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Thema: Neuer Arbeitsvertrag, soll ich unterschreiben? vom 08.01.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Neuer Arbeitsvertrag, soll ich unterschreiben?
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orchie1973
Threadersteller

Dabei seit: 08.01.2007
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Verfasst Mo 08.01.2007 21:18
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Neuer Arbeitsvertrag, soll ich unterschreiben?

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Hallo,

ich habe eine neue Stelle bei einer großen Werbeagentur als Reinzeichner angeboten bekommen. Wie bei großen Agenturen leider üblich, hat der Vertrag so einige Haken:

Die Bezahlung ist OK, bekomme bei einer 40-Stunden-Woche 3.500 Euro brutto. Überstunden werden aber mit dem Bruttogehalt abgegolten und ich habe nur 22 Tage Urlaub. Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden nicht gezahlt.

In meinem jetzigen Arbeitsverhältnis habe ich eine 37,5-Stunden-Woche bei 2.800 Euro brutto. Habe 25 Tage Urlaub und Überstunden werden mit Freizeitausgleich abgegolten. Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden nicht gezahlt.

Was ratet ihr mir? Möchte eigentlich nach 6 Jahren die Agentur wechseln, das Angebot ist ja auch verlockend, oder?

Grüße, orchie


Zuletzt bearbeitet von orchie1973 am Mo 08.01.2007 21:19, insgesamt 1-mal bearbeitet
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pcfan

Dabei seit: 13.09.2002
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Alter: 39
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Verfasst Mo 08.01.2007 21:27
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ey greif zu und frag nicht so doof bei dem gehalt.
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Nimroy
Community Manager

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Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 08.01.2007 21:27
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Sind 22 Tage Urlaub rechtens? Hmm...?!

Edit: Hm, bei 5 Tagen in der Woche scheint es so...
http://www.ratgeberrecht.de/index/is00450.html#top


Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Mo 08.01.2007 21:29, insgesamt 1-mal bearbeitet
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c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 08.01.2007 21:49
Titel

Re: Neuer Arbeitsvertrag, soll ich unterschreiben?

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orchie1973 hat geschrieben:


Die Bezahlung ist OK, bekomme bei einer 40-Stunden-Woche 3.500 Euro brutto. Überstunden werden aber mit dem Bruttogehalt abgegolten und ich habe nur 22 Tage Urlaub. Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden nicht gezahlt.

In meinem jetzigen Arbeitsverhältnis habe ich eine 37,5-Stunden-Woche bei 2.800 Euro brutto. Habe 25 Tage Urlaub und Überstunden werden mit Freizeitausgleich abgegolten. Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden nicht gezahlt.


Kannst Du rausfinden, wie die 'Überstunden-Kultur' (auch der Anfall von Wochenendarbeit) in dem Laden ist?

Netto macht das etwa 300,- Euro Unterschied zwischen Deinem alten und dem neuen Laden - wenn dafür jede Woche 10 oder auch 20 Überstunden anfallen ...

Zitat:
Was ratet ihr mir? Möchte eigentlich nach 6 Jahren die Agentur wechseln, das Angebot ist ja auch verlockend, oder?


Nach sechs Jahren wäre es schon mal Zeit.

c_writer
 
dave01

Dabei seit: 07.02.2006
Ort: mannheim
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 09.01.2007 00:30
Titel

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[quote="Nimroy"]Sind 22 Tage Urlaub rechtens? Hmm...?!

Nee, rechtens wären 24 tage im Jahr.
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Ryanthusar

Dabei seit: 11.10.2004
Ort: Augsburg
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 09.01.2007 01:31
Titel

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dave01 hat geschrieben:
Nimroy hat geschrieben:
Sind 22 Tage Urlaub rechtens? Hmm...?!

Nee, rechtens wären 24 tage im Jahr.


Nach der von Nimroy zitierten Quelle wären es pro regelmäßigem Wochenarbeitstag 4 Tage Urlaubsanspruch, in dem Fall also 20. Allerdings ist das im Gesetz so nicht zu finden. Laut §3 (1) Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage. Das ganze kann man natürlich über sie Auslegung des §3 (2) auch auf Samstage legen... Das sagt die bloße Theorie.

Übrigens ist eine Abweichung von §3 nicht erlaubt, wie das in der Praxis gehandhabt wird, kann ich dir leider nicht sagen.

Edith:

Laut einer weiteren Quelle bemisst sich der Urlaubsanspruch der aktuellen Rechtssprechung tatsächlich aufgrund der 6 Tage Woche. Somit hättest du einen Anspruch auf 20 Tage, sollte also ok sein.


Zuletzt bearbeitet von Ryanthusar am Di 09.01.2007 01:35, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Sidschei

Dabei seit: 20.06.2003
Ort: Ponyhof
Alter: 115
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 09.01.2007 09:20
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Lt. Auskunft eines mir bekannten Rechtsanwalts gelten für Vollzeitangestellte grundsätzlich die 24 Tage.

Ein geringerer Urlaubsanspruch kann lediglich bei Teilzeitbeschäftigten oder Arbeitern deren Entlohnung Tageweise berechnet wird zum Tragen kommen.
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 09.01.2007 09:32
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Zwischenfazit ist also - Bei einem Urlaubsanspruch, der sich zwischen 20 und 24 Tagen bewegt, sollte ein Anwalt konsultiert werden.
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