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Thema: spezieller Fall studium + nebenberufliche tätigkeit vom 30.05.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> spezieller Fall studium + nebenberufliche tätigkeit
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akrapf
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Verfasst Mi 30.05.2007 01:13
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spezieller Fall studium + nebenberufliche tätigkeit

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sry

Zuletzt bearbeitet von akrapf am Di 07.07.2009 17:23, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Verfasst Mi 30.05.2007 01:32
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Re: spezieller Fall studium + nebenberufliche tätigkeit

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akrapf hat geschrieben:
hallo!

Ich studiere Design, bin bafögempfänger und bekomme kindergeld. sonst habe ich keinen nebenjob (man darf nicht mehr als ca 4000€ im jahr verdienen, um bafög nicht gekürzt zu bekommen). nun häufen sich aber immer mehr kleinere grafikjobanfragen für diverse firmen, die rechnungen von mir haben wollen. um rechnungen schreiben zu können braucht man aber eine steuernummer und die habe ich nicht(wie lange dauert es so ne nummer zu beantragen?).


Beantragen? Eine Minute. Bis Du sie bekommst, kann es ein paar Tage dauern oder ein paar Wochen, hängt vom Finanzamt ab.

Zitat:
die lösung RECHNUNG VON PRIVAT ginge aufgrund der zu hohen beträge nicht.

soll ich ein kleingewerbe anmelden?


Wenn Du keine gewerblichen Leistungen anbietest - nein, wozu.

Zitat:
dann muß ich ja meine steuererklärung abgeben


Das musst Du sowieso, wenn Du Einkünfte hast. Das hat mit dem Gewerbe nichts zu tun.

Zitat:
und zum steuerberater latschen, der mir wahrscheinlich mehr abknöpft als ich durch die kleinigkeiten verdienen würde. was also tun?


Steuernummer beim FA beantragen, in dem Fragebogen, den Du bekommst, angeben, dass Du als Designer freiberuflich arbeitest, zur Kleinunternemerregelung optieren, auf Deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und sie entsprechend auch nicht ans FA abführen. Am Anfang des Folgejahres Deine Einkommensteuererklärung machen. Darauf achten, dass Du nicht zu viel verdienst. Denn dann bekommst Du zunächst kein Bafoeg, dann kein Kindergeld mehr und über dem Grundfreibetrag von 7664,- Euro zahlst Du Einkommenssteuern.

Zitat:
kann man nicht auch irgendwie anders "offizielle" rechnungen schreiben ohne den ganzen steuermüll?


Nein.

Aus diesem "Steuermüll" wird übrigens Dein Bafoeg bezahlt und Dein Kindergeld auch. Nur mal so zum Nachdenken.

Zitat:
man hört ja zumindest oft "bloß kein gewerbe anmelden als designer" hab leider keinen steuerspezi in der verwandschaft, sodass ich mich echt frage ob sich das überhaupt lohnen würde wegen der kosten. ich würde ungefähr auf 2000€ kommen können pro jahr (bafög geht eh nicht mehr)

bitte helft mir und verlinkt mich nicht auf den thread "weg in die selbständigkeit"


Da steht aber eigentlich alles drin. Neuigkeiten habe ich Dir hier auch nicht mitgeteilt. Es gibt keine.

c_writer
 
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akrapf
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Verfasst Mi 30.05.2007 01:48
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sry

Zuletzt bearbeitet von akrapf am Di 07.07.2009 17:24, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Verfasst Mi 30.05.2007 09:54
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akrapf hat geschrieben:
ja gut also dank dir erstmal. viele dieser firmen brauchen aber rechnungen mit umsatzsteuer. was mach ich dann damit?


Dann optierst Du nicht zur Kleinunternehmerregelung, machst zunächst monatlich (spätestens bis zum 10. des Folgemonats) eine Umsatzsteuervoranmeldung, weist die Umsatzsteuer in Deinen Rechnungen aus und führst sie an das Finanzamt ab. Dafür bist Du auch vorsteuerabzugsberechtigt - wenn Du Dir bspw. ein neues Laptop kaufst, ziehst Du die von Dir bezahlte Mehrwertsteuer von der von Dir abzuführenden Umsatzsteuer ab und überweist nur den Rest.

Am Jahresende bzw. bis zum 31.5. des Folgejahres machst Du Deine Steuererklärung.

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akrapf
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Verfasst Mi 30.05.2007 13:00
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sry

Zuletzt bearbeitet von akrapf am Di 07.07.2009 17:25, insgesamt 1-mal bearbeitet
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c_writer
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Verfasst Mi 30.05.2007 13:16
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akrapf hat geschrieben:


zu was soll ich denn dann stattdessen optieren? irgendwas muss ich ja in dem formular angeben.


Der Fragebogen des Finanzamts

http://www.ihk-wiesbaden.de/fileadmin/user_upload/Geschaeftsfelder/Starthilfe/FA_SteuerlicheErfassung.pdf

ist eigentlich selbsterklärend. Du kreuzt halt bei 7.2 das zweite Unter- bzw. dritte Kästchen an und verzichtest damit auf die Kleinunternehmerregelung.

c_writer


Zuletzt bearbeitet von am Mi 30.05.2007 13:17, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
akrapf
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Verfasst Mi 30.05.2007 13:32
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VIELEN DANK!
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