gothighscore
Threadersteller
Dabei seit: 23.07.2008
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
|
Verfasst Mi 23.07.2008 14:21
Titel Rechnung in die USA stellen |
|
|
Hallo,
ich habe die Möglichkeit für eine amerikanische Firma als Designer und Developer (Web) zu arbeiten. Da es wahrscheinlich schwierig wird mich irgendwie anzustellen, wäre die nächstbeste Lösung das ich hier in Deutschland ein Gewerbe (freiberuflich) anmelde. Um der Scheinselbstständigkeit zu entgehen würde ich versuchen weitere Aufträge zu bekommen. Eine Vorraussetzung ist allerdings, dass ich für meine Verdienste eine Netto-Rechnung ohne Umsatzsteuer stelle. Dazu bin ich auf folgendes gestoßen:
http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__3a.html
Wichtig ist:
"(3) Ist der Empfänger einer der in Absatz 4 bezeichneten sonstigen Leistungen ein Unternehmer, so wird die sonstige Leistung abweichend von Absatz 1 dort ausgeführt, wo der Empfänger sein Unternehmen betreibt."
Würde nun meine Leistung (Design & Development) unter "(4) Sonstige Leistungen" fallen? Falls nein, gibt es irgendwelche anderen Möglichkeiten für mich? Ich habe dazu einiges im Web gefunden, auch hier im Forum wo bestätigt wird dass es eine sonstige Leistung ist. Allerdings gibt es auch andere Meinungen. Hat jemand einen ähnlichen Fall ohne Problem schon beim FA durchbekommen?
Für jegliche Hilfe wäre ich dankbar.
Danke und Gruß!
|
|