mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Sa 26.05.2012 16:08 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Rechnungen mit 7 oder 19% ausweisen? vom 22.04.2010

Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Rechnungen mit 7 oder 19% ausweisen?
Autor Nachricht
FichteMi
Threadersteller

Dabei seit: 29.11.2009
Ort: -
Alter: 23
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 22.04.2010 14:47
Titel

Rechnungen mit 7 oder 19% ausweisen?

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hallo, hab zwar viel uber dieses Problem gefunden aber meine Problematik ist da nicht dabei,
vielleicht kann mir da jemand helfen.

Mein Problem ist folgendes:
Ich arbeite unter anderem für einen Verlag der Mitgliederzeitschriften für Vereine herausgibt.
Meine Tätigkeit besteht darin dass ich die kompletten Satzarbeiten tätige.
Die Rohtexte bekomme ich vom Verlag, ich arbeite sie auf und
lasse sie in ein vorhandenes Layout einfließen. Bildbearbeitung und das
Erstellen fertiger Druck-Daten (PDF) runden meine Arbeit ab.

Mein Auftraggeber moniert meine Rechnungen auf der ich 19% MwSt.
ausweise. Sein Steuerberater betont er müsse nur 7% MwSt. bezahlen.
Ich erbringe doch eine Dienstleistung für den Verlag und die wird doch
mit 19% versteuert, oder sehe ich da etwas falsch.

Gibt es da etwas schriftliches? wo man das nachlesen kann?

Hier mal die Antwort meines Auftraggebers

Sehr geehrter Herr .......,

das ist alles Quatsch.


Tatsache ist, dass wir bisher bei Ihrem Vorgänger auch
nur 7 % Mehrwertsteuer gezahlt haben und dies auch durch mehrere
Prüfungen des Finanzamt nicht beanstandet worden ist.

Sie müssen die MAGAZINE insgesamt sehen. Da wird eine Zeitung gegen
Entgelt erstellt und alle Beteiligten –Anzeigenfirma, Satzfirma und
Druckfirma brauchen nur 7 % Steuer zahlen.

Das ist eben die Besonderheit des Steuerrechtes.

Ist da wa wahres dran?

Jetzt kommt der Hammer, 2 Steuerberater sagen mir unterschiedliche Antworten, der eine 7% wäre korrekt da es sich um periodische Zeitschriften handelt die auch verkauft werden, der andere, da es sich um eine Dienstleistung handelt müsste ich 19% MwSt. ausweisen.

Das Finanzamt konnte mir auch nicht weiterhelfen, es verwies mich an den Zoll???

§ 12 Abs 49. Steuerrecht für periodische Druckerzeugnisse (Zeitschriften)

Da blickt doch kein ....ein durch?

Kann mir da mal jemend helfen?
  View user's profile Private Nachricht senden
 
Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 34
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 22.04.2010 15:05
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ich würde mir da kein Stress machen. Lass dir das schriftlich auf nem Briefbogen des Steuerberaters bestätigen ("Hiermit bestätige ich in meiner Funktion als vereidigter Steuerberater, dass..."), dann biste fein raus, sollte das Finanzamt dann doch mal um die Ecke kommen.

//Nachtrag
Gerade mal nachgeguckt. Es gibt kein Abs. 49
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__12.html

Und bei den Ausnahmen steht auch nix von wegen Zeitschriften oder so.

Also bleib ich dabei erst recht - lass dir das schriftlich geben und fixiere eine Regelung für den Fall der Fälle. Wenn sie sich da so sicher sind, sollte man sich doch nicht gegen deinen Vorschlag sträuben.


Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Do 22.04.2010 15:16, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Frank Münschke
Forums-Papa

Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 57
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 22.04.2010 15:20
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ich unterscheide (und das nun schon seit Jahren) wie folgt (und so haben wir das auch gehandhabt, als ich noch selbst Verleger war:
Wenn ich für Kunden KOMPLETTE Druckerzeugnisse* erstelle und abrechne, berechne ich nur 7 % MwSt.
Das ist mit ein Argument für Kunden, alles in einer Hand zu lassen.
Wenn ich einzelne Dienstleistungen (Gestaltung, Satz, Litho etc) des Druckerzeugnisses anbiete, berechne ich 19 % MwSt.
--
Auf Verlagsseite fanden wir diesen Unterschied in den MwSt-Sätzen immer sehr praktisch, weil so das Geld schneller in der Firma blieb ...
--
In deinem Fall musst du für deine Dienstleistung 19% abrechnen, da du nur einen Teil des Gesamtdurckwerkes abrechnest.
--
* Wo bei sich Druckerzeugnisse in diesem Zusammenhang nur auf Zeitungen/Zeitschriften und Bücher, nicht aber auf andere Akzidentien bezieht
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
dexdexter

Dabei seit: 26.04.2010
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mo 26.04.2010 18:26
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Das ist ja alles schön und gut ... nur man muss sich dann entscheiden ob man generell immer 7% abrechnet oder 19% Beides geht nicht. Aussage Finanzamt und Steuerberater. Das wird bei 7% spätestens dann zum Problem wenn eine Agentur oder ein Kunde auf 19% beharrt. Dann gibt es nämlich ein Problem mit den vorher berechneten 7%, da dann die restlichen 12% – Aussage Finanzamt und Steuerberater – von den alten Rechnungen eingefordert werden. Ich für meinen Teil werde daher immer 19% abrechnen. Noch ein Punkt zu den 7%, diese sind in der Regel, auch hier Aussage Finanzamt, bei künstlerischer Tätigkeit anzusiedeln … Konzeption einer Broschüre künstlerische Tätigkeit, das glaubt leider
keiner ...
  View user's profile Private Nachricht senden
Frank Münschke
Forums-Papa

Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 57
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 26.04.2010 19:43
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Wir weisen seit nunmehr mehr als zwanzig Jahren auf unseren Rechnungen sowohl den nomalen als auch den verminderten Mehrwertsteuersatz aus. Das ist noch nie vom Finanzamt (geschweige denn) vom Steuerberater bemängelt worden. Abhängig machen wir das von der Art der Dienstleistung ... wie ich es bereits oben beschrieben habe.
Es kann eventuell an der Geschäftsform des Rechnungsstellers liegen - das würde ich hiter der "künstlerischen" Tätigkeit vermuten. Ich habe immer GmbHs gehabt und nie Personengesellschaften ...
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 32
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 26.04.2010 19:49
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

dexdexter hat geschrieben:
Das ist ja alles schön und gut ... nur man muss sich dann entscheiden ob man generell immer 7% abrechnet oder 19% Beides geht nicht. Aussage Finanzamt und Steuerberater. Das wird bei 7% spätestens dann zum Problem wenn eine Agentur oder ein Kunde auf 19% beharrt. Dann gibt es nämlich ein Problem mit den vorher berechneten 7%, da dann die restlichen 12% – Aussage Finanzamt und Steuerberater – von den alten Rechnungen eingefordert werden. Ich für meinen Teil werde daher immer 19% abrechnen. Noch ein Punkt zu den 7%, diese sind in der Regel, auch hier Aussage Finanzamt, bei künstlerischer Tätigkeit anzusiedeln … Konzeption einer Broschüre künstlerische Tätigkeit, das glaubt leider
keiner ...


das is schmarrn - klar geht beides - je nachdem welche leistung du abrechnest. is ja z.b. im lebensmitteleinzelhandel auch so - einige artikel haben 7% andere 19%. nur eben die einordnung der tätigkeit in ermäßigt und voller steuersatz das ist das schwierige...
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
 
Ähnliche Themen Nutzungsrechte in Euro auf Rechnung ausweisen, ja oder nein?
Rechnungen
Rechnungen schreiben
Rechnungen aber wo die Druckkosten?
rechnungen auch ohne gewerbe ??
Rechnungen auf eigenen Namen
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen
MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.