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Thema: nebentätig Freiberuf, die offenen Fragen... vom 26.08.2006


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engelchen81

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Verfasst Mo 28.08.2006 11:52
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Ja, das ist wohl am Besten.
Wenn Du einen Steuerberater kennst, kannst Du Dich natürlich auch erst mit dem zusammensetzen und die Eckdaten festlegen. Die Dame bei dem für mich zuständigen Finanzamt war sehr nett und hat mir bei Fragen zu dem entsprechenden Antrag auch bereitwiilig weitergeholfen.

Brich auf jeden Fall nichts über's Knie und hol' Dir rat vom Fachmann.
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c_writer
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Verfasst Mo 28.08.2006 12:56
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Re: nebentätig Freiberuf, die offenen Fragen...

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xjonx hat geschrieben:
Hallo,

ich habe mich jetzt schon in den letzten wochen sehr gut durch echt alles
durchgelesen.


Daran habe ich ehrlich gesagt leise Zweifel ...

Zitat:
1. was muss man als nebentätiger freiberufler zum thema "versicherungen" beachten
(sozial-, krankenversicherungen - ggf. betriebshaftpflicht?)


Kranken-, renten- und gegen Arbeitslosigkeit bist Du als Arbeitnehmer versichert. Ob Du eine Betriebs-/Berufshaftpflicht brauchst, musst Du selbst wissen, kommt drauf an was Du genau machst und wie hoch das Risiko ist und ob Du Dir eine solche Versicherung überhaupt leisten kannst oder willst.

Was Du zuallererst klären solltest: Darfst Du überhaupt nebenberuflich im selben Bereich tätig werden, wie Dein Arbeitgeber oder schließt Dein Arbeitsvertrag das bereits aus? Meistens ist das nämlich so.

Zitat:
2. wieviel abgaben sollte man berechnen?
(wenn ein job mit 100 euro bezahlt wird: wieviel bleibt ungefähr übrig? wieviel sollte man zurücklegen?)


Wem willst Du denn "Abgaben berechnen"?

Sind die 100 Euro brutto oder netto?

Wieviel Einkommenssteuern Du bezahlen wirst und wieviel entsprechend übrig bleibt, nachdem Du Deine Kosten abgezogen hast, hängt von Deinem Steuersatz ab - also davon, was Du insgesamt verdienst, als Arbeitnehmer und selbsständig.

Zitat:
3. wie sieht das mit arbeitsräumen aus?
(ich arbeite zu hause, empfange keine kunden (muss das FA ja nicht wissen): was sollte man angeben?)


Da das FA kontrollieren kann, wie das mit Deinen Räumlichkeiten aussieht, würde ich bei der Wahrheit bleiben. Ist Deine Wohnung groß genug, für ein eigenes Arbeitszimmer oder ist schon das unglaubwürdig, weil Du in einer 1- Zimmer-Wohnung wohnst ...

Zitat:
4. da es eine nebentätigkeit ist: wieviel sollte man sich nun wirklich als netto gewinn einrechnen?
(viele sagen: was brauchst du zum leben... hab ich schon alles, will nur auf nen mac pro sparen *zwinker* )


Ich würde mir an Deiner Stelle überlegen, ob sich der ganze Aufwand des sich selbstständig machens lohnt, angesichts eines solchen, eher bescheidenen Zieles.

Zitat:
5. was ist denn nun die genau umsatz grenze um "besser zu fahren"?
(oft heißt es: 17.500 dann aber wieder 50.000 (unterschied, nicht wahr?))


Was soll "besser fahren" bedeuten? Mehr verdienen? Dann: Mehr arbeiten, zahlungskräftige Kunden haben. Die o.a. Grenzbeträge gelten für die Einstufung als Kleinunternehmer und zwar kombiniert - im 1. Jahr 17500 Euro, im 2. Jahr 50.000 Euro Umsatz, mit dem Gewinn hat das erstmal gar nichts zu tun.

Zitat:
5.2 es gibt grenzen für die besteuerung und sozial abgaben, doch wo liegt das optimum wenn man:
nur nebentätig freiberulich arbeit, man also keine sozialversicherung zahlen möchte (tun man ja schon),
keine einkommensteuer zahlen will (oder tut man das insgeheim schon?)


Zahlst Du denn keine Einkommenssteuer?

Es gibt kein "Optimum" wie Du Dir das vorstellst. Einkommenssteuer bezahlst Du immer, sobald Du über den Grundfreibetrag von 7.664 Euro/Jahr hinaus bist.

Zitat:
aber einkommenssteuer bzw.
MwSt. auf die Rechnungen und dem nach auch abführen möchte?


Du kannst keine Einkommenssteuer auf Rechnungen schreiben, sondern nur Umsatzsteuer berechnen, die Du aber 1:1 ans FA abführst. Auf Deinen Gewinn wird sich das nicht auswirken (unter bestimmten Umständen tut es das, aber das betrifft ein anderes Umsatzvolumen, als hier zur Frage steht ...) Die Einkommenssteuer errechnet sich aus Deinem gesamten Einkommen.

c_writer
 
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xjonx
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Verfasst Mo 28.08.2006 13:05
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als wäre mein ziel nur ein mac pro *zwinker*

nun denn, was ist eigentlich der kosten unterschied bei einem nebengewerbe?
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c_writer
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Verfasst Mo 28.08.2006 13:09
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xjonx hat geschrieben:
als wäre mein ziel nur ein mac pro *zwinker*

nun denn, was ist eigentlich der kosten unterschied bei einem nebengewerbe?


Im Vergleich zu was? Und was meinst Du mit "kosten unterschied"?

c_writer
 
xjonx
Threadersteller

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Verfasst Mo 28.08.2006 13:16
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ganz einfach: ich arbeite derzeit ganz normal als mediengestalter, aber nur 3 - 4 tage die woche.
nun stellt sich mir die frage: wie kann am sinnvollsten an meinen "freien tagen", selbständig geld
verdienen...

dabei sollte man beachten: welche möglichkeiten es gibt. a. freiberuf und b. nebengewerbe

allerdings gibt es hierbei ja nicht nur unterschiede in den "geschäftsformen" an sich.
sondern auch unterschiedliche kosten. zB gewerbesteuer.

so. mittlerweile bin ich an dem punkt angekommen wo ich einfach nur noch wissen will:
was ist "günstiger" und besser zu hand haben.

ich hab kein problem damit, ich sagmal 30 - 40 % fürs Finanzamt "beiseite zulegen" ...
aber ich will wissen: was macht mehr sinn und zu welchen konditionen?
(abgaben, pflichten, etc.)

ach ja, zum thema "ich hab mich nicht informiert":
das ist das tolle am internet: man weiß nichts über den anderen.
vielleicht hinterfrage ich lediglich dinge, die ich einfach schon weiß
aber nochmal bestätigt haben möchte.
nen anderen tolles szenario:
vielleicht habe ich aber auch keinen plan, mich nicht informiert, etc.
aber dachte: sag einfach es wäre so und du bekommst mehr aufmerksamkeit auf deinen thread.

du siehst: zwei von schier unendlichen möglichkeiten der wahrheitsgestaltung!


Zuletzt bearbeitet von xjonx am Mo 28.08.2006 13:22, insgesamt 2-mal bearbeitet
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c_writer
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Verfasst Mo 28.08.2006 13:35
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xjonx hat geschrieben:
ganz einfach: ich arbeite derzeit ganz normal als mediengestalter, aber nur 3 - 4 tage die woche.
nun stellt sich mir die frage: wie kann am sinnvollsten an meinen "freien tagen", selbständig geld
verdienen...


Am sinnvollsten, indem Du zahlungskräftige Kunden auquirierst, die so flexibel sind, dass sie Ihre Wünsche an Deine freien Tage anpassen, also entsprechend lasche oder großzügige Timings haben ... Hast Du solche Kunden?

Zitat:
dabei sollte man beachten: welche möglichkeiten es gibt. a. freiberuf und b. nebengewerbe

allerdings gibt es hierbei ja nicht nur unterschiede in den "geschäftsformen" an sich.
sondern auch unterschiedliche kosten. zB gewerbesteuer.


Gewerbesteuer zahlst Du erst bei einem Gewinn (!) von mehr als 24.500 Euro im Jahr. Um das nebenberuflich zu erreichen, müsstest Du ziemlich Gas geben. 1-2 Tage die Woche werden das wohl kaum einbringen.

Zitat:
so. mittlerweile bin ich an dem punkt angekommen wo ich einfach nur noch wissen will:
was ist "günstiger" und besser zu hand haben.


"Günstig" in Bezug auf was? Möglichst viel Geld verdienen? Das ist nicht davon abhängig, ob Du ein Gewerbe anmeldest oder den Status als Freiberufler anstrebst ... Günstig in Bezug auf den Aufwand? Der ist beim Freiberuf etwas geringer, da eine einfache Einnahmeüberschussrechnung ausreicht. Ob das FA Dich als Freiberufler überhaupt anerkennt, wird sich zeigen.

Zitat:
ich hab kein problem damit, ich sagmal 30 - 40 % fürs Finanzamt "beiseite zulegen" ...
aber ich will wissen: was macht mehr sinn zu welchen konditionen?


Darauf wirst Du keine pauschale Antwort bekommen können. Die Konditionen sind zu variabel, als das Dir hier jemand Auskunft erteilen könnte. Ich sag's nochmal: Wieviel Einkommenssteuer Du bezahlst, hängt von Deinen Gesamteinkünften ab. Die kennen wir nicht, die kennst Du nicht. Die kannst Du nur schätzen. Also bleiben dazu alle Aussagen vage.

Zitat:

ach ja, zum thema "ich hab mich nicht informiert":
das ist das tolle am internet: man weiß nichts über den anderen.


Ja genau - man kann nur das beurteilen, was das Gegenüber von sich gibt, also hier schreibt.

Und wenn dabei Kenntnislücken oder schräge Annahmen offenbar werden (zum Beispiel, das man Einkommensteuern auf Rechnungen schreiben könne), dann entstehen bei mir eben leise oder laute Zweifel, was den Umfang und die Qualität der angeblich bereits eingeholten Informationen angeht.


c_writer


Zuletzt bearbeitet von am Mo 28.08.2006 13:46, insgesamt 2-mal bearbeitet
 
xjonx
Threadersteller

Dabei seit: 26.05.2006
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Verfasst Mo 28.08.2006 14:25
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also: gewerbe anmelden ist an sich nicht viel
schlechter als freiberufler. nur das man eine
(muss man?) doppelte buchführung führen muss?


!!!
ich neige dazu, das solche situationen ausarten
und threads geschlossen werden weil man sich
wieder mal selber nicht 100% im griff hat...

an dieser stelle möchte ich mich daher zu einem
für die vielen antworten bedanken und zu andern
aber mich auch für uneindeutige oder inkorrekte
aussagen oder angaben entschuldigen, auf das
dieser thread nicht ausartet.
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medienfuzzi

Dabei seit: 18.08.2006
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Verfasst Mo 28.08.2006 19:58
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Also die Sache sieht so aus.....

Fragen in Steuerrecht sind heikel - sehr heikel sogar. Stimmt deine Buchhaltung nicht genau auf den Cent und ich meine den Cent, nehmen die dir den Laden auseinander - kann passieren und das ist auch deren Recht, nach Abgabenordnung hast du nämlich ein Problem, wenn deine Buchhaltung nicht stimmt. Wenn du erstmal die Beweislast trägst, hast du ein wahres Problem. Denn das wird dann mächtig teuer.

Daher sage und rate ich - lege ALLE deine Papiere deinem Steuerberater vor, erstelle mit ihm den Business Plan und gehe ALLE Investitionsfragen mit ihm durch. Steuerberater sind Allrounder. Du kannst auch zu einem Rechtsanwalt gehen mit Schwerpunkt Steuerrecht. Ich würde den Steuerberater vorziehen. Ein guter Steuerberater macht dir deine Buchhaltung, deinen JA komplett fertig und du musst dich um nichts kümmern ausser, dass du deine Rechnungen im Schuhkarton aufhebst und diese vollständig aufbewahrst und vor allem sicher, so dass du sie griffbereit hast.

Mit dem Finanzamt sollte man nicht scherzen, die verstehen keinen Spass - merkst du auch daran, dass die fast immer schlechte Laune haben - quasi gehört das zur Berufsausbildung dort dazu. Lächel Scherz am Rande.

Ernsthaft. Jeder gesparte Cent bringt dich später in Teufels Küche, wenn was nicht stimmt, daher gehen die meisten kleinen Unternehmer auch spätestens bei der ersten Umsatzsteuervoranmeldung in die Knie, weil meist schon die zu spät abgegeben wurde oder Unterlage nicht stimmen. Lass dich da beraten, denn anders als in vielen anderen Fragen zählt hier nicht das "Halbwissen" irgendwelcher Kumpels, die dir sagen, "ich hab damals soundso dasunddas gemacht" - denn jedes Unternehmen ist anders und muss anders geführt werden, vielleicht kommt für dich auch der Kleinunternehmer in Frage oder eine GmbH, vielleicht ist es sinnvoller, lieber eine Personengesellschaft zu gründen oder vielleicht gleich eine AG (letzteres ist scherzhaft zu verstehen) aber es gibt viele möglichkeiten, ein Unternehmen zu gründen, viele gründen mal eben eine eKfm, die sich später als extrem ungünstig erweisen kann, denn der Umstieg von Personen- auf Kapitalgesellschaften vollzieht sich kostspielig und mühsam.


Edit: Weil ich das schon wieder so locker flockig lese - Im Grunde genommen sind in §18 EstG müsste direkt Absatz 1 sein, erschöpfend aufgezählt, was unter Selbständig fällt, dazu gibts sogar genaueste Definitionen, aber die sind uninteressant, da man sagen kann dass ich 99% aller Fälle der MGler nicht zum Künstler zählt, bist du ein Gewerbetreibender, nach §15 Gewerbebetrieb, weil alle Vorraussetzungen erfüllt sind. Und demnach musst du entsprechende doppelte Buchführung machen, es sei denn, du bist Kleingewerbetreibender oder Landwirt, dann könnte §4 Estg zutreffen, die Einnahmeüberschussrechnung, allerdings hast du als Kleingewerbetreibender wieder besondere Vorschriften in der Umsatzsteuer zu beachten, §15 UstG hierzu mal ansehen.....es ist alles nicht so einfach, immer vor Augen halten, wir leben in Deutschland.


Zuletzt bearbeitet von medienfuzzi am Mo 28.08.2006 20:02, insgesamt 1-mal bearbeitet
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