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Thema: Rechnungen richtig stellen - Lieferdatum vom 14.10.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Rechnungen richtig stellen - Lieferdatum
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Autor Nachricht
frank

Dabei seit: 17.08.2004
Ort: Bremen
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 14.10.2005 12:21
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mike55 hat geschrieben:
aUDIOfREAK hat geschrieben:
oder man macht es sich einfach und schreibt mit auf die Rechnung Lieferdatum ist Datum der Rechnungsstellung.


Ist das legitim? Schließlich weichen REchnungsdatum und Lieferdatum schnell mal 3 Wochen ab.

Brauche ich als Freiberufler jetzt ein Lieferdatum oder nicht?

Frag ganz einfach deinen Steuerberater wie das
in deinem Fall ist...
Ist doch aber auch für den Kunden angenehmer, wenn er
sich 3-4 Wochen später noch an bestimmte Aufträge erinnern
soll. Erst recht, wenn sich Jobs wiederholen...
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burnout

Dabei seit: 31.01.2002
Ort: Osnabrücker Land
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 14.10.2005 13:32
Titel

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Ähm das mit der unterschriebenen Rechnung halt ich mal für ein Gerücht,
mein Steuerberater schickt mir auch immer unterschriebene Rechnungen...
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 14.10.2005 13:37
Titel

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Mit Verlaub - um die Diskussion abzukürzen:

1 schreib auf die Rechnung, was du willst, unterschreib sie und mal ein Blümchen drauf.
2 es muss ein Datum drauf stehen
3 es sollte dein Name drauf stehen
4 Es sollte ein Betrag drauf stehen
5 Es kann die MwSt drauf stehen
6 es sollte die Bankverbindung drauf stehen
7 ein Zahlungsziel macht manches einfacher
8 es sollte deine Steuernummer drauf stehen (tut aber keiner)

Ansonsten ist nur wichtig, dass deine Kunden zahlen.

Auch eine alte Frittentüte mit Datum und Preis geht als Rechnung !
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 14.10.2005 13:42
Titel

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MacCon hat geschrieben:
Mit Verlaub - um die Diskussion abzukürzen:

1 schreib auf die Rechnung, was du willst, unterschreib sie und mal ein Blümchen drauf.
2 es muss ein Datum drauf stehen
3 es sollte dein Name drauf stehen
4 Es sollte ein Betrag drauf stehen
5 Es kann die MwSt drauf stehen
6 es sollte die Bankverbindung drauf stehen
7 ein Zahlungsziel macht manches einfacher
8 es sollte deine Steuernummer drauf stehen (tut aber keiner)

Ansonsten ist nur wichtig, dass deine Kunden zahlen.

Auch eine alte Frittentüte mit Datum und Preis geht als Rechnung !


also wenn du mwst ausweist, muss zwingend eine steuernummer drauf stehen, weil sonst die rechnung vom finanzamt (im falle einer betriebsprüfung) nicht anerkannt wird!

das mit dem unterschreiben hatten wir ja schon geklärt.

dem rest schließe ich mich mal an *zwinker*
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burnout

Dabei seit: 31.01.2002
Ort: Osnabrücker Land
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 14.10.2005 13:56
Titel

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burnout hat geschrieben:
Ähm das mit der unterschriebenen Rechnung halt ich mal für ein Gerücht,
mein Steuerberater schickt mir auch immer unterschriebene Rechnungen...


aUDIOfREAK hat geschrieben:
das mit dem unterschreiben hatten wir ja schon geklärt.


geklärt??
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 14.10.2005 14:14
Titel

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burnout hat geschrieben:
burnout hat geschrieben:
Ähm das mit der unterschriebenen Rechnung halt ich mal für ein Gerücht,
mein Steuerberater schickt mir auch immer unterschriebene Rechnungen...


aUDIOfREAK hat geschrieben:
das mit dem unterschreiben hatten wir ja schon geklärt.


geklärt??


http://www.finanztip.de/recht/sonstiges/ur10p01004.htm
Zitat:
Steuerberater muss Rechnung unterschreiben

Ein Steuerberater hat nur dann einen Gebührenanspruch, wenn die von ihm an seinen Mandanten gerichtete Rechnung auch von ihm unterschrieben wurde.

Beschluss des OLG Köln vom 25.02.2000


das gilt also nur für den steuerberater und nicht für die normal gewerbetreibende - dort ist eine unterschrift nämlich dann so gut wie "bar bezahlt"...

aus irgend nem forum:
Zitat:
ebenbei:
Du darfst natürlich die Rechnung unterschreiben, wenn Du willst. Ich schreibe dann halt über Deine Unterschrift "Betrag dankend erhalten, Ort, Datum".
Jetzt habe ich eine Quittung und Du gehst leer aus


und damit hatter recht! und damit müsstest du mir als rechngssteller erstmal beweisen, das dem nicht so ist, das du das geld nicht bar erhalten und mir die rechnung entsprechend quittiert hast. demzufolge: RECHNUNGEN NICHT UNTERSCHREIBEN Lächel


Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Fr 14.10.2005 14:16, insgesamt 1-mal bearbeitet
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burnout

Dabei seit: 31.01.2002
Ort: Osnabrücker Land
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 14.10.2005 14:21
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ah, ok Lächel
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frank

Dabei seit: 17.08.2004
Ort: Bremen
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 14.10.2005 15:35
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Bei der Unterschrift auf der Steuerberater-Rechnung
hab ich das immer so gesehen weil er sich die Summen
gleich selber abbucht...

Aber ist das nicht schön?
Jetzt haben wir alle was dazu gelernt.
Lächel
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