Autor |
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JustLemon
Threadersteller
Dabei seit: 02.03.2004
Ort: Duisburg
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Mo 24.10.2005 10:31
Titel Schriftlich Kündigen .. aber wie?! |
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Moin
ich überlege ernsthaft bei meinem jetzigen Betrieb eine schritliche Kündigung einzureichen.
Ich habe aber noch nie eine verfasst. Gibt es eine schriftliche Form die eingehalten werden muss?
Wie hat sowas auszusehen? Stehe ich unter irgendwelchen Fristen?!
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Mo 24.10.2005 10:32
Titel
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Hiermit kündige ich das bestehende Anstellungsverhältnis bei XXXX fristgerecht zum XX.XX.XXXX.
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Doppelplusgut
Dabei seit: 06.10.2005
Ort: Zimmer 101
Alter: 55
Geschlecht:
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Verfasst Mo 24.10.2005 10:35
Titel
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Und sicherheitshalber auch den Eingang bestätigen lassen (falls Du die persönlich abgibst) oder Einschreiben/Rückschein, wobei da streng genommen nur quittiert wird, dass ein Brief eingegangen ist, nicht der Inhalt. Dafür müsste es dann sowas wie ne Postzustellungsurkunde sein, ggf mal die freundlichen blauen Männchen in dem gelben Laden fragen.
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JustLemon
Threadersteller
Dabei seit: 02.03.2004
Ort: Duisburg
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Mo 24.10.2005 10:45
Titel
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danke jungs
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Ben
Dabei seit: 20.07.2004
Ort: Balin
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Mo 24.10.2005 10:49
Titel
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ort, datum und unterschrift nicht vergessen.
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RickMKK
Dabei seit: 21.10.2005
Ort: Main-Kinzig-Kreis - Hanau
Alter: 54
Geschlecht:
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Verfasst Mo 24.10.2005 11:15
Titel Re: Schriftlich Kündigen .. aber wie?! |
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JustLemon hat geschrieben: |
ich überlege ernsthaft bei meinem jetzigen Betrieb eine schritliche Kündigung einzureichen.
Ich habe aber noch nie eine verfasst. Gibt es eine schriftliche Form die eingehalten werden muss?
Wie hat sowas auszusehen? Stehe ich unter irgendwelchen Fristen?! |
Formerfordernis : § 623 BGB: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Ganz genau: Das Schreiben muss Deinen Absender tragen und adressiert sein an die Firma oder die Person, die in Deinem Arbeitsvertrag genannt ist.
Wie schon gesagt: Datum und handschriftliche Unterschrift nicht vergessen!
Kündigungsfrist: Die steht in Deinem Arbeitsvertrag bzw. Tarifvertrag. Falls dort auf die gesetzlichen Kündigungsfristen gemäß § 622 BGB verwiesen wird gilt folgendes:
Gesetzliche Kündigungsfrist: Vier Wochen zum Fünfzehnten oder Ende eines Kalendermonats.
Gruß, Rick
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rally
Dabei seit: 19.02.2003
Ort: 8 Km bis Neandertal
Alter: -
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Verfasst Mo 24.10.2005 12:05
Titel
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Auch rechtzeitig mit der Bitte ein ordentliches Zeugnis zu schreiben.
Das sollte mit deinem Weggehen aus der Firma auch ausgehändigt werden.
Die Datumsangaben auf dem Zeugnis, sollten nicht von dem Datum des
Ausscheidens aus der Firma abweichen.
Grund:
Wird das Zeugnis erst später erstellt, Datum liegt dann meist Wochen nach dem Weggang.
Der neue Personalguru könnt e sich dann fragen WARUM?
Gerichtstermin, Zeugnis erzwungen, Zeugnis nachgebessert...u.v.a.
Halte ich für wichtig.
rally
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JustLemon
Threadersteller
Dabei seit: 02.03.2004
Ort: Duisburg
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Mo 24.10.2005 13:01
Titel
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wie schauts aus wenn ich dort noch in der Probezeit bin.
Fallen dann nicht evtl Kündigungsfristen weg?
@ Ben
mal schaun ob ich das mit meiner Unterschrift noch hinbekomme...
Zuletzt bearbeitet von JustLemon am Mo 24.10.2005 13:03, insgesamt 2-mal bearbeitet
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