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Thema: regelmäßiges Pauschalhonorar vom 30.03.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> regelmäßiges Pauschalhonorar
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cute_pi
Threadersteller

Dabei seit: 02.03.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 30.03.2007 11:51
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regelmäßiges Pauschalhonorar

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Hallo Kollegen,
ich arbeite als freiberufliche Grafikerin und habe einen Stammkunden, für den ich echt viel und jeden Monat reichlich zu tun habe. Er hat mir jetzt vorgeschlagen einfach ein Pauschalhonorar zu vereinbaren, was er mir jeden Monat überweist. Weil für jeden Kleinkram ne extra Rechnung ist ihm auf Dauer echt lästig und ich würds natürlich auch sehr bequem finden. Der Preis ist auch absolut supi und er würde den auch bezahlen, wenn ich mal nicht so viel oder vielleicht auch mal gar nix zu tun habe Grins

Meine Sorge dabei ist, das das ganze dann wie eine Art Angestelltenverhältnis aussehen könnte. Natürlich habe ich auch noch andere Kunden, aber dieser ist schon mein Hauptauftraggeber und sorgt bei mir auch für den Hauptanteil am Umsatz.
Habt ihr vielleicht mit so einer ähnlichen Situation Erfahrung gemacht und wisst vielleicht wie ich sowas am besten vertraglich regeln könnte? Oder soll ich einfach jeden Monat eine Rechnung über diesen vereinbarten Betrag schreiben oder würde das Finanzamt das komisch finden, weils ja immer die selbe Summe ist?

Ich hoffe, jemand kann mir einen Rat geben, vielen Dank schonmal dafür...
die pi
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 30.03.2007 12:02
Titel

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Das könnte zu Problemen führen, Stichwort Scheinselbständigkeit.

http://de.wikipedia.org/wiki/Scheinselbstst%C3%A4ndigkeit

http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/Checklisten/check6.htm
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cute_pi
Threadersteller

Dabei seit: 02.03.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 30.03.2007 12:28
Titel

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hm, schöner mist Menno!
das mit dem 5/6 Umsatz haut beinahe hin, aber das sagt ja nur aus:

Für arbeitnehmerähnliche Selbstständige ist nach § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI [3]die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht. Hierzu gehören Selbstständige, die im Wesentlichen - rund fünf Sechstel des Umsatzes - für einen Auftraggeber handeln und keine sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten haben.

Das heisst ja, ich bin trotzdem selbständig und nicht scheinselbständig , die Rentenvericherung zahl ich ja sowieso.
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