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Thema: Nutzungsrecht bei Publikationen? vom 25.03.2014


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Nutzungsrecht bei Publikationen?
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izanagi
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Verfasst Di 25.03.2014 18:30
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Nutzungsrecht bei Publikationen?

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Nabend zusammen,

ich muss vorab sagen das ich in den letzten 3 jahren Selbstständigkeit kein einziges mal Nutzungsrechte verrechnet oder schriftlich vergeben habe. War immer im Pauschalpreis drin, weil es auch niemanden interessiert hatte.
Weder bei Flyers, Brochüren, Logos, Webseiten, Animation oder Werbefilmen.

Ich bekomme die meisten Jobs über die bekannten Online Vermittlungsplattformen.
Die Kunden sind meist klein und Nutzungsrechte sind nie Gesprächsrelevant gewesen.

Nun habe ich ein wenig mehr im Printbereich gemacht und vor kurzem ein Buchdeckel designt.
Bestehend aus einer Bildkomposition, 4 Bilder Fotolia plus gezeichnete Elemente.
11 Stunden Arbeit, also nix wildes. Sehr detailiert und sauber.

Das ganze für 350 € was recht günstig ist, aber ich kenne den Verlag mittlerweile und der hat nicht viel Budget. Wenn der Autor selbst schon das Coverdesign machen will und die Redaktion in Word layouten...naja, das sagt ja schon alles.
Einen Zwischenfall hab es auch, nachdem ich fertig war kamen die Maße reingeflattert und plötzlich kamen 3cm Einschlag dazu. Das erste Band hatte wohl kein Hardcover und ich Depp arbeitete mit der Größenvorlage an der Erstausgabe. Tolle Wurst, nochmal 4 Stunden Arbeit weil mir Bildmaterial fehlte an allen Seiten.

Jetzt mach ich mir ernsthaft Gedanken, ob das Budget nicht standesgemäß an die Reichweite des Verkaufs, den Bekanntheitsgrad und der gesamten Auflage des Buches angepasst werden sollte.
Jetzt im Nachhinein kann ich ihm das nicht antun. Aber eventuell für Folgeaufträge.
Der Verlag, der Autor und die Marketingabteilung ist von meiner Arbeit so stark beeindruckt das ich den Platz ihrer Grafikerin eingenommen habe und zukünftig gebucht werde.

Wie soll ich mich verhalten, welche Erfahrungen habt ihr Anfangs gemacht mit den Nutzungsrechten zum Pauschalpreis ?
Habt ihr eigentlich auch Nutzungsgebühren auf Videos und Flyers gesetzt ?

Vielen Dank fürs zuhören. BG marco
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Verfasst Di 25.03.2014 19:05
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Re: Nutzungsrecht bei Publikationen?

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izanagi hat geschrieben:
War immer im Pauschalpreis drin, weil es auch niemanden interessiert hatte.
Weder bei Flyers, Brochüren, Logos, Webseiten, Animation oder Werbefilmen.

Ich bekomme die meisten Jobs über die bekannten Online Vermittlungsplattformen.
Die Kunden sind meist klein und Nutzungsrechte sind nie Gesprächsrelevant gewesen.

Pauschal war da nie was drin und wenn dann nur das kleinstmögliche Nutzungsrecht. Du hast also nie Wert darauf gelegt und es nie gefordert, zum Vorteil deines Kunden.

izanagi hat geschrieben:
Das ganze für 350 € was recht günstig ist, aber ich kenne den Verlag mittlerweile und der hat nicht viel Budget.

Der arme Verlag... muahaha

izanagi hat geschrieben:
Einen Zwischenfall hab es auch, nachdem ich fertig war kamen die Maße reingeflattert und plötzlich kamen 3cm Einschlag dazu. Das erste Band hatte wohl kein Hardcover und ich Depp arbeitete mit der Größenvorlage an der Erstausgabe. Tolle Wurst, nochmal 4 Stunden Arbeit weil mir Bildmaterial fehlte an allen Seiten.

Im Vorfeld bessere Absprachen treffen.

izanagi hat geschrieben:
Jetzt mach ich mir ernsthaft Gedanken, ob das Budget nicht standesgemäß an die Reichweite des Verkaufs, den Bekanntheitsgrad und der gesamten Auflage des Buches angepasst werden sollte.
Jetzt im Nachhinein kann ich ihm das nicht antun. Aber eventuell für Folgeaufträge.
Der Verlag, der Autor und die Marketingabteilung ist von meiner Arbeit so stark beeindruckt das ich den Platz ihrer Grafikerin eingenommen habe und zukünftig gebucht werde.

Gehässig wie MGs sind, könnte das auch an deinem Stundesatz liegen. Aber das ist nur Gehässigkeit... Aber woher kommt jetzt dieser Sinneswandel? Liegt es daran, das deine Kalkulation nicht zum Aufwand passt?

izanagi hat geschrieben:
Wie soll ich mich verhalten, welche Erfahrungen habt ihr Anfangs gemacht mit den Nutzungsrechten zum Pauschalpreis ? Habt ihr eigentlich auch Nutzungsgebühren auf Videos und Flyers gesetzt ?

Kennst du dich allgemein mit Nutzungsrecht/Urheberrecht aus oder brauchst du erst einmal Input? Du wirst das nämlich auch das ein oder andere mal deinem Kunden erklären müssen, warum er zusätzlich was zahlen soll.

Bei kleinen Aufträgen hatte ich auch nie Nutzungsrechte berechnet (Pizzaflyer, Reinzeichnungen, einfache Satzaufgaben usw), bei größeren Aufträgen habe ich es im Angebot mit aufgenommen. Es gab auch total buyouts, weil es mich weiter einfach nicht gejuckt hat und ich entsprechend "mehr" bekommen habe. Einfach so akzeptiert wurde eigentlich selten ein Angebot, egal mit oder ohne Nutzungsrecht.
 
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izanagi
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Verfasst Do 27.03.2014 15:13
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Zitat:
Im Vorfeld bessere Absprachen treffen.

Ja das werd ich mir mal mehr zur Routine machen müssen. Ich arbeite zu schnell drauf los. Es war auch eher ein Entwurf weil ich zeigen sollte das meines besser ist als die Vorlage der alten Covers. Da ich zu tief abtauche und detailiert arbeite, wird aus nem Entwurf oftmals ein Final.

Zitat:
Gehässig wie MGs sind, könnte das auch an deinem Stundesatz liegen. Aber das ist nur Gehässigkeit... Aber woher kommt jetzt dieser Sinneswandel? Liegt es daran, das deine Kalkulation nicht zum Aufwand passt?


das ist gemein ^^ gehässig bin ich garnicht, ich bin großzügig und naiv.
Sinneswandel kommt daher, ich habe einen 50 € Stundenlohn um davon zu leben, jedoch bin ich nicht zu 100% ausgelastet und arbeite immer 50% länger als pauschal geplant. Das heisst ich kann beinahe Harz4 beantragen.
Ich weiss das man nach Budget arbeiten sollte, aber ich hab diesen Perfektionismus im Blut und arbeite sehr leidenschaftlich. Ich designe alles selbst und bediene mich keinerlei Bibliothek. Und das ist wohl mein Untergang. Die Kunden sind zwar total begeistert, aber zahlen wollten sie auch nicht.

Entweder ich hab die falsche Zielgruppe oder bin zu blöd zum kalkulieren. Aber wenn ich statt den geplanten 7 Stunden noch 7 Stunden drauf lege wegen 5 Korrekturgänge weil dem Kunden was einfällt, oder etwas neues hinzukommt, dann werden aus 50€ mal eben 25€ Stundenlohn. Das geht nicht.

Jetzt möchte ich gerne NICHT die Kunden über den Tisch ziehen, nein, sondern nur gerechter entlohnt werden. Da ich mich wie du bemerkt hast nicht so mit dem Nutzungsrecht auskenne, bis auf das Uneingeschränkte, würde ich gerne mal wissen ob das Honorar positiv beeinträchtigt (aber fair) werden könnte wenn ich da konsequenter wäre.

Vielleicht irre ich mich auch und das machen nur Großkonzerne wie Musiklabels oder Filmproduzenten. Aber falls es doch so ist, hätte ich gerne mal ein Beispiel wie so ein Kostenvoranschlag berechnet werden sollte inkl. eines Nutzungsrecht. Das Cover eines Buches ist ja ausschlaggebend für die erste Wahrnehmung des Endkunden. Somit ist es eindeutig Verkaufsfördernd wenn es gut gestaltet ist.
Genauso wie ein Thekendispenser für die Bücher. Der erste Eindruckt zählt sagt man.

Somit ist meine Arbeit ja schon recht wichtig und könnte ja eigentlich je nach Erfolg belohnt werden. Nun haben wir aber keinen Provisionsvertrag, daher hatte ich mal hier im Forum einige Threads gelesen bei dem ein Multiplikator verwendet wurde von "Nutzungsfaktor"
[/quote]
In wie weit kann man den verwenden und ist dieser fair dem Kunden gegenüber ?

Zitat:
Der arme Verlag...

Menno! wieso das? zu teuer ? oder war das ironisch.
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NaMaMe

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Verfasst Do 27.03.2014 15:31
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Wegen der Korrekturgänge; auch soetwas kannst du im Angebot festlegen. Dann sagst du meinetwegen 2 Korrekturgänge sind inklusive, ab dem 3. muss nachberechnet werden. Genauso mit Mehrauwand. Du kalkulierst soundso viele Stunden, wenn WEGEN DES KUNDEN(!) mehr Stunden anfallen, wird nachkalkuliert. Wenn du dich allerdings so sehr in Details verlierst, dass du die doppelte Zei brauchst, dann ist das entweder dein eigenes Hobby und der Kunde hat dafür nicht zu zahlen, oder du überdenkst deine Zeitkalkulation und brauchst diese Stunden mehr eben - der Kunde weiß das aber von Anfang an und gut ist.

Wenn man von vornherein klar kommuniziert, ab wie viel Korrekturgängen etc das ganze nachzukalkulieren ist und wie viele inklusive sind, sind sie idR auch eher bereit drauf zu zahlen, wenn es sein muss, als wenn du ihnen erst nachher damit kommst (was ich sogar verstehen kann).
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izanagi
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Verfasst Fr 28.03.2014 01:06
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Ja da hast vollkommen recht, ich hatte anfangs sehr viele öffentliche Angebote von anderen Mitbewerbern gelesen und werben mit Korrekturflatrate.
Zugegeben hab ich das in mein Dienstleistungsmotto hinzugenommen später "bis zur 100% zufriedenheit.."
Das das oft ausgenutzt wurde hab ich ja jetzt oftmals erlebt.
Also an dem Punkt werd ich definitiv neu ansetzen !

Und den Drang zur Perfektion muss ich mir auch mal abgewöhnen. Manchmal sollte man wohl doch etwas wirtschaftlicher denken. Ich glaub das ist das Kernproblem wenn in einem mehr Künstler als Kaufmann steckt. Werd mein Angebotskonzept ganz klar neu strukturieren müssen.

Wie Nefliete ja angedeutet hatte, ich muss mal an ein Buch oder Seminar für Nutzungsrechte kommen um sich mit der Materie auseinanderzusetzen. Vielleicht ist das ein Vorteil zu wissen warum und weswegen man Aufschläge berechnet.

Den Punkt Nutzungsrecht bei Publikationen würde ich aber dahingehend noch etwas näher durchleuchten wenn es okey ist. Also nehmen wir das Buchcover einmal. Wenn ich weiss das er durch mich bzw. meiner Arbeit zu einem höheren Verkaufserfolg gelangt, wäre es dann richtig und fair dies vorher abzuschätzen und (natürlich vor Auftragsbeginn) in das Angebot mit einfließen zu lassen?

Ein Freund von mir hat mal ein Coverfoto für Bushi** gemacht und einige tausend Euro verdient.
Das hat ja im Endeffekt mehr mit Star Status zu tun. Umso bekannter der Star umso mehr Geld springt raus. Wie ist es bei einem kleinen Buchverlag der jetzt mehr Verkäufe durch ein ansprechendes Design bekommt. Würdet ihr beim nächsten Band mehr verlangen oder immer das selbe ?
Ich steig da mit diesem Nutzungsfaktor nicht ganz durch *bäh*
ich meine hier im Forum mal was von CD verkäufe gelesen zu haben. Also umso mehr gepresst wurden, umso teuerer war das Nutzungsrecht. * Wo bin ich? *


Zuletzt bearbeitet von izanagi am Fr 28.03.2014 01:09, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 62312
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Verfasst Fr 28.03.2014 10:52
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Du kannst den Erfolg nicht im voraus planen und in daher auch nicht einfach mit in dein Angebot fließen lassen. Beispiel Buch: Die Erstauflage ist auf 5.000 Stück limitiert. Du machst dein Angebot auf Grund der Erstauflage. Dein Honorar plus das Nutzungsrecht (je mehr Rechte der Verlag haben will, desto teurer wird es, siehe Faktoren als Richtwert). Die Auflage ist dann interessant, wenn du eine Beteiligung am Verkauf aushandelst. Im Vertrag sollte auch festgehalten werden, was bei einer zweiten Auflage passiert oder wenn Unterlizenzen ins Ausland verkauft werden... Wenn dir das alles zu viel ist, kannst du auch einen eigenen Preis für das Nutzungsrecht bestimmen. Man bekommt was man ausgehandelt hat.

Berühmt oder Bekannt bedeutet nicht automatisch mehr Kohle. Ebenso bei großen Verlagen, da ist es eigentlich genau anders herum. Je größer desto weniger bleibt für den Dienstleister.

Eine Korrekturflatrate hört sich verdammt nach draufzahlen an. Besser wäre, von Anfang an, einen allgemeinen Rahmen mit Pflichten und Schranken (beider Seiten) festzulegen.

Hier mal ein paar erste Infos:
http://www.designerdock.de/more/recht-in-der-kommunikationsbranche/musterklauseln-fuer-die-einraeumung-von-nutzungsrechten/?L=2with
https://www.agd.de/agd-shop.html
 
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Verfasst Fr 28.03.2014 12:30
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Wie du schon selber merkst, wurde deine Gutmütigkeit schon oft ausgenutzt oder zumindest bis zum letzten strapaziert. Also denk nicht immer an "fair" deinen Kunden gegenüber, die sind es im Zweifel auch nur sehr selten. Klar willst und sollst du keinen über den Tisch ziehen, aber du musst von deiner Arbeit leben können. Und dazu gehören als großer Punkt eben die Nutzungsrechte. Dringend mit abrechnen, daran verdienst du!

Die Faktoren, um das NR zu kalkulieren, setzen sich aus der Auflagenhöhe, der Dauer der Nutzung, dem räumlichen Umfang und weiteren Dingen zusammen, die mit dem Bild/Foto/Text/Design noch gemacht werden außer dem, was vielleicht ursprünglich vereinbart war. Also vor Beginn der Arbeit all das erfragen und möglichst genau festlegen. Dann schriftlich im Angebot notieren und unterschreiben lassen. Da stehen auch die Korrekturstufen drin. Sag zwei sind inklusive und nach zwei Korrekturstufen wird erneut mit deinem Stundensatz nach Stunden abgerechnet. Du wirst sehen, wie schnell sich die Kunden entscheiden können, wenn du im laufenden Projekt nach der 3. Korrektur an den Passus im Angebot erinnerst.


Zuletzt bearbeitet von am Fr 28.03.2014 12:31, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
 
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