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Thema: Nebentätigkeit / Scheinselbstständigkeit vom 29.03.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Nebentätigkeit / Scheinselbstständigkeit
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reacon
Threadersteller

Dabei seit: 27.08.2004
Ort: -
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 29.03.2010 19:08
Titel

Nebentätigkeit / Scheinselbstständigkeit

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Hallo zusammen,

ich möchte gerne nebenberuflich bzw. selbständig neben meinem Hauptberuf arbeiten. Der Hauptberuf ist MG, die gleichen Tätigkeiten würde ich also auch gerne nebenberuflich ausüben. Mein Chef hat soweit nichts dagegen.

Habe mich auch schon ein wenig informiert. Über einen Kleinunternehmenschein, Jahresgrenzen usw.

Ein Problem, was dabei allerdings entstehen würde: Ich wäre hauptsächlich nur für ein Unternehmen bzw. Person tätig. Die Anzahl von Aufträgen durch andere Firmen würde anteilig zu gering ausfallenl.

Dadurch würde sich möglicherweise eine Scheinselbstständigkeit ergeben.

Was kann ich nun machen?


Zuletzt bearbeitet von reacon am Mo 29.03.2010 19:27, insgesamt 2-mal bearbeitet
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phihochzwei
Moderator

Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Mülheim an der Ruhr
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 29.03.2010 19:21
Titel

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Wenn das ein Nebengewerbe ist, ist das doch vollkommen egal.
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reacon
Threadersteller

Dabei seit: 27.08.2004
Ort: -
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 29.03.2010 19:26
Titel

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phihochzwei hat geschrieben:
Wenn das ein Nebengewerbe ist, ist das doch vollkommen egal.


Kannst du mir das ein wenig ausführlicher darstellen. Habe in dem Bereich leider weniger als ein gefährliches Halbwissen.
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phihochzwei
Moderator

Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Mülheim an der Ruhr
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 29.03.2010 20:11
Titel

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Naja, "scheinselbstständigkeit" ist ja, wenn du als "Freier" quasi Vollzeit bei einer Firma arbeitest, damit diese Firma die Sozialabgaben sparen darf.
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Eistee
Administrator

Dabei seit: 31.10.2001
Ort: Grimma
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 29.03.2010 20:51
Titel

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Ich wiess ja nicht wie gross der Umfang der Tätigkeit bei deinem Haupt-Nebenauftraggeber Lächel wäre, aber wenn er dich z.b. auf einen 400 Euro Minijob anmelden würde wären die 400 für dich sogar steuerfrei.
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