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Thema: Rechnung schreiben für einmalige Homepagestaltung vom 18.04.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Rechnung schreiben für einmalige Homepagestaltung
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high-ke
Threadersteller

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Verfasst Fr 18.04.2008 11:46
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Rechnung schreiben für einmalige Homepagestaltung

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Hi,

ich weiß hier stehen schon viele Tipps wie ich das Problem lösen könnte, blick aber trotzdem nicht durch...

Also, ich kann für nen kindergarten (Rechnungsempfänger wäre dann also die Gemeinde) ne Homepage machen, da ich aber neben meiner arbeit nichts nebenher in die richtung machen darf (mein chef hat gemeint dass ich für das hier einmalig ne ausnahme krieg), kann ich kein gewerbe anmelden. So da wäre ja dann blos noch die Option: Rechnung von Privat. Aber ich denke dass eben niemand was mit so ner Rechnung anfangen kann wenn keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird, oder??

mfg heike
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Easy365

Dabei seit: 15.08.2006
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Verfasst Fr 18.04.2008 12:32
Titel

Re: Rechnung schreiben für einmalige Homepagestaltung

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high-ke hat geschrieben:
Hi,

ich weiß hier stehen schon viele Tipps wie ich das Problem lösen könnte, blick aber trotzdem nicht durch...

Also, ich kann für nen kindergarten (Rechnungsempfänger wäre dann also die Gemeinde) ne Homepage machen, da ich aber neben meiner arbeit nichts nebenher in die richtung machen darf (mein chef hat gemeint dass ich für das hier einmalig ne ausnahme krieg), kann ich kein gewerbe anmelden. So da wäre ja dann blos noch die Option: Rechnung von Privat. Aber ich denke dass eben niemand was mit so ner Rechnung anfangen kann wenn keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird, oder??

mfg heike


Doch klar! Außerdem ist die Verbuchung der Rechnung auf der Seite Deines Kunden nicht vordergründig Dein Problem. Die Rechnung die Du dem Kunden stellst kann er aber sicherlich steuerlich geltend machen. Du verkaufst ja schließlich keine Rasieraparate.
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
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Verfasst Fr 18.04.2008 12:44
Titel

Re: Rechnung schreiben für einmalige Homepagestaltung

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Easy365 hat geschrieben:
high-ke hat geschrieben:
Hi,

ich weiß hier stehen schon viele Tipps wie ich das Problem lösen könnte, blick aber trotzdem nicht durch...

Also, ich kann für nen kindergarten (Rechnungsempfänger wäre dann also die Gemeinde) ne Homepage machen, da ich aber neben meiner arbeit nichts nebenher in die richtung machen darf (mein chef hat gemeint dass ich für das hier einmalig ne ausnahme krieg), kann ich kein gewerbe anmelden. So da wäre ja dann blos noch die Option: Rechnung von Privat. Aber ich denke dass eben niemand was mit so ner Rechnung anfangen kann wenn keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird, oder??

mfg heike


Doch klar! Außerdem ist die Verbuchung der Rechnung auf der Seite Deines Kunden nicht vordergründig Dein Problem. Die Rechnung die Du dem Kunden stellst kann er aber sicherlich steuerlich geltend machen. Du verkaufst ja schließlich keine Rasieraparate.


und da fängt es schon an... eine rechnung von einer privatperson kann beim kunden eben nich steuerlich geltend gemacht werden... denn die rechnung genügt nicht den rechtlichen voraussetzungen (steuernummer, fortlaufende rechnungsnummer) um vom finanzamt als absetzbare rechnung anerkannt zu werden.

er kann zwar eine rechnung von privat stellen, aber der kunde kann damit nicht viel anfangen. und was dabei verkauft wird (ob rasierapperate oder webseiten) ist dazu vordergründlich erstmal völlig unerheblich.

mit der umsatzsteuer hat das im übrigen auch nix zu tun ob eine rechnung absetzbar ist. auch eine rechnung ohne ust (z.b. bedingt durch die kleinunternehmerregelung) ist absetzbar. aber dort sind dann auch steuernummer und eine fortlaufende rechnungsnummer zu finden.


Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Fr 18.04.2008 12:47, insgesamt 2-mal bearbeitet
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high-ke
Threadersteller

Dabei seit: 19.06.2006
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Verfasst Fr 18.04.2008 13:17
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also versteh ich das jetzt so das wenn ich ne rechnung von privat schreib mit steuernummer und rechnungsnummer ohne umsatzsteuer dass es dann vom finanzamt zum absetzen akzeptiert wird.

--> Dann ist ja ne rechung von privat doch nicht so unerwünscht beim auftraggeber wie von mir angenommen!?
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
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Verfasst Fr 18.04.2008 13:23
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die rechnungsnummer schließt sich bei einer privatrechnung ja schon mal aus, weil rechnungen von privat ja für einmalige dinge bestimmt sind. sobald da ne fortlaufende rechnungsnummer drauf ist, geht das finanzamt davon aus, das du das mit gewinnabsicht betreibst und verlangt eine entsprechende anmeldung von dir (gewerbe oder freiberufler)...

Das beste wird wohl sein, du schnappst Dir das Telefon und rufst mal direkt beim Finanzamt an.


Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Fr 18.04.2008 13:25, insgesamt 1-mal bearbeitet
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