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correnor
Threadersteller
Dabei seit: 17.02.2010
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Verfasst Mi 11.09.2013 11:43
Titel Nebenjob zum Studium |
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Hallo Leute!
Ich hatte vor knapp 3 Jahren meine Ausbildung zum Mediengestalter Digital- und Printmedien (Gestaltung & Technik) in einer Werbeagentur absolviert. Danach habe ich ein Studium begonnen. Während meines Bachelor-Studiums hatte ich immer mal nebenher einzelne Websites für Freunde programmiert, designed und betreut. Allerdings würde ich das ganz gerne ausweiten und auch gerne mal für kleinere bis mittlere Firmen Websites erstellen, um meine Studentenkasse aufzubessern.
Muss ich nachdem ich ein Gewerbe angemeldet habe, zwingend Mwst ausweisen und Rechnungen an die Firma schreiben, unabhängig davon wieviel ich mit meinen Websites erwirtschafte? Oder gilt das erst wenn ich einen bestimmten Freibetrag überschreite? Wie hoch ist der Freibetrag?
Würde mich über Tipps und Ratschläge sehr freuen!
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Benutzer 116623
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mi 11.09.2013 12:32
Titel Re: Nebenjob zum Studium |
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correnor hat geschrieben: |
Muss ich nachdem ich ein Gewerbe angemeldet habe, zwingend Mwst ausweisen |
Nicht, wenn du bei der steuerlichen Erfassung von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machst.
Zitat: | und Rechnungen an die Firma schreiben, unabhängig davon wieviel ich mit meinen Websites erwirtschafte? |
Rechnungen musst du immer schreiben, wenn der Kunde eine haben will. Und Firmen wollen das, sonst können sie die Betriebsausgabe nicht geltend machen. Und viele Firmen bevorzugen auch eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer, das sich die Firmen diess vom Finanzamt zurückholen.
Manche Firmen arbeiten deshalb auch gar nicht mit Unternehmern, die von der KU-R Gebrauch machen und keine USt ausweisen dürfen ... also gut überlegen, ob de KU-R genutzt werden soll oder nicht.
Zitat: | Oder gilt das erst wenn ich einen bestimmten Freibetrag überschreite? Wie hoch ist der Freibetrag? |
Es gibt keinen Freibetrag, aber eine Umsatzgrenze: 17.500 Euro.
Zitat: | Würde mich über Tipps und Ratschläge sehr freuen! |
Tipp: FAQ lesen:
http://www.mediengestalter.info/forum/45/faq-der-weg-in-die-selbstaendigkeit-45370-1.html
Zuletzt bearbeitet von am Mi 11.09.2013 12:34, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Platonis
Dabei seit: 05.09.2013
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Alter: 42
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Verfasst Mi 18.09.2013 22:43
Titel
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Muss allerdings nicht nachteilhaft sein, wenn du Umsatzsteuer ausweisen kannst. Im Umkehrschluss heißt das nämlich auch, dass du zum Vorsteuerabzug berechtigt bist!
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