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Treponem2k
Threadersteller
Dabei seit: 07.08.2003
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Verfasst Do 14.09.2006 11:13
Titel "Saubere" Lösung für Beendigung des Arbeitsverhält |
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Servus!
Nachdem ich jetzt fast 6 Monate Martyrium in meiner Firma mitgemacht habe, ist bei mir der Ofen endgültig aus. Chef, der Choleriker, schreit ständig rum, verbummelt Sachen & macht andere dafür verantwortlich.
Ich sollte vor einigen Wochen eine Anzeige setzen. Das erste Anschreien ging los, als ich in die Anzeigenpreisliste für die Maße gucken wollte. Das zweite Schreien, als die Anzeige mit der Begründung "falsches Format" zurück kam (mit dem Verweis auf die korrekten Maße). Das dritte Schreien, als die Anzeige nochmals zurück kam, diesmal mit dem netten Hinweis, "kennt ihr nicht den Unterschied zwischen Hoch- & Querformat?". Ich schon, Chef wohl nicht.
Nüja, die ganze Sache wiederholte sich mehrmals in dutzenden Variationen, und jedesmal stellte mich Chef als Idiot hin. Mittlerweile habe ich die Schnauze gestrichen voll.
Heute hab ich mir den Rest der Woche frei genommen, Chef kommt erst am Montag wieder. Jetzt möchte ich natürlich so schnell wie möglich aus meinem Arbeitsvertrag raus, natürlich ohne die üblichen 3 Monate Kündigungsfrist.
Hat jemand eine Idee, welche Art von Kündigung in dem Fall die sinnvollste ist? Oder gar ein Auflösungsvertrag?
Danke schon mal für eure Antworten!
Grüße, Treponem2k
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shakadi
Griller Killer
Dabei seit: 21.12.2003
Ort: SHA
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Do 14.09.2006 11:17
Titel Re: "Saubere" Lösung für Beendigung des Arbeitsver |
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Treponem2k hat geschrieben: |
Heute hab ich mir den Rest der Woche frei genommen, Chef kommt erst am Montag wieder. Jetzt möchte ich natürlich so schnell wie möglich aus meinem Arbeitsvertrag raus, natürlich ohne die üblichen 3 Monate Kündigungsfrist.
Hat jemand eine Idee, welche Art von Kündigung in dem Fall die sinnvollste ist? Oder gar ein Auflösungsvertrag?
Danke schon mal für eure Antworten!
Grüße, Treponem2k |
3 Monate Kündigungsfrist? Nee, nee. Ich wiederhole mich gerne:
shakadi hat geschrieben: | Stichwort: Kündigungsfrist
Zitat: | A. Gesetzliche Kündigungsfristen
Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer vier Wochen. Gekündigt werden kann zum Ende oder zum fünfzehnten eines Monats. Hat ein Betrieb weniger als zwanzig Arbeitnehmer, kann vereinbart werden, dass auch zu einem anderen Zeitpunkt gekündigt werden kann. Zugunsten des Arbeitnehmers verlängert sich die Kündigungsfrist, wenn er länger als zwei Jahre bei einem Betrieb beschäftigt ist. Die Kündigung ist dann auch nur noch jeweils zum Monatsende zulässig. Arbeitet der Arbeitnehmer fünf Jahre bei einem Betrieb, beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate. Bei einer Beschäftigung von acht Jahren kann der Arbeitnehmer nur mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten, bei einer zehnjährigen Beschäftigung mit einer Frist von vier Monaten gekündigt werden. Bei zwölf Jahren Betriebszugehörigkeit beträgt die Kündigungsfrist fünf Monate und sechs Monate bei fünfzehnjähriger Beschäftigung. Die Höchstdauer einer Kündigungsfrist sind sieben Monaten bei zwanzig Jahren Betriebszugehörigkeit. Befindet sich ein Arbeitnehmer noch in der Probezeit, kann er mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden oder selbst kündigen. |
http://www.jobware.de/ra/js/ku/2.html
Zitat: | Die gesetzlichen Fristen des § 622 BGB lauten:
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
3. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
4. zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,
5. zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,
6. 15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,
7. 20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.
Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt. |
http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCndigungsfristen_im_Arbeitsrecht
Zitat: | die sog. Grundkündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum 15. des Monats oder zum Monatsende;
- verlängerte Kündigungsfristen gelten für Arbeitgeber ausgehend von der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers (gerechnet ab dem 25. Lebensjahr) und zwar bei einer
Betriebszugehörigkeit von 2 Jahren: Kündigungsfrist 1 Monat
Betriebszugehörigkeit von 5 Jahren: Kündigungsfrist 2 Monate
Betriebszugehörigkeit von 8 Jahren: Kündigungsfrist 3 Monate
Betriebszugehörigkeit von 10 Jahren: Kündigungsfrist 4 Monate
Betriebszugehörigkeit von 12 Jahren: Kündigungsfrist 5 Monate
Betriebszugehörigkeit von 15 Jahren: Kündigungsfrist 6 Monate
Betriebszugehörigkeit von 20 Jahren: Kündigungsfrist 7 Monate
jeweils zum Ende eines Kalendermonats. |
http://www.wuw-anwaltskanzlei.de/Arbeitsrecht/Arbeitsrecht-Kuendigungsfrist/arbeitsrecht-kuendigungsfrist.html
Noch mehr... |
Btw. Die Staffelung gilt für die Arbeitgeberseite. Und wenn ich es richtig verstehe bist du erst seit 6 Monaten bei der Firma. Haste da nicht noch eventuell Probezeit?
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Anzeige
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Treponem2k
Threadersteller
Dabei seit: 07.08.2003
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Do 14.09.2006 11:26
Titel
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Das Problem an der Sache ist, dass vertaglich 3 Monate Kündigungsfrist vereinbart sind. Ich weiß jetzt nicht, welche von den Fristen gilt.
Die Probezeit selbst betrug 3 Monate, ist also leider schon lange um.
Ich will in dieser Firma einfach keine Sekunde länger arbeiten. Dafür hat sich bei mir zu viel Haß aufgestaut und ich weiß genau, dass ich in der Firma nur noch eine wandelnde Zeitbombe bin. Ich kann und will für den Typen nicht eine Sekunde länger arbeiten. Und solange ich da noch nicht ausgerastet bin, möchte ich das Ganze möglicht friedlich über die Bühne bringen.
Zuletzt bearbeitet von Treponem2k am Do 14.09.2006 11:27, insgesamt 1-mal bearbeitet
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tacker
Dabei seit: 22.03.2002
Ort: Trondheim, Norwegen
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Do 14.09.2006 11:28
Titel
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Ein Auflösungsvertrag funktioniert aber nur bei beiderseitigem Einverständnis.
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Diesel
Gesperrt
Dabei seit: 09.12.2003
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Do 14.09.2006 12:13
Titel
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Nach § 626 Abs. 1 BGB ist ein Arbeitsverhältnis (auch: Handelsvertreterverhältnisse, Berufsausbildungsverhältnisse, Heuerverhältnisse, Heimarbeitsverhältnisse) aus wichtigem Grund außerordentlich kündbar. Ein wichtiger Grund ist dann gegeben, wenn Tatsachen vorliegen, die unter Berücksichtigung aller Umstände und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile dem Kündigendem die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar machen. Regelmäßig geeignet, einen wichtigen Grund zu bilden, sind - Einstellungsbetrug, - dauernde oder anhaltende Arbeitsunfähigkeit, - beharrliche Arbeitsverweigerung, - beharrlicher Arbeitsvertragsbruch, - grobe Verletzung der Treuepflicht, - Verstöße gegen Wettbewerbsverbote usw. Andererseits gibt es Sachverhalte, die grds. als Kündigungsgründe ausscheiden, insbes. - Gründe, die sich nicht zum Nachteil eines Arbeitnehmers auswirken dürfen (z.B. Rasse, Geschlecht, politische und gewerkschaftliche Betätigung), und - Gründe, die der Kündigende schon zuvor gekannt hat bzw. die sich nicht nachteilig auf das Arbeitsverhältnis auswirken können oder zum Bereich des Unternehmerrisikos gehören.
Eventuell eine fristlose Kündigung in Betracht ziehen!
Vorher aber besser ne Rechtsberatung beim Anwalt.
Gruß Diesel
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RickMKK
Dabei seit: 21.10.2005
Ort: Main-Kinzig-Kreis - Hanau
Alter: 53
Geschlecht:
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Verfasst Do 14.09.2006 13:49
Titel
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Ich würde diesem cholerischen Chef mal eine deftige Abmahung schicken ...
Beim nächsten Anschreien erfolgt von Deiner Seite die fristlose Kündigung mit saftiger Schadensersatzforderung...
nee, mal im Ernst: Bei der Kündigung geht es letztlich darum, daß Du eine / keine Sperrzeit vom Arbeitsamt bekommst.
Erkundige Dich beim Arbeitsamt und schildere denen die heftigen Umstände bei Deiner jetzigen Firma- dann erfährst Du, ob sie eine Kündigung von Deiner Seite aus akzeptieren würden - oder nicht.... Manche schlimmen Firmen sind auch schon beim Arbeitsamt bekannt.
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