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Thema: Portal mit Umsatz-Identifikationsnummer? vom 26.01.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Portal mit Umsatz-Identifikationsnummer?
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christz
Threadersteller

Dabei seit: 05.01.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 26.01.2010 18:15
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Portal mit Umsatz-Identifikationsnummer?

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Hallo,
ich habe ein Flirt-Portal seit ein Jahr betrieben und es hat auch SMS-Payment, Paypal und Vorkasse für erweiterte Mitgliedschaft bzw. Premiummitgliedschaft und ich mache mir gerade eben Sorge, als ich Umsatz-Identifikationsnummer hier gelesen habe, das ich mit der Verpflichtung eines Umsatz-Identifikationsnummers zu beantragen muss. Oder verstehe ich es falsch?! Weil ich gelesen habe, das es eigentlich nur, wenn man die Geschäfte ins Ausland hat. Aber mein Portal ist eigentlich für Inland also Deutschland geeignet.

Die Fragen von mir sind:

1. Muss ich sofort USt-IdNr. beantragen?
2. Was würde es kosten, wenn ich monatlich ca. unter 1000 Euro durch Portal verdiene?
3. Habt ihr die gute dankbare Ratschläge für mich?

Vielen Dank für die Antworten.


MfG christz
PS: Ich entschuldige mich für mein Deutsch wegen meiner Behinderung.


Zuletzt bearbeitet von christz am Di 26.01.2010 18:16, insgesamt 1-mal bearbeitet
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designzicke

Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 50
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 26.01.2010 18:38
Titel

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Eine Umsatzsteuer-IDNr. zu beantragen kostet kein Geld...

Zitat:
Aber mein Portal ist eigentlich für Inland also Deutschland geeignet.


was meinst du mit "geeignet"? Hmm...?!

Schließen deine AGB denn aus, dass z.B. Österreicher und Schweizer deine Dienstleistung nicht in Anspruch nehmen dürfen? * Such, Fiffi, such! *

Die sprechen ja auch deutsch und wären ja für dein Flirt-Portal ja auch "geeignet"... *zwinker*
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christz
Threadersteller

Dabei seit: 05.01.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 26.01.2010 19:48
Titel

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Zitat:
Eine Umsatzsteuer-IDNr. zu beantragen kostet kein Geld...

Danke für die Antwort. Mh, ja das weiss ich. Aber ich hab gehört bzw. gelesen, das man das Gewinnslohn von dem Finanzamt wegen Umsatzsteuer abgezogen wird. Deswegen möchte ich mal wissen, wieviel "Umsatzsteuer-Prozent" soll mein Gewinnslohn abgezogen werden. Oder gibt das nicht? Au weia!

Zitat:
was meinst du mit "geeignet"? Hmm...?!

Laut User Para (siehe hier)
Para hat geschrieben:
Kleinunternehmer:
- keine Steuervoranmeldung
- kein Absetzen von Anschaffungen möglich bzgl. der Mehrwertsteuer
- nur im Inland

uSt-IdNr.
- international
- Steuervoranmeldung
- Mehrwertsteuer von Anschaffungen etc. sofort wiederholen

Da steht "international", aber mein Flirt-Portal ist nur für Deutschland und nicht für Ausland. Deswegen muss ich überhaupt keine Umsatzsteuer-IDNr. zu beantragen?
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instinkt

Dabei seit: 25.01.2006
Ort: Schwäbisch Hall
Alter: 35
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 26.01.2010 21:02
Titel

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versteuerst du deine Einnahmen nach der Deutschen Steuerbibel?

Nämlich wenn du ein Einzelunternehmen gründest bekommst du im Regelfall ein Ust.-ID - kann man das abwählen *zwinker* ?

MfG
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 26.01.2010 21:10
Titel

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instinkt hat geschrieben:
versteuerst du deine Einnahmen nach der Deutschen Steuerbibel?

Nämlich wenn du ein Einzelunternehmen gründest bekommst du im Regelfall ein Ust.-ID - kann man das abwählen *zwinker* ?

MfG


natürlich - die USTID beantragt man.
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 26.01.2010 21:10
Titel

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bist du denn kleinunternehmer? oder weist du auf deinen rechnungen die du verschickst umsatzsteuer aus? wenn du kleinunternehmer bist, kannst du keine umsatzsteuer-id beantragen, weil du ohnehin nicht umsatzsteuerpflichtig bist. ob die kleinunternehmerregel bei rechnungen ins ausland greift, kann ich dir nicht sagen - das fragst du am besten mal einen steuerberater oder direkt das finanzamt.

Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Di 26.01.2010 21:10, insgesamt 1-mal bearbeitet
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