Dabei seit: 06.09.2002 Ort: Mainz Alter: 27 Geschlecht:
Verfasst Do 18.11.2004 10:41 Titel
Outsourcing bei Freelancer
Angenommen eine Firma/Auftraggeber/Netzwerk tritt an einen Freelancer heran und möchte seine Leistungen in Anspruch nehmen. Jetzt schlägt der Freelancer eine geeignetere Person vor, der für die Aufgabenstellung besser geeignet ist.
Die Bezahlung/Rechnung würde über den Freelancer laufen und das Honorar an die Person weitergeleitet.
Die Person ist jedoch nicht gewerblich angemeldet bzw. hat keine Steuernummer.
Frage:
1) Ist diese Geschichte rechtlich legitim?
2) Darf der Freelancer eine Rechnung austellen, und die Bezahlung einziehen obwohl der Freelancer keinen Gewinn aus diesem Auftrag erzielt?
3) Worauf ist hier zu achten und was ist gegebenfalls mit dem Finanzamt abzuklären?
Achim M.
Redakteur
Dabei seit: 17.03.2003 Ort: Mönchengladbach Alter: 37 Geschlecht:
Verfasst Do 18.11.2004 11:08 Titel
Re: Outsourcing bei Freelancer
Sofern Du als Gewerbetreibender beim Finanzamt gemeldet bist, kannst Du Handel treiben wie Du willst. Dazu gehört natürlich auch der Fremdeinkauf und Weiterverkauf von Waren und Dienstleistungen. Ob Du damit Gewinn machst oder nicht, ist dabei völlig unrelevant. Freiberufler (im Sinne des Steuerrechts) dürfen dies nicht.
Ich kenne Fälle, wo das Finanzamt den Einkäufer von Dienstleistungen belangt hat, weil der Erbringer keine Steuer abgeführt hat. Vielfach weisen Unternehmen gegenüber Freelancern deshalb schriftlich auf die Verpflichtung zur selbstständigen Versteuerung hin.
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