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STREAMSURFER
Dabei seit: 30.11.2005
Ort: NUE
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Fr 27.10.2006 08:14
Titel
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Moin!
zur ob angesprochenen Thematik nochmal eine Kleinigkeit:
Man kann auch schon in der Ausbildung eine Lohnsteuererklärung machen wenn man mehr verdient wie der Freibetrag umfasst. Also ist eine Absetzung von der Steuer ja eigentlich möglich.
Nur kommen mir jetzt zwei kleine Fragen:
1. wie verhält sich denn die Sachlage für Azubis im 1.Lehrjahr? Sie arbeiten ja immerhin nur 4 Monate in einem Jahr? Ist hier dann auch eine Absetzung bzw. Lohnsteuererklärung möglich?
2. falls man ein Notebook von der Steuer absetzen kann, wieviel bekommt man dann zurückgezahlt?
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Fr 27.10.2006 08:39
Titel
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meines wissens hat das finanzamt die regelungen von steuerlicher absetzbarkeit für notebooks, büros in den privaträumen, etc. stark verschräft. aber am besten du fragst mal deinen steuerberater. der sollte das am besten wissen.
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c_writer
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Fr 27.10.2006 10:25
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STREAMSURFER hat geschrieben: |
Nur kommen mir jetzt zwei kleine Fragen:
1. wie verhält sich denn die Sachlage für Azubis im 1.Lehrjahr? Sie arbeiten ja immerhin nur 4 Monate in einem Jahr? Ist hier dann auch eine Absetzung bzw. Lohnsteuererklärung möglich? |
Wie lange ein Steuerzahler im Jahr arbeitet, spielt keine Rolle - Werbungskosten können ja auch anfallen, wenn jemand gar nicht arbeitet, z.B. durch Bewerbungen.
Zitat: | 2. falls man ein Notebook von der Steuer absetzen kann, wieviel bekommt man dann zurückgezahlt? |
Notebooks und PCs müssen über drei Jahre monatsgenau abgeschrieben werden, als ausschließlich beruflich benötigt wird Dein Notebook sicherlich nicht anerkannt, d.h. private Nutzung wird unterstellt. Nehmen wir an, das NB hat 1200,- gekostet und das FA unterstellt 50% berufliche Nutzung, bleiben 600,- Euro über drei Jahre = 16,87 Euro pro Monat.
Die bekommst Du aber nicht "zurückgezahlt", sondern die sind Werbungskosten. Jetzt musst Du erstmal über weitere Werbungskosten (Nachweis per Quittung) auf mehr als 920,- Euro kommen, um über die Werbungskostenpauschale hinaus zu kommen.
Und wieviel Du dann zurück bekommst, hängt davon ab, wieviel Du überhaupt verdienst und was insgesamt abzugsfähig ist ...
c_writer
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Fr 27.10.2006 10:39
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ich denke auch - so wahnsinnig viel wirste da nich rausschlagen können... wenn überhaupt.
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Kev
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Fr 27.10.2006 11:27
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ich wollte das auch schnonmal leider waren die Kosten für den Aufwand (sprit zum Finanzamt ) fast schon höher als das was ich zurück bekommen hätte,..sprich: sogut wie nix!
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