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Aktuelles Datum und Uhrzeit: Fr 25.07.2008 08:42 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Sonderurlaub / An die Juristen vom 28.06.2007

Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Sonderurlaub / An die Juristen
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cees


Dabei seit: 29.04.2002
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 28.06.2007 07:07
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Sonderurlaub / An die Juristen

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moin,

vorgeschichte:
hab mich gestern und heute aufgrund eines todesfalles in der familie bei
meinem arbeitgeber abwesend gemeldet.

jetzt hab ich meinen vorgesetzten heute morgen erreicht und er meinte
das mir ja für die beerdigung ein tag sonderurlaub zusteht und das wir
weiter sehen wenn ich die bescheinigung hab.

was für ne bescheinigung? will er die todesurkunde sehen oder was?

gruß
cees
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charon


Dabei seit: 23.01.2006
Ort: Braunschweig
Alter: 25
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 28.06.2007 07:34
Titel

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Frag ihn was er für eine Bescheinigung sehen will.

Mein Beileid. Menno!
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Schranzmaus


Dabei seit: 10.12.2003
Ort: Lilalauneland
Alter: 26
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 28.06.2007 08:18
Titel

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Da bei einer Freundin von mir gerade der selbe Fall eingetreten ist:

Sie müsste ihrem Arbeitgeber eine Kopie des Totenscheins vorlegen.

(Man hat ihr aber gleich gesagt, dass der Tag Sonderurlaub nicht gesetzlich
vorgeschrieben ist, sonder eine Art Kulanzsache des Arbeitgebers ist und
dass das nur gilt, wenn ein direkter Verwandter wie Vater oder Mutter gestorben ist ...
ein Geschwistertei - wie es bei ihr der Fall war -l zählt da eigentlich nicht dazu *Huch* )


Zuletzt bearbeitet von Schranzmaus am Do 28.06.2007 08:21, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Ulmo


Dabei seit: 29.03.2007
Ort: Nürnberg
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 28.06.2007 09:34
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ebenfalls mein Beileid..

imho ist das aber schon gesetzlich geregelt. wenn ich mich richtig errinere wird es im BGB allerdings nur sehr grob umfasst, so dass, bei Bezug auf die jeweiligen Paragraphen, vor jedem anderen Gericht ein anderes Ergebnis rauskommen könnte. Was ich jedoch noch sicher weiss ist genau dieser Sonderurlaub in 90% aller Tarifverträge explizit und detailliert geregelt, was dann ebenfalls verbindlich für den AG ist. Dennoch musst du jeweils eine eindeutige Bescheinigung vorlegen. Im Todesfalls ist das streng genommen eine amtlich beglaubigte Kopie des Totenscheins. Wenn der AG auch eine andere Bescheinigung, oder eine einfache Kopie akzeptiert ist das prinzipiell schon ein Entgegenkommen von ihm!
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charon


Dabei seit: 23.01.2006
Ort: Braunschweig
Alter: 25
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 28.06.2007 09:38
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Blöd gesagt, wenn mein Arbeitgeber da rumzicken würde gibt es immer noch die Möglichkeit zum Arzt zu geben und sich krank schreiben zu lassen.
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Chicksi


Dabei seit: 16.01.2004
Ort: bei Köln
Alter: 24
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 28.06.2007 09:45
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Schranzmaus hat geschrieben:
Da bei einer Freundin von mir gerade der selbe Fall eingetreten ist:

Sie müsste ihrem Arbeitgeber eine Kopie des Totenscheins vorlegen.

(Man hat ihr aber gleich gesagt, dass der Tag Sonderurlaub nicht gesetzlich
vorgeschrieben ist, sonder eine Art Kulanzsache des Arbeitgebers ist und
dass das nur gilt, wenn ein direkter Verwandter wie Vater oder Mutter gestorben ist ...
ein Geschwistertei - wie es bei ihr der Fall war -l zählt da eigentlich nicht dazu *Huch* )


oh wohl!


... hat geschrieben:
* beim Tod des (der) Ehegatten (-gattin) 3 Tage

* beim Tod des (der) Lebensgefährten (Lebensgefährtin), wenn er (sie)
mit dem Arbeitnehmer im gemeinsamen Haushalt lebte 3 Tage

* beim Tod eines Elternteiles 3 Tage

* beim Tod eines leiblichen Kindes, das mit dem Arbeitnehmer im
gemeinsamen Haushalt lebte 3 Tage

* beim Tod der leiblichen Kinder, die mit dem Arbeitnehmer nicht im
gemeinsamen Haushalt lebten, sowie beim Ableben von Geschwistern,
Schwiegereltern und Großeltern 1 Tag


oder klick

... hat geschrieben:
Nicht zuletzt allerdings ist der Sonderurlaub für traurige Anlässe gedacht – Krankheiten des Ehegatten bzw. der Eltern oder Todesfälle in der Familie. Dabei geht man am besten von folgender Regel aus: Je enger der Verwandtschaftsgrad, desto länger wird Sonderurlaub gewährt – allerdings selten mehr als drei Tage. Wer auch danach nicht arbeitsfähig ist, muss versuchen, unbezahlt frei zu bekommen – wofür man in der Regel auf Verständnis stoßen wird – oder sich vom Arzt die Arbeitsunfähigkeit (Krankschreibung) bescheinigen lassen.


Zuletzt bearbeitet von Chicksi am Do 28.06.2007 09:47, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Schranzmaus


Dabei seit: 10.12.2003
Ort: Lilalauneland
Alter: 26
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 28.06.2007 10:14
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@ chicksi

von einem Geschwisterteil ist da aber nicht die rede.

Ich hab auch nur das wieder gegeben was meine Freundin mir erzählt hat...

Selbst hab ich da zum Glück noch keine Erfahrungen mit machen müssen
und mich auch noch nicht näher damit beschäftigt
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cees


Dabei seit: 29.04.2002
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 28.06.2007 10:23
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danke schonmal. aber wie makaber ist das nen totenschein, auch noch beglaubigt,
seinem arbeitgeber vorzulegen? dann können die sich ihren sonderurlaub sonst wo
hinstecken!! ich geh ja an dem tag nicht auf ne party.

der sonderurlaub in solchen und anderen fällen ist bei uns im tarifvertrag festgeschrieben.
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