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Thema: nochmal ne Frage zum Kleingewerbe vom 13.10.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> nochmal ne Frage zum Kleingewerbe
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Flex
Threadersteller

Dabei seit: 25.08.2004
Ort: Im schrägen e
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 13.10.2005 14:51
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nochmal ne Frage zum Kleingewerbe

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also ich will mir neben meiner Ausbildung noch was dazuverdienen...
Dazu habe ich mir noch einen Programmierer ist Boot geholt, auf den das Kleingewerbe auch angemeldet werden soll (ich bekomme noch Kindergeld)
So jetzt meine Frage:
Muss er angeben das wir zu zweit arbeiten, oder kann ich einfach so für Ihn arbeiten?
Kann das Gewerbe in einem jahr (wenn ich kein Kindergeld) mehr bekomme auf mich übertragen werden.
was müssen wir sonst noch beachten, das ok vom Cheff ist kein Problem

Wir haben auch bald einen Termin beim FA aber vll kann mir ja schon jemand vorher meine Fragen beantworten

gruß
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Zeithase

Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 13.10.2005 14:55
Titel

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Wenn Du nebenbei selbstständig arbeitest, musst Du das auch alles legal machen, wenn Du nicht auf die Füße fallen willst (Gewerbe anmelden, Gesellschaftsvertrag, etc). Das Kindergeld fällt dann natürlich weg.

Zuletzt bearbeitet von Zeithase am Do 13.10.2005 14:55, insgesamt 1-mal bearbeitet
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beeviZ

Dabei seit: 30.09.2002
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 13.10.2005 15:05
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Zeithase hat geschrieben:
Das Kindergeld fällt dann natürlich weg.


nich unbedingt. solange man unter (ich glaube) 10000 € umsatz bleibt bekommt man auch weiterhin kindergeld. die ausbildungsvergütung zählt allerdings zu den 10000 € dazu
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Flex
Threadersteller

Dabei seit: 25.08.2004
Ort: Im schrägen e
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 13.10.2005 15:10
Titel

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beeviZ hat geschrieben:
Zeithase hat geschrieben:
Das Kindergeld fällt dann natürlich weg.


nich unbedingt. solange man unter (ich glaube) 10000 € umsatz bleibt bekommt man auch weiterhin kindergeld. die ausbildungsvergütung zählt allerdings zu den 10000 € dazu


Was das Kindergeld angeht, das weiß ich dazu habe ich genug im FAQ gelesen:
Mich interessieren mehr die anderen Fragen die ich gestellt habe.

gruß
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Zeithase

Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 13.10.2005 15:21
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beeviZ hat geschrieben:
nich unbedingt. solange man unter (ich glaube) 10000 € umsatz bleibt bekommt man auch weiterhin kindergeld. die ausbildungsvergütung zählt allerdings zu den 10000 € dazu


Merkblatt Familienkasse hat geschrieben:
Selbst wenn ein Kind über 18 Jahre die Voraussetzungen unter
den Nummern 3.1 bis 3.4 erfüllt, wird kein Kindergeld gezahlt,
wenn es Einkünfte und Bezüge, mit denen es seinen Unterhalt
oder seine Berufsausbildung bestreiten kann, von mehr als
7.680 € im Kalenderjahr hat. Bei Einnahmen aus nichtselbständiger
Arbeit sowie Vermietung und Verpachtung gelten als Einkünfte
die Beträge, die sich nach Abzug der Werbungskosten von
den Bruttoeinnahmen ergeben. Bei Einkünften aus Land- und
Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit ist der
nach Abzug der Betriebsausgaben verbleibende Gewinn maßgeblich.


Das wird so oder so ziemlich eng -- ich würde es nicht darauf ankommen lassen; immerhin fordert die Familienkasse auch gern mal Gelder zurück.

Flex: Was verstehst Du für "einfach so für ihn arbeiten"? Wenn er ein Gewerbe anmeldet und Du für ihn arbeitest, gibt's ja IMHO nur 2 Möglichkeiten -- entweder Du hast einen Arbeitsvertrag mit ihm oder machst das ganze freiberuflich und schreibst ihm Rechnungen.

HTH,
der Zeithase.


Zuletzt bearbeitet von Zeithase am Do 13.10.2005 15:22, insgesamt 2-mal bearbeitet
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burnout

Dabei seit: 31.01.2002
Ort: Osnabrücker Land
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 13.10.2005 15:24
Titel

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@Zeithase: Dritte Möglichkeit wäre noch ne GbR. Aber in allen Fällen ist es fürs Kindergeld egal. Und eine der 3 Möglichkeiten muss es sein, sonst ist es Schwarzarbeit. Demnach könnt ihr das Ganze eh gleich als GbR mit Gesellschaftervertrag machen, dann teilt ihr Euch Gewinne und Verluste zu den im Vertrag angegebenen Anteilen.
So sparst Du Dir auch die Übertragung eines Gewerbes. Ob das ohne weiteres möglich ist, bei einem Kleingewerbe weiss ich nicht. Aber aus den oben genannten Gründen eben auch unsinnig.


Zuletzt bearbeitet von burnout am Do 13.10.2005 15:26, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Flex
Threadersteller

Dabei seit: 25.08.2004
Ort: Im schrägen e
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 13.10.2005 15:27
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aja ok, also ist es rum wie num ob wir nun das Gewerbe auf ihn anmelden oder auf mich...schöne shice....wird das Kindergeld automatisch mit der Anmeldung eines Gewerbes gestrichen oder erst wenn ich wirklich die Grenze überschritten habe? Kann ich mir einen Gewerbeschein holen. das Kindergeld abmelden und wenn ich nach 3monaten merke das das Gewerbe nicht läuft das Kindergeld wieder anmelden?
ps: ach ja die rechnen immer mitnettobeträgen, oder?

gruß


Zuletzt bearbeitet von Flex am Do 13.10.2005 15:29, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Zeithase

Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 13.10.2005 15:30
Titel

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Flex hat geschrieben:
aja ok, also ist es rum wie num ob wir nun das Gewerbe auf ihn anmelden oder auf mich...schöne shice....wird das Kindergeld automatisch mit der Anmeldung eines Gewerbes gestrichen oder erst wenn ich wirklich die Grenze überschritten habe? Kann ich mir einen Gewerbeschein holen. das Kindergeld abmelden und wenn ich nach 3monaten merke das das Gewerbe nicht läuft das Kindergeld wieder anmelden?


Ich denke nicht.. Gestrichen wird es erst, wenn Du o.g. Freibetrag überschritten hast.. Wenn dem im Laufe des Kalenderjahres so ist, teilst Du es der Familienkasse einfach mit und es wird eingestellt. Somit sollten auch Rückzahlungen vermieden werden können. Achja -- das ist keine verlässliche Rechtsauskunft. Am besten direkt bei der Familienkasse mal nachfragen.
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