen
ich krieg noch was raus weil ich zuviel Geld wieder ausgebe für Rechner Software Drucker Auto usw.
ab wo beginnt eigentlich die Schmerzgrenz zur Liebhaberei ? |
hm... also ich habe hier noch ein gewerbe (das ich aber dieses jahr auflöse) mit veranstaltungsmanagement. da gab es die letzten 3 jahre keine nennenswerten umsätze oder ausgaben... und bisher hat das finanzamt da nix gesagt. bei nem existenzgründer gehen die galub ich davon aus, das man die ersten 2 - 3 jahre verluste schreibt. als MG sind ja die investitionskosten relativ niedrig. aber nehmen wir mal an du machst n restaurant auf. die ganze einrichtung, küche usw. kostet ja ein heidengeld. und da dauerts n paar jahre bis der betrieb schwarze zalen schreibt...
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SkyLynx
Dabei seit: 02.06.2004
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Verfasst Do 30.06.2005 12:18
Titel
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hab mal gegooglet und wenns danach geht haben wir nichts zu befürchten da es drum geht ob der Betrieb in der Lage ist überhaupt Gewinn zu schreiben oder nur dem persönlichem Interesse dient:
sprich z.B. jemand hat Hundewelpen und verlangt für einen Welpen Geld so ist das noch keine reguläre Hundezucht die steuerpflichtig ist
andererseits darf z.B. ein Anwalt über Jahre Millionenverluste machen und kann das von der Steuer absetzen da ja nur eine schlechte Firmenführung und nicht Liebhaberei schuld am Verlust ist
so oder so ähnlich
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