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Thema: Selbstständigkeit: Frei oder gewerblich? vom 30.05.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Selbstständigkeit: Frei oder gewerblich?
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Tofutante
Threadersteller

Dabei seit: 20.04.2006
Ort: Ruhrpott
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 31.05.2006 23:47
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Hallo nochmal,

ja, herzlichen Dank für Eure Tipps. Habe es geschafft, zumindest schon mal die Hälfte von meinem Liquiditätsplan auszufüllen, den Rest muss mein steuerbewanderter Schwager irgendwie erledigen....

Ferdi, die Frage mit der gesetzl. Rente stelle ich mir auch gerade. Da ich sowieso nicht weiß, ob ich nach einem halben Jahr ohne dieses Überbrückungsgeld noch existieren kann, lohnt sich für mich jetzt direkt auch noch kein Fond oder eine private Altersvorsorge. Ähm, die gesetzl. Rente wollte ich mir in dem halben Jahr dann auch schenken, weil: Bringt eh nix. Muss ich mich dann bei der BfA eigentlich abmelden? Oder merken die das von alleine, dass ich in dem halben Jahr keine Beiträge bezahle und folglich auch für den Zeitraum später keine Rente bekomme?

Viele Grüße
die Tofutante


Nachtrag, mir ist noch eingefallen: Über die Künstlerkasse ist das mit der gesetzl. Rentenversicherung noch recht kostengünstig. Habe mir aber von einer Journalistin sagen lassen, dass es bei ihr über 1 Jahr dauerte, bis sie da überhaupt aufgenommen wurde. Während der Zeit wollte ich eigentlich nicht für die gesetzl. Rentenversicherung die Beiträge leisten...


Zuletzt bearbeitet von Tofutante am Do 01.06.2006 00:00, insgesamt 1-mal bearbeitet
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dude72

Dabei seit: 29.11.2005
Ort: Stuttgart
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 04.06.2006 09:40
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Die merken das von alleine das du in diesem Zeitraum keine Rentenbeiträge bezahlt hast bzw. es kann sein das du irgendwann mal einen Fragebogen zugeschickt bekommst in dem du deine ganzen Berufs-, Schul-, oder sonstwas Zeiten angeben musst.

Nochmal zum Thema Freiberuflich oder Gewerbe.
Steuerlich ist es mittlerweile dasselbe. Früher war der Freiberufliche steuerlich bessergsetellt aber das wurde in der Zwischenzeit angeglichen.
Aber als Freiberufler kannst du eben in die KSK und du bist die Zecken von der IHK los, die wollen sonst jährlich irgendeinen Beitrag von dir haben.


Zuletzt bearbeitet von dude72 am So 04.06.2006 09:41, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Tofutante
Threadersteller

Dabei seit: 20.04.2006
Ort: Ruhrpott
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst So 04.06.2006 15:52
Titel

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dude72 hat geschrieben:
Aber als Freiberufler kannst du eben in die KSK und du bist die Zecken von der IHK los, die wollen sonst jährlich irgendeinen Beitrag von dir haben.


Danke für die Info, dude72. Bin mir im Moment immer noch nicht sicher, ob ich denn nun auch ein Gewerbe anmelden soll oder nicht - als Freiberuflerin. Ich meine, als ausgebildete Mediengestalterin gehöre ich ja eigentlich auch mehr zur IHK, bin also nicht wirklich Künstlerin. Es kann aber sein, dass einige meiner hoffentlich kommenden Aufträge mehr in die Richtung Design gehen, was ich mir auch durchaus zutraue. Und da ich ja auch texten möchte, wäre ich dann tatsächlich ein Fall für die KSK.
Aber was ist, wenn ich die nächsten Monate nur Sachen machen kann, die nicht so dolle kreativ sind, z.B. Reinzeichnungen, Korrektorat etc.. Muss ich dann irgendeine Strafe zahlen, weil ich mich im Vorfeld als Freiberuflerin eingestuft habe? Oder kann ich nachträglich ein Gewerbe anmelden? Und was ist, wenn ich dann plötzlich doch den tollen künstlerischen Auftrag bekomme? Kann ich dann wieder alles ändern, mich doch bei der KSK anmelden? Mädchen! Nächste Woche ist auch noch das Existenzgründerseminar und ich habe mir sagen lassen, dass man danach nur noch verwirrter ist. Boah, wo soll das noch enden? Menno!

*stöhn* Kann bitte irgendjemand meine Probleme lösen? Bitte, bitte...


Zuletzt bearbeitet von Tofutante am So 04.06.2006 22:25, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Achim M.

Dabei seit: 17.03.2003
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 04.06.2006 22:51
Titel

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Tofutante hat geschrieben:
Aber was ist, wenn ich die nächsten Monate nur Sachen machen kann, die nicht so dolle kreativ sind, z.B. Reinzeichnungen, Korrektorat etc.. Muss ich dann irgendeine Strafe zahlen, weil ich mich im Vorfeld als Freiberuflerin eingestuft habe? Oder kann ich nachträglich ein Gewerbe anmelden? Und was ist, wenn ich dann plötzlich doch den tollen künstlerischen Auftrag bekomme?


Bezogen auf die KSK kann ich hierzu nichts sagen. Ein Unterschied zwischen Freiberufler und Gewerbetreibender ist die Gewerbesteuer, die ab einem Jahresgewinn von 24.500 € fällig wird. Hat man als Freiberufler dauerhaft Einnahmen über dieser Freigrenze, kann das Finanzamt u.U. die Freiberuflichkeit überprüfen. Aufgrund der Freigrenze von 24.500 € und der Art der Berechnung der Gewerbesteuer spielt die Gewerbesteuer bei den meisten Ein-Personen-Gesellschaften wohl keine große Rolle, so dass man sich wegen der Gewerbesteuer sicherlich nicht für eine freiberuflichen Tätigkeit entscheiden muss. Zumal seit Jahren eine ähnliche Steuerart auch für Freiberufler gefordert wird.

Gruß

Achim
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dude72

Dabei seit: 29.11.2005
Ort: Stuttgart
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 05.06.2006 12:09
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Wieso gehörst du als Mediengestelterin mehr zur IHK? Welche Fachrichtung übst du denn aus?
Grundsätzlich werden Grafikdesigner und Multimediadesigner in die KSK aufgenommen und als MG bist du ja in einem dieser Bereiche tätig.
Und zum Thema Freiberuflich oder Gewerbe: Mein Steuerberater riet mir mich als Freiberufler anzumelden.


Zuletzt bearbeitet von dude72 am Mo 05.06.2006 12:16, insgesamt 1-mal bearbeitet
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