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McMaren
Dabei seit: 06.09.2002
Ort: Düsseldorf
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst So 26.06.2005 18:16
Titel
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also, ich bin zum finanzamt gegangen und hab gesagt, so und so siehts aus, was ist für mich das beste?
ich konnte mir aussuchen, ob ich mwst ausweisen möchte oder nicht. wenn ja, dann kann ich auch sachen absetzen, muss aber IMMER mwst ausweisen.
ich hab mich für die mwst-ausweisung entschieden, weil die meisten kunden das sich einfach gewünscht haben (obwohl das ja albern ist, aber das soll mir egal sein).
dann hab ich eine steurnummer bekommen und auch eine ust-id, letzere brauche ich aber nur für auslandsgeschäfte und muss sie auch nicht im impressum angeben.
ich muss nun monatlich eine umsatzsteuervoranmeldung machen. da trage ich dann in das elster-formular ein, was ich netto verlang habe und der rechnet mir dann sogar die mwst aus. und dann kann ich noch in ein feld eintragen, ob ich mwst zurückverlangen kann, wenn ich zb visitenkarten bestellt hab.
dann sagt der mir ganz unten im formular, was ich überweisen muss und gut ist. den betrag überweise ich dann ans finanzamt und das formular geht mit einem klick über elster ans fa.
soweit eigentlich relativ unkompliziert, wenn man so wenig rechnungen schreiben muss wie ich.
kann ich nur empfehlen.
ob ich am ende des jahres nochmal eine jahresabrechnung machen muss, weiß ich nicht genau. ich hab das ja erst seit januar. vermutlich aber nicht, ich mache das ja schon monatlich, das erfrage ich aber noch.
sorry, mein post ist etwas konfus, aber ich bin grade ein bisschen ko.
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chrikle
Threadersteller
Dabei seit: 02.05.2002
Ort: NRW
Alter: 47
Geschlecht:
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Verfasst So 26.06.2005 18:18
Titel
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aUDIOfREAK hat geschrieben: | ein arbeitszimmer muss ein eigenes zimmer sein, welches nur zu dem zweck benutzt wird. es kann und darf auch ruhig in der privatwohnung sein, muss aber wie gesagt ein eigener raum sein, der nur zu diesem zweck benutzt wird. ein wohn- oder schlafzimmer kannst du also nicht absetzen. |
Naja, wegen absetzen dachte ich eigentlich nicht dran, sondern daran, das es irgenwie eine
Vorschrfit gibt, wo wenn man ein Gewerbe anmeldet, man als Büro nicht das Wohnzimmer
angeben kann. Ist das richtig? Weil dann fällt das für mich ja eh flach ein Gewerbe anzumelden.
Gruß
Chris
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst So 26.06.2005 18:22
Titel
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chrikle hat geschrieben: | aUDIOfREAK hat geschrieben: | ein arbeitszimmer muss ein eigenes zimmer sein, welches nur zu dem zweck benutzt wird. es kann und darf auch ruhig in der privatwohnung sein, muss aber wie gesagt ein eigener raum sein, der nur zu diesem zweck benutzt wird. ein wohn- oder schlafzimmer kannst du also nicht absetzen. |
Naja, wegen absetzen dachte ich eigentlich nicht dran, sondern daran, das es irgenwie eine
Vorschrfit gibt, wo wenn man ein Gewerbe anmeldet, man als Büro nicht das Wohnzimmer
angeben kann. Ist das richtig? Weil dann fällt das für mich ja eh flach ein Gewerbe anzumelden.
Gruß
Chris |
nö... du kannst gewerbe anmelden und dein büro im klo einrichten - das juckt kein mensch... einziger grund für ein büro bzw. arbeitszimmer ist die steuerliche absetzbarkeit als betriebsausgabe.
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chrikle
Threadersteller
Dabei seit: 02.05.2002
Ort: NRW
Alter: 47
Geschlecht:
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Verfasst So 26.06.2005 18:26
Titel
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McMaren hat geschrieben: | sorry, mein post ist etwas konfus, aber ich bin grade ein bisschen ko. |
Ist doch gut erklärt. Danke dafür. Dann werde ich das auch so machen. Sollen die beim
Finanzamt mich mal ordentlich einweihen in den Formular-Dchungel
Wegen deiner
McMaren hat geschrieben: | ob ich am ende des jahres nochmal eine jahresabrechnung machen muss, weiß ich nicht genau. |
Auf die Frage kann ich dir glaube ich eine Antwort geben: Ja, die Einhame-Überschußrechnung mußt du am ende machen. Das habe bei meiner ganzen Informationssuche auch herausgefunden. Da werde aUDIOfREAK's Ratschlag
beherzigen, und wahrscheinlich einen Steuerberater beauftragen, der mir dann etwas unter die Arme hilft.
Gruß
Chris
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McMaren
Dabei seit: 06.09.2002
Ort: Düsseldorf
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst So 26.06.2005 18:30
Titel
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ah, prima, danke für die info.
also dieses elster-programm ist super. die online-übertragung der daten ist total praktisch. da kann man nicht vergessen, das per post zu schicken (und kostet kein porto ) und ein fax hab ich gar nicht. für mich also ideal. und die formulare sind realtiv selbsterklärend.
für geringverdiener gibt es da eigentlich nur zwei spalten, die für uns von interesse sind. und deine steuernummer musst du jedes mal angeben, das wars dann auch schon.
wie gesagt, kann ich nur empfehlen.
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst So 26.06.2005 18:32
Titel
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chrikle hat geschrieben: | McMaren hat geschrieben: | sorry, mein post ist etwas konfus, aber ich bin grade ein bisschen ko. |
Ist doch gut erklärt. Danke dafür. Dann werde ich das auch so machen. Sollen die beim
Finanzamt mich mal ordentlich einweihen in den Formular-Dchungel
Wegen deiner
McMaren hat geschrieben: | ob ich am ende des jahres nochmal eine jahresabrechnung machen muss, weiß ich nicht genau. |
Auf die Frage kann ich dir glaube ich eine Antwort geben: Ja, die Einhame-Überschußrechnung mußt du am ende machen. Das habe bei meiner ganzen Informationssuche auch herausgefunden. Da werde aUDIOfREAK's Ratschlag
beherzigen, und wahrscheinlich einen Steuerberater beauftragen, der mir dann etwas unter die Arme hilft.
Gruß
Chris |
genau - man muss bei der steuererklärung noch ne zusätzliche anlage ausfüllen und eine einnahmen/überschuss-rechnung mit abgeben. wenn man recht viel teures angeschafft hat, kann man geräte wie computer oder firmenwagen auch abschreiben...
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chrikle
Threadersteller
Dabei seit: 02.05.2002
Ort: NRW
Alter: 47
Geschlecht:
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Verfasst So 26.06.2005 18:34
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McMaren hat geschrieben: | ah, prima, danke für die info.
also dieses elster-programm ist super. die online-übertragung der daten ist total praktisch. da kann man nicht vergessen, das per post zu schicken (und kostet kein porto ) und ein fax hab ich gar nicht. für mich also ideal. und die formulare sind realtiv selbsterklärend.
für geringverdiener gibt es da eigentlich nur zwei spalten, die für uns von interesse sind. und deine steuernummer musst du jedes mal angeben, das wars dann auch schon.
wie gesagt, kann ich nur empfehlen. |
Ich werd mir die Software mal anschauen. Wenn ich Fragen dazu hab, weiß ich ja jemanden, der mir sicherlich weiterhelfen kann
aUDIOfREAK hat geschrieben: | nö... du kannst gewerbe anmelden und dein büro im klo einrichten - das juckt kein mensch... einziger grund für ein büro bzw. arbeitszimmer ist die steuerliche absetzbarkeit als betriebsausgabe. |
Hmmm, dann hab ich da wohl was verwechselt? Wahrscheinlich tritt das erst bei bestimmte Gewerbe ein?
Werd das dann eh so machen, wie McMaren beschriebn hat. Trotzdem danke!
Gruß
Chris
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McMaren
Dabei seit: 06.09.2002
Ort: Düsseldorf
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst So 26.06.2005 18:36
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@ chrikle: ja? wen? ;o)
www.elster.de und wenn was ist, schreib mir einfach ne pn oder hierher oder wie auch immer.
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